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Gemeindemitteilung vom 20.09.2018

Dieses Weekend ist einiges los in Eggenwil; Öffnungszeit der Urne am Sonntag; Stromunterbruch am 12. Oktober im gesamten Versorgungsgebiet – Voranzeige; Gute Noten für das Betreibungsamt; Es gibt wieder Birnel; Bäume und Sträucher bis 27. Oktober zurückschneiden; Häckseldienst am 27. Oktober; Gartenholzereien durch das Forstamt; Bäume fällen nützt Natur und Mensch – doch es lauern auch Gefahren; Sind Pass und ID noch gültig? Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Dieses Weekend ist einiges los in Eggenwil

Samstag, 22. September

Sonntag, 23. September

Öffnungszeit der Urne am Sonntag

Am kommenden Sonntag gelangen drei eidgenössische und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung. Wer noch brieflich abstimmen will, ist gebeten, das Couvert direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu werfen. Dieser wird durch das Wahlbüro am Abstimmungssonntag um 9.30 Uhr letztmals geleert. Achtung: Bitte die Hinweise für die briefliche Stimmabgabe auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises beachten. Wer persönlich abstimmen will, der kann das am 23. September im Gemeindehaus tun. Die Urne ist von 9 bis 9.30 Uhr geöffnet.

Stromunterbruch am 12. Oktober im gesamten Versorgungsgebiet – Voranzeige

Infolge Wartungsarbeiten an der Starkstrom-Freileitung der AEW Energie AG muss der Strom am Freitagnachmittag, 12. Oktober 2018, von 13.30 bis 16 Uhr, im gesamten Gemeinde- respektive Versorgungsgebiet der Elektra Eggenwil (inklusive Weiler Hofor) abgeschaltet werden. Davon ausgenommen sind einzig die Liegenschaften Badenerstrasse 1 (Restaurant Frohburg d'Häx) und Badenerstrasse 3a/b. Die betroffenen Strombezüger erhalten kommende Woche einen Info-Flyer mit den empfohlenen Vorkehrungen.

Da auch im Gemeindehaus EDV- und Telefonanlage, Sendungsmodul und IT der Postagentur sowie Kasse und Zahlungsterminal am Schalter ausgeschaltet werden müssen, schliesst die Gemeindeverwaltung inklusive Postagentur am 12. Oktober bereits um 13 Uhr.

Die AEW Energie AG und das Elektrizitätswerk Eggenwil bitten die Stromkunden um Nachsicht für nicht vermeidbare Unannehmlichkeiten und danken für das Verständnis.

Gute Noten für das Betreibungsamt

Anfang September unterzog das Betreibungsinspektorat der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission der Gerichte des Kantons Aargau das Betreibungsamt Zufikon/Eggenwil der alljährlichen Inspektion. Wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann, wird das Betreibungsamt Eggenwil korrekt und sorgfältig geführt. Es wurden keine aufsichtsrechtlichen Mängel festgestellt. Der Gemeinderat dankt der Betreibungsbeamtin Esther Keiser und ihrem Stellvertreter Paul Regez für ihre einwandfreie Arbeit.

Es gibt wieder Birnel

Auch dieses Jahr führt die Schweizerische Winterhilfe eine Birnel-Aktion durch. Die Abgabe des Birnendicksaftes dient der Förderung der brennlosen Verwertung von Obstüberschüssen und versteht sich zugleich als Aufgabe im Dienste der Volksgesundheit. In den nächsten Tagen wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt, welches Auskunft über Preise und Gebinde gibt. Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis 26. Oktober unter Telefon 056 641 90 90 oder finanzen@eggenwil.ch entgegen.

Flyer Häckseldienst vom 27.10.2018 und Birnelaktion 2018

Bäume und Sträucher bis 27. Oktober zurückschneiden

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Über Gehwegen muss die Höhe 2.50 Meter betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Bei Ausfahrten sind die Sichtzonen unbedingt einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens 27. Oktober zu erfolgen. Nach Ablauf des Termins sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.

Häckseldienst am 27. Oktober

Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 27. Oktober, ab 8 Uhr, durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. 10 Minuten reine Häckselzeit sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis 26. Oktober, 12 Uhr, unter Telefon 056 641 90 90 oder finanzen@eggenwil.ch entgegen.

Gartenholzereien durch das Forstamt

Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter Telefon 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Das Forstamt kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.

Bäume fällen nützt Natur und Mensch – doch es lauern auch Gefahren!

Bald startet wieder die neue Holzerei-Saison. Gezielte Holzschläge und Pflegemassnahmen sorgen für gesunde, stabile Wälder und ökologisch wertvolles Holz. Aber Vorsicht! Wo Bäume gefällt werden, lauern Gefahren.

Mengenmässig wird diesen Winter wohl etwas weniger geholzt als in anderen Jahren. Nach den Winterstürmen und dem Borkenkäferbefall im trockenen Sommer wartet bereits mehr als genug Holz auf die Verarbeitung. Trotzdem sind da und dort Holzschläge geplant, sei es zur Verjüngung und Pflege, zur Beseitigung kranker Bäume, zum Heizen oder für den Bedarf von hochwertigem Frischholz. In der Schweiz wird nie mehr Holz geerntet, als nachwächst. Das ist im Gesetz festgeschrieben. Ausserdem ist jeder Holzschlag bewilligungspflichtig. Eine nachhaltige Bewirtschaftung ist unerlässlich, damit der Wald auch in Zukunft all seine Funktionen erfüllen kann. Das braucht Fachpersonen, die alle Zusammenhänge kennen. Unser lokaler Forstbetrieb unter der Leitung von Förster Urs Huber wie auch alle übrigen rund 6000 Forstleute in der Schweiz sind bestens ausgebildet. Sie machen einen hervorragenden, aber mitunter gefährlichen Job für uns alle.

WaldSchweiz - Informationen zur Holzerei im Wald 2018

Auch während der Holzerei-Saison sind unsere Wälder meist frei zugänglich. Waldeigentümer und Gemeinden weisen Besucherinnen und Besucher aber dringend darauf hin, Abstand von den Gefahrenzonen im Bereich von Holzschlägen zu nehmen, um sich selbst nicht in Lebensgefahr zu begeben und das Forstpersonal konzentriert arbeiten zu lassen. Konkret heisst das:

  • Absperrungen unbedingt respektieren; sie bedeuten «Weg gesperrt, Lebensgefahr».
  • Ein Warndreieck bedeutet «Durchgang erlaubt, aber Vorsicht ist geboten».
  • Den Anweisungen des Forstpersonals Folge leisten.
  • In Schlagflächen lauern auch Gefahren, wenn nicht gearbeitet wird; hier gilt «Betreten verboten – auch an Wochenenden».
  • Holzbeigen sind keine Klettergerüste, das Besteigen kann zu schweren Unfällen führen.

Sind Pass und ID noch gültig?

Die Herbstferien stehen vor der Türe. Die Einwohner werden gebeten, die Gültigkeit ihrer Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen. Wer eine neue Identitätskarte (ID) benötigt, der muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung ein Antragsformular unterschreiben. Es ist ein Passfoto neueren Datums nötig, das den Vorschriften des Passamts entspricht. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr haben zudem die Unterschrift der Eltern beizubringen. Die ID kostet für Erwachsene 70 und für Kinder 35 Franken.

Der Pass ist beim Passamt Aarau zu bestellen. Wer Pass und ID gleichzeitig erneuert, der profitiert vom Kombiangebot. Minderjährige bezahlen 78 und Erwachsene 158 Franken. Das Kombiangebot kann nur beim Passamt in Aarau bestellt werden. Dazu ist eine vorherige Anmeldung unter schweizerpass.ch oder via Telefon 062 835 19 28 erforderlich.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Am 5. September führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 16.30 und 18.30 Uhr haben von 84 gemessenen Fahrzeugen deren 29 oder 35 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 31 bis 35 km/h: 14 Übertretungen, zwischen 36 bis 40 km/h: 11 Übertretungen und zwischen 41 bis 45 km/h: vier Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 44 km/h unterwegs. Es musste niemand verzeigt werden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 20. September 2018

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