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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22.11.2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) werden die Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung veröffentlicht:

Winter-Gemeindeversammlung 2024
vom Freitag, 22. November 2024, 19.30 - 22.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle

Stimmberechtigte gemäss Stimmregister: 679
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 136
Anwesende Stimmberechtigte: 69
Beteiligung: 10,2 %

Traktandum 1
Protokoll der Sommer-Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2024
Genehmigung mit 68 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 2
Zustimmung zum überarbeiteten Projekt «Sanierung und Erweiterung Alterszentrum Bärenmatt in Bremgarten» mit Ermächtigung des Gemeindeverbands Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt zur Investitionsausgabe von brutto CHF 38'000'000.00 inkl. MwSt im Sinne einer Investitionsfreigabe
Genehmigung mit 68 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 3
Verkauf der Elektrizitätsversorgung (Elektra) Eggenwil (exkl. öffentliche Strassenbeleuchtung) als unselbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt der Einwohnergemeinde Eggenwil an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025:

  • Zustimmung zum Verkauf der Infrastruktur der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG zum Pauschalpreis von CHF 3'200'000.00 mit Genehmigung des Übernahme- und Kaufvertrags;
  • Genehmigung des Konzessionsvertrags samt Festlegung der Konzessionsabgabe zu Gunsten der Einwohnergemeinde Eggenwil zur Abgeltung der Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Erstellung und den Betrieb von Verteilanlagen für die Versorgung der Gemeinde Eggenwil mit elektrischer Energie auf 0.90 Rappen/kWh HT + NT exkl. MwSt gemäss Anhang 2 analog der bisherigen Entschädigung zu Lasten der Elektra;
  • Aufhebung des Reglements der Elektrizitätsversorgung Eggenwil (Elektra-Reglement, ERE) vom 22. November 2019 per 31. Dezember 2024;
  • Ermächtigung des Gemeinderats zu sämtlichen Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG

Genehmigung mit 53 Ja- gegen 8 Neinstimmen

Traktandum 4
Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 106 %
Genehmigung mit 67 Ja- gegen 1 Neinstimmen

Alle Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 GG in Verbindung mit Ziffer 5 der Gemeindeordnung. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 26. November 2024, schriftlich verlangt werden.

Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf Referendumsfrist: 26. Dezember 2024

Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 22. November 2024, 22.10 Uhr

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