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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 14.06.2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) werden die Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung veröffentlicht:

Sommer-Gemeindeversammlung 2024
vom Freitag, 14. Juni 2024, 20.00 - 21.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle

Stimmberechtigte gemäss Stimmregister: 675
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 135
Anwesende Stimmberechtigte: 57
Beteiligung: 8,4 %

Traktandum 1
Protokoll der Winter-Gemeindeversammlung vom 24. November 2023
Genehmigung mit 57 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 2
Rechenschaftsbericht des Gemeinderats pro 2023
Genehmigung mit 56 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 3
Gesuch von Familie Weinzierl Andreas Oliver, geb. 1979, und Weinzierl geb. Otz, Tina, geb. 1979, mit ihren drei Kindern Raphael Felix, geb. 2013, Katharina Sophie, geb. 2016, und Rebecca Lea, geb. 2018, alle deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Im Rebhügel 25, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Eggenwil
Genehmigung mit 57 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 4
Gesuch von Steinbach geb. Emmerich, Anja-Britta, geb. 1956, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft am Buechweg 10, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Eggenwil
Genehmigung mit 57 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 5
Gesuch von van Straaten geb. Pikkarainen, Tuija Maarit, geb. 1967, finnische Staatsangehörige, wohnhaft an der Tobelstrasse 7, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Eggenwil
Genehmigung mit 57 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 6
Verpflichtungskredit von brutto CHF 820'000.00 (Gemeindeanteil von CHF 426'750.00) inkl. 8,1 % MwSt, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, für die Erschliessung der Gewerbezone GC im Flurgebiet «Tuubler» durch die Erstellung von Schmutz- und Trinkwasserleitungen sowie Stromleitungen und der Transformatorenstation TS A6 Tuubler an der Badenerstrasse 32 bis 36 samt Zusammenschluss mit den Gemeindewerkleitungen Im Rebhügel (Ringschluss Wasserversorgung und Redundanz Elektra)
Genehmigung mit 57 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 7
Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde
Genehmigung mit 52 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Stimmenthaltung der Mitglieder des Gemeinderats gem. § 24 Abs. 2 GG)

Die Einbürgerungsbeschlüsse unter den Traktanden 3, 4 und 5 wurden abschliessend gefasst; ein Referendum ist ausgeschlossen (§ 24 Abs. 4 KBüG).

Alle übrigen Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 GG in Verbindung mit Ziffer 5 der Gemeindeordnung. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 18. Juni 2024, schriftlich verlangt werden. Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 18. Juli 2024.

Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 14. Juni 2024, 21.30 Uhr

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