Coronavirus (COVID-19) – Gemeindemitteilung vom 16.04.2020
Gemeinderat trifft Entscheide aufgrund der heute durch den Bundesrat skizzierten phasenweisen Lockerung der Corona-Regeln: Teilweise Öffnung des Schalters im Gemeindehaus (ohne Postagentur); Gleichzeitige Wiedereröffnung von Schulbetrieb und kommunalen Tagesstrukturen; Nutzungsbestimmungen für Mehrzweckgebäude, Spiel-, Sport- und Begegnungsraum auf dem Schulareal, ehemaliges Schützenhaus und Waldhütte; Übungsverbot für die Feuerwehr; Absage der Sommer-Gemeindeversammlungen sowie des Spezialsammelabends

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den schrittweisen Ausstieg aus dem per 16. März 2020 verordneten Lockdown beschlossen:
- Die ersten durch Schutzmassnahmen begleiteten Lockerungen gelten ab 27. April. Ab dann dürfen Coiffeure, Kosmetikstudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Auf diesen Zeitpunkt hin dürfen auch Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen;
- Obligatorische Schulen und Läden sollen ab 11. Mai wieder öffnen können;
- Sofern es die Lage erlaubt, werden ab 8. Juni Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder geöffnet;
- Keinen Zeitplan präsentierte der Bundesrat für den Gastronomiebereich. Auch für Grossveranstaltungen gibt es noch keine Aussichten.
Aufgrund der gegenwärtigen Lage und gestützt auf die aktuellen Vorschriften, Erläuterungen und Empfehlungen von Bund und Kanton hat der Gemeinderat folgende kommunale Entscheide getroffen:
- Einer der beiden Schalter im Gemeindehaus wird ab 27. April für die Gemeindedienstleistungen wieder geöffnet. Dagegen bleibt die Postagentur bis einstweilen Ende Mai geschlossen. Die postalische Versorgung erfolgt weiterhin über die Poststelle Bremgarten AG 1 an der Zürcherstrasse 6. Selbstverständlich können auch weiterhin alle Gemeindegeschäfte, die kein persönliches Erscheinen erfordern, via Online-Schalter, auf dem Korrespondenzweg oder telefonisch erledigt werden;
- Gleichzeitig mit der Öffnung von Kindergarten und Primarschule am 11. Mai werden auch die ordentlichen kommunalen Tagesstrukturen (betreuter Mittagstisch, Randstundenbetreuung, Nachmittagsbetreuung und Aufgabenhilfe) wieder angeboten. Die Eltern werden durch die Schule im Detail informiert, insbesondere auch über die erforderlichen Massnahmen im Rahmen des Schutzkonzepts;
- Das Mehrzweckgebäude wird vorerst ausschliesslich für Schulzwecke wieder geöffnet, nicht aber für Freizeitnutzungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen. Damit soll auch genügend Raum für den Schulbetrieb sowie die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zur Einhaltung der Schutzvorschriften gewährleistet werden;
- Der Spiel-, Sport- und Begegnungsraum auf dem Schulareal bleibt bis am 10. Mai gesperrt;
- Das ehemalige Schützenhaus ist ab 11. Mai wieder für die Nutzung durch die Spielgruppe Sunnehüsli freigegeben. Der Entscheid für die Betriebsaufnahme liegt bei der Spielgruppenleiterin;
- Das Benützungsverbot für die Waldhütte bleibt bis auf Weiteres aufrechterhalten;
- Das Verbot für die Durchführung von allen nicht dringend notwendigen Übungen und sonstigen Anlässen der Feuerwehr bleibt vorerst bis Ende Mai bestehen;
- Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni sowie die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2020 werden abgesagt. Der Regierungsrat hat im Rahmen seiner Sonderverordnung (SonderV 20-1) die Frist für die Genehmigung der Jahresrechnung bis zum 31. Dezember 2020 erstreckt. Die Rechnung 2019, der Rechenschaftsbericht 2019, ein Einbürgerungsgesuch sowie die Vorlage für den Umbau und die Erweiterung des Alterszentrums Bärenmatt in Bremgarten werden zusammen mit dem Budget 2021 und weiteren Geschäften der Wintergemeindeversammlung vom 27. November 2020 zur Beschlussfassung unterbreitet;
- Der Spezialsammelabend auf dem Dorfplatz mit Festwirtschaft vom 5. Juni wird abgesagt und im kommenden Jahr wieder durchgeführt. Die ebenfalls gemäss Abfall-Kalender 2020 an diesem Abend angekündigte Papier- und Kartonsammlung (Container beim Dorfplatz von 16 bis 19 Uhr) findet hingegen statt.
Das Versammlungsverbot des Bundesrats sowie die allgemeinen Verhaltensanweisungen bzw. Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz, abrufbar unter www.bag.admin.ch > neues Coronavirus, sind weiterhin strikte einzuhalten.
Informationen zum Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite unter www.ag.ch/Coronavirus zu finden.
Gemeinderat und Verwaltung wünschen der Bevölkerung trotz allen weiterhin geltenden Einschränkungen eine gefreute und gesunde Frühlingszeit.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 16. April 2020
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