Volksabstimmung vom 09.06.2024
Resultate der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung
Heute Sonntag, 9. Juni 2024, wurden den Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die folgenden Abstimmungsvorlagen zum Entscheid unterbreitet:
Eidgenössische Volksabstimmung
- Vorlage 1:
Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» - Vorlage 2:
Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» - Vorlage 3:
Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» - Vorlage 4:
Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Kantonale Volksabstimmung
- Vorlage 5:
Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 7. November 2023
Ergebnisse
Das Gemeindewahlbüro hat die Auszählung der Stimmzettel abgeschlossen, die Abstimmungsprotokolle erstellt und die Ergebnisse um 10.45 Uhr der Staatskanzlei übermittelt. Die Eggenwiler Stimmbeteiligung beträgt bei der eidgenössischen Volksabstimmung über alle vier Vorlagen 49,6 %, bei der kantonalen Volksabstimmung 47,4 %,
Nachstehend werden die kommunalen Resultate (Gemeindeprotokolle als PDF-Dokument) um 12.00 Uhr* veröffentlicht:
Eidgenössische Volksabstimmung vom 09.06.2024 – Gemeindeprotokoll Wahlbüro Eggenwil
Kantonale Volksabstimmung vom 09.06.2024 – Gemeindeprotokoll Wahlbüro Eggenwil
Über die folgenden Links können Sie die Ergebnisse auf Stufe Kanton und die Endresultate auf Stufe Bund abrufen:
Die kantonalen Resultate finden Sie auf der Website der kantonalen Verwaltung. Erste Bezirksresultate sind ab 12.00 Uhr zu erwarten.
Ab etwa 14.00 Uhr sind Analysen, erste Hochrechnungen und schliesslich die Endresultate auf der Homepage des Bundes abrufbar.
Freundliche Grüsse und einen gefreuten Sonntag
Gemeindekanzlei/Gemeindewahlbüro Eggenwil
Vanessa Villars, Gemeindeschreiber-Stv./Aktuarin Wahlbüro
Eggenwil, 9. Juni 2024, 12.00 Uhr*
* Gemäss Art. 5 Abs. 4 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR; SR 161.11) des Bundesrats dürfen seit Anfang 2020 vorläufige Abstimmungsergebnisse nicht mehr vor 12.00 Uhr des Abstimmungstags öffentlich bekanntgegeben werden. Kantonale und kommunale Wahl- und Abstimmungsergebnisse sind von dieser bundesrechtlichen Sperrfrist nicht betroffen und dürfen wie bisher publiziert werden, sobald die Ergebnisse vorliegen. Unter Einhaltung der bundesrechtlichen Vorschrift werden alle Gemeindeprotokolle der heutigen Volksabstimmung erst um 12.00 Uhr auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet und gleichzeitig für den Newsletter freigegeben.
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