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Gemeindemitteilung vom 06.02.2025

Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2025 für die Amtsperiode 2026/2029: Wahlprozedere sowie bislang bekannte Rücktritte und Kandidaturen; Verkauf der Elektrizitätsversorgung (Elektra) Eggenwil an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025; Strassenbauprojekt «Ausbau/Sanierung Kirchrainstrasse und Einbau EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel» – Update Bauverlauf 3; Öffentliche Auflage Baugesuche; Einnahmenüberschuss 2024 des Regionalen Betreibungsamtes Mutschellen-Kelleramt zugunsten der Steuerzahler; Waldhüttenvermietungen 2024; Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren im Restaurant Sternen – Daten 2025

Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2025 für die Amtsperiode 2026/2029: Wahlprozedere sowie bislang bekannte Rücktritte und Kandidaturen

Die gegenwärtige Amtsperiode läuft auf den 31. Dezember 2025 aus. Folglich finden dieses Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Erneuerungswahlen für die kommunalen Behörden und Kommissionen statt.

Unter Berücksichtigung des durch den Regierungsrat definierten Wahlterminrahmens und der vom Bund vorgegebenen Blanko-Abstimmungstermine hat der Gemeinderat den Zeitpunkt des ersten Wahlgangs auf Sonntag, 28. September 2025, zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 30. November 2025, erfolgen.

Gemäss § 21 des Gemeindegesetzes (GG; SAR 171.100) bzw. der übergeordneten kantonalen Gesetzgebung sowie Ziffern 1 und 2 der kommunalen Gemeindeordnung (GO) sind in Eggenwil folgende insgesamt 16 Amtsträger durch das Volk neu zu wählen (vgl. dazu auch nachstehend abrufbares Organigramm der Gemeinde, Stand 01.01.2025):

  • 5 Mitglieder des Gemeinderats
    mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann
    (§ 34 GG, Ziff. 1.1 GO)
  • 3 Mitglieder der Finanzkommission
    (§ 47 GG, Ziff. 1.3 GO)
  • 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
    (§ 164 StG, Ziff. 1.5 GO)
  • 2 Stimmenzähler und 2 Ersatzstimmenzähler
    bzw. Mitglieder des Wahlbüros
    (§ 8 GPR, Ziff. 1.4 GO)

Organigramm Gemeinde Eggenwil, AP 2022/2025, Stand 01.01.2025

Laut Unvereinbarkeitsgesetz (UG; SAR 150.300) dürfen Verwandte und Verschwägerte bis und mit dem 2. Grade, Ehegatten, eingetragene Partner sowie Ehegatten und eingetragene Partner von Geschwistern nicht Mitglieder der gleichen Behörde sein. Die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft hebt den Ausschlussgrund der Schwägerschaft nicht auf. Zudem bestehen u.a. die folgenden weiteren Unvereinbarkeiten:

  • Der oder die Frau Gemeindeammann (Gemeindepräsident oder Gemeindepräsidentin) darf mit der Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber und der Gemeindeschreiber-Stellvertretung (in Eggenwil gleichzeitig operative Leitung der Gemeindeverwaltung) nicht in ausschliessendem Grade verwandt sein.
  • Ausserdem dürfen die Gemeinderäte mit den Mitgliedern der Finanzkommission nicht einschlägig verwandt oder verschwägert sein.
  • Mit dem Amt eines Mitglieds des Gemeinderats sind zusätzlich nicht vereinbar innerhalb derselben Gemeinde die Tätigkeit als Leiterin oder Leiter Finanzen sowie Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitenden der Gemeinde und von unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalten mit einem Pensum von mehr als 20 %.
  • Die Mitglieder der Finanzkommission dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeinderats, Mitarbeitende der Gemeinde oder von unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalten sein. Die Führung des Aktuariats durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ist hingegen zulässig.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gestützt auf § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100) und § 21b der zugehörigen Verordnung (VGPR; SAR 131.111) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag – dieses Jahr aufgrund des gesetzlichen Feiertags Mariä Himmelfahrt vom 15. August 2025 im Bezirk Bremgarten zu Gunsten der potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten verlängerte Eingabefrist – , d.h. also bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros einzureichen.

Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das jeweils erforderliche Formular kann ab der amtlichen Publikation des Anmeldeverfahrens im April 2025 bei der Gemeindekanzlei am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik «Aktuelles» bzw. auch via Newsletter als PDF-Dokument abgerufen werden.

Werden bei den Kommissionswahlen (Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Einzig bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Zur Neubestellung der Gemeindeexekutive findet also in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR).

Kommt es zu einer Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis gebracht. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Die amtierenden Mitglieder von Behörden und Kommissionen wurden diese Woche mit persönlichem Schreiben gebeten, der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis Ende März mitzuteilen, ob sie sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen.

Bislang bekannt sind die Verzichte auf eine Wiederwahl respektive Rücktritte per 31. Dezember 2025 der folgenden Amtsträgerinnen und Amtsträger:

  • Gemeindeammann Roger Hausherr
    (im Amt als GR seit 1.1.2006, als GA seit 1.1.2018)
  • Gemeinderat André Heinrich
    (im Amt seit 11.2.2019)
  • Präsident Finanzkommission Reto Hafner
    (im Amt seit 1.1.2022, als Präsident seit 22.10.2023)
  • Mitglied Wahlbüro Marguerite Trachsel
    (im Amt als Stimmenzählerin seit 1.4.2020)
  • Ersatzmitglied Wahlbüro Sonja Studer
    (im Amt als Ersatz-Stimmenzählerin seit 1.1.2018)

Wie bereits an der Winter-Gemeindeversammlung 2024 informiert, haben folgende Mitglieder des Gemeinderats ihre Kandidaturen für die kommende Amtsperiode in Aussicht gestellt:

  • Vizeammann Pascal Vogel neu als Gemeindeammann
    (im Amt als GR und VA seit 26.6.2023)
  • Gemeinderat Roland Belser neu als Vizeammann
    (im Amt als GR seit 20.3.2023)
  • Gemeinderätin Esther Werthmüller weiterhin als Gemeinderätin
    (im Rat als GR seit 26.6.2023)

Die Gemeindebehörde wird im Mai in den Gemeindemitteilungen und Medien sowie anlässlich der Sommer-Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 über alle Demissionen orientieren. Am 16. Oktober 2025 sind die bisherigen und künftigen Amtsträgerinnen und Amtsträger zum gemeinsamen Behördenanlass in der Waldhütte Eggenwil eingeladen. Die offizielle Würdigung, Verdankung und Verabschiedung der scheidenden Behörden- und Kommissionsmitglieder erfolgt an der Winter-Gemeindeversammlung vom 21. November 2025.

Bei Fragen zu den Gesamterneuerungswahlen oder zu einzelnen Funktionen stehen die Mitglieder des Gemeinderats und die Verwaltungsleitung gerne zur Verfügung.

Verkauf der Elektrizitätsversorgung (Elektra) Eggenwil an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025

AEW Energie AG

Mit Entscheid vom 22. November 2024 hat die Gemeindeversammlung mit grossem Mehr dem Verkauf der seit 1919 bestehenden Elektrizitätsversorgung (Elektra) Eggenwil (exkl. öffentliche Strassenbeleuchtung) als unselbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt der Einwohnergemeinde Eggenwil an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025 zum Pauschalpreis von 3,2 Millionen Franken zugestimmt. Gleichzeitig wurde der Übernahme- und Kaufvertrag sowie der Konzessionsvertrag genehmigt, das Reglement der Elektrizitätsversorgung Eggenwil (Elektra-Reglement, ERE) vom 22. November 2019 per 31. Dezember 2024 aufgehoben und der Gemeinderat zu sämtlichen Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Veräusserung ermächtigt.

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist ist der Entscheid des Souveräns am 27. Dezember 2024 in Rechtskraft erwachsen. Seither laufen auf beiden Seiten die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Übergang auf Hochtouren.

Ende Januar erhielten die Kundinnen und Kunden der Elektra Eggenwil zusammen mit dem Informationsschreiben des Gemeinderats sowie dem Begrüssungsschreiben der AEW Energie AG letztmals die Schlussrechnung für das Bezugsjahr 2024 aufgrund der im August 2023 veröffentlichten Tarife 2024 des Elektrizitätswerks Eggenwil. Für Auskünfte zur Rechnung 2024 steht noch die Abteilung Finanzen der Gemeinde zur Verfügung. Seit Beginn dieses Jahres gelten die Produkte, Preise und Zuständigkeiten der AEW.

Auf der Gemeindehomepage sind unter der Rubrik Versorgung/Entsorgung > Elektrizitätsversorgung alle aktuellen Ansprechpartner bei Fragen oder Anliegen rund um die Energieversorgung ersichtlich. Bis zum Abschluss der Transformation bleiben die Informationen zur Elektra Eggenwil noch auf der Website aufgeschaltet.

Die stetig steigenden Anforderungen an die Energieversorgungsunternehmen, wie etwa die Einführung intelligenter Stromzähler oder der Netzausbau für erneuerbare Energien, stellen kleine Werke wie die Elektra Eggenwil vor immer grössere Herausforderungen. Mit der zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons Aargau stehenden AEW Energie AG, welche mittlerweile 75 aargauische Gemeinden, darunter seit jeher auch das Nachbarstädtchen Bremgarten, direkt versorgt, hat die Gemeinde Eggenwil eine ideale Partnerin gefunden, die diese Aufgaben erfolgreich meistern und die Versorgungssicherheit langfristig garantieren kann.

Gemeinderat, Verwaltung und technischer Dienst danken den Strombezügerinnen und -bezügern für die bisherigen ausgezeichneten Kundenbeziehungen und freuen sich, wenn die Eggenwilerinnen und Eggenwiler der AEW Energie AG dasselbe Vertrauen schenken wie der Elektra Eggenwil.

Strassenbauprojekt «Ausbau/Sanierung Kirchrainstrasse und Einbau EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel» – Update Bauverlauf 3

Kommunales Strassenbauprojekt «Ausbau/Sanierung Kirchrainstrasse und Einbau EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel» – Situationsplan Strassenbau Kirchrainstrasse
Kommunales Strassenbauprojekt «Ausbau/Sanierung Kirchrainstrasse und Einbau EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel» – Situationsplan Strassenbau Kirchrainstrasse

Rückblick

Seit dem Update 2 vom 23. Dezember 2024 wurde im Rahmen der Bauphasen 1 und 2 die 16-kV-Rohrblockanlage der Elektrizitätsversorgung in die Gemeindestrasse Im Rebhügel eingebaut. Aktuell erfolgen die Arbeiten am EW-Rohrblock in der Kirchrainstrasse. Dieser zweite Teil des Gesamtprojekts umfasst die neue Verbindung der Transformatorenstationen TS A1 Dorf (Messstation) und TS A3 Rebhügel auf einer Länge von 200 Meter als Redundanz zur Gewährleistung einer nachhaltigen Energieversorgung der Gemeinde. Aufgrund des Verkaufs der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025 wird dieser Projektteil seit Beginn des Jahres durch das AEW Regional-Center Bremgarten begleitet.

Projekt «Ausbau & Sanierung Kirchrainstrasse & EW-Rohrblock Im Rebhügel» – Aushub für 16-kV-Rohrblockanlage der Elektrizitätsversorgung Im Rebhügel am 15.01.2025. Bild: Manuel Humitsch, Bauleiter KFB Pfister AG
Projekt «Ausbau & Sanierung Kirchrainstrasse & EW-Rohrblock Im Rebhügel» – Aushub für 16-kV-Rohrblockanlage der Elektrizitätsversorgung Im Rebhügel am 15.01.2025. Bild: Manuel Humitsch, Bauleiter KFB Pfister AG
Projekt «Ausbau & Sanierung Kirchrainstrasse & EW-Rohrblock Im Rebhügel» – Verlegung 16-kV-Rohrblockanlage der Elektrizitätsversorgung Im Rebhügel am 20.01.2025. Bild: Manuel Humitsch, Bauleiter KFB Pfister AG
Projekt «Ausbau & Sanierung Kirchrainstrasse & EW-Rohrblock Im Rebhügel» – Verlegung 16-kV-Rohrblockanlage der Elektrizitätsversorgung Im Rebhügel am 20.01.2025. Bild: Manuel Humitsch, Bauleiter KFB Pfister AG

Nach den Vergaben der Baumeisterarbeiten an die Aarvia Bau AG, Wettingen, Anfang Juli 2024 sowie der Sanitärarbeiten an der Kirchrainstrasse an die Gebr. Meier AG, Birrhard, Ende September letzten Jahres hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung vom 3. Februar 2025 aufgrund des weiteren durchgeführten Submissionsverfahrens (Einladungswettbewerb im freihändigen Verfahren) gemäss Art. 21 und Anhang 2 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), bei welchem drei Angebote zu Nettopreisen zwischen 22 743 Franken (100 %) und 46 202 Franken (203.14 %) eingingen, den Zuschlag für die Herstellung, Lieferung und Montage des Fahrzeug-Rückhaltesystems (Leitplanke) im Kurvenbereich der Kirchrainstrasse an die Gysi Leitplanken AG, Baar, zum Preis von netto 22 743 Franken erteilt.

Aufgrund der vorteilhaften Auftragsvergaben kann laut aktualisierter Baukostenkontrolle mit Prognose im Vergleich zum durch die Winter-Gemeindeversammlung 2023 genehmigten Verpflichtungskredit über 1,36 Millionen Franken mit Minderaufwendungen in Höhe von rund 270 000 Franken respektive mit einer erfreulichen Kreditunterschreitung um 20 Prozent gerechnet werden. Zudem hat sich das Bundesamt für Rüstung armasuisse in Bern auf Anfrage der Gemeindebehörde bereit erklärt, sich an den Kosten für den mit 850 000 Franken veranschlagten Strassenbau mit einem substanziellen Betrag von 340 000 Franken unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu beteiligen. Dies aufgrund des Umstands, dass die Kirchrainstrasse auch der Schweizer Armee respektive dem Waffenplatz Bremgarten als einzig mögliche Zu- und Wegfahrt ab der Kantonsstrasse via Wehrweidliweg zur militärischen Reuss-Übersetzstelle Eggenwil dient.

Ausblick

In den Kalenderwochen 7 bis 10 (10. Februar bis 7. März 2025) werden im Zuge der Bauphasen 4 und 5 die Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Kirchrainstrasse/Unterdorfstrasse an die Hand genommen: Zusammenschluss Wasserleitung, Anschluss der Strassenentwässerung an die Kanalisation, Arbeiten am EW-Trassee und Strassenbau. 

Während diesen Bauphasen muss die Kirchrainstrasse ab kommenden Montag, 10. Februar, bis voraussichtlich Freitag, 7. März 2025, erneut für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Für Fahrräder und Fussgänger ist die Kirchrainstrasse mit leichten Einschränkungen passierbar. Der Personenwagenverkehr wird über die Hübelgasse und Pflanzerfeldstrasse, der autorisierte Lastwagenverkehr über die im Oktober letzten Jahres angelegte provisorische Baupiste via Wehrweidliweg, Martismattweg und den Feldweg beim Pflanzerbach zur Kantonsstrasse (Badenerstrasse) K 271 umgeleitet.

Im Rahmen des Projekts «Ausbau und Sanierung Kirchrainstrasse und EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel» wird die Kirchrainstrasse ab Montag, 10. Februar, je nach Witterung voraussichtlich bis Freitag, 7. März 2025, erneut für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Umleitungen sind signalisiert. Für Fahrräder und Fussgänger ist die Kirchrainstrasse mit leichten Einschränkungen passierbar.
Im Rahmen des Projekts «Ausbau und Sanierung Kirchrainstrasse und EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel» wird die Kirchrainstrasse ab Montag, 10. Februar, je nach Witterung voraussichtlich bis Freitag, 7. März 2025, erneut für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Umleitungen sind signalisiert. Für Fahrräder und Fussgänger ist die Kirchrainstrasse mit leichten Einschränkungen passierbar.

Die direkt betroffenen Anstösser wurden diese Woche mit einem persönlichen Schreiben über die Sperrung der Kirchrainstrasse, die Umleitung sowie die weiteren Details bezüglich Kehrichtentsorgung etc. informiert.

Bei Rückfragen oder sonstigen Anliegen stehen seitens der Bauleitung Manuel Humitsch der KFB Pfister AG, Ingenieure und Planer, unter 079 945 91 27 und seitens der Bauunternehmung Aarvia Bau AG, Niederlassung Limmat, Francisco Marti unter 058 252 50 80 zur Verfügung.

Während der Kalenderwochen 11 bis 14 (10. März bis 5. April 2025) folgen sodann während der Bauphasen 3 und 6 die Arbeiten an der Kirchrainstrasse Nord: Arbeiten am EW-Trassee und Strassenbau.

Die Gemeindebehörde bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmenden wiederholt um Nachsicht für unvermeidbare Behinderungen oder Unannehmlichkeiten und dankt für das Verständnis.

Öffentliche Auflage Baugesuche

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) werden die nachstehenden publikationspflichtigen Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 07.02.2025):

Baugesuch Nr. 2025/02
Gesuchstellerin/
Bauherrschaft:
Angstmann GmbH Stahl- und Metallbau (UID CHE-115.384.885), Algierstrasse 7, 5621 Zufikon
Grundeigentümerin: dito
Projektverfasserin: A. Müller + Partner Architekturbüro AG,
Zugerstrasse 12, 5620 Bremgarten
Bauvorhaben: Abbruch Garagengebäude Nr. 119 und Neubau Gewerbehalle für Herstellung von und Handel mit Stahl- und Metallwaren, Isoliermaterial und Glas mit Büros und 4 ½ Zimmer-Wohnung im Attikageschoss sowie Nebenbauten (Carport, Doppelgarage, Glaslager, Alteisencontainer) und einer PV-Anlage auf den Flachdächern von Attikawohnung, Gewerbehalle und Carport
Lage: Parzelle Nr. 19, Badenerstrasse 34
Zone: innerhalb der Bauzone, Gewerbezone GC Tuubler (privatrechtliche Erschliessung gem. § 4 Abs. 2 BNO)
Zusatzbewilligung: Kant. Abteilung für Baubewilligungen
   
Baugesuch Nr. 2025/03
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Sebastian und Alexandra Meyer-Kulangara,
Kirchrainstrasse 6, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasserin: idarch GmbH, Planer und Architekten ETH/HTL/SIA, Einsiedlerstrasse 34, 8820 Wädenswil
Bauvorhaben: Instandstellung Aussenhülle, Ersatz Balkongeländer und Installation Aufdach-PV-Anlage auf beiden Giebeldachseiten des Wohngebäudes Nr. 37
Lage: Parzelle Nr. 158, Kirchrainstrasse 6
Zone: innerhalb der Bauzone, Kernzone K3

Die beiden Baugesuche liegen vom 10. Februar bis 11. März 2025 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 4 BauG, § 60 BauV).

Einnahmenüberschuss 2024 des Regionalen Betreibungsamtes Mutschellen-Kelleramt zugunsten der Steuerzahler

Seit Anfang März 2022 wird das Betreibungsamt Eggenwil durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten geführt. Mit Entscheid vom 8. November 2023 genehmigte das Obergericht des Kantons Aargau auf Ersuchen der beteiligten Gemeinden den Zusammenschluss der Gemeinden Arni, Berikon, Eggenwil, lslisberg, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen und Widen zum Betreibungskreis «Regionales Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt». Damit wird auch das Betreibungsamt Eggenwil seit Beginn des letzten Jahres nicht mehr als bis dahin rechtlich eigenständiges Amt geführt, sondern ist seither Teil des gemeinsamen neuen Betreibungskreises.

Der Gemeinderat hatte sich nach der Pensionierung der Betreibungsbeamtin und der damit einhergehenden Aufhebung des Amts im Gemeindehaus Zufikon per Ende Februar 2022 für das Angebot in Rudolfstetten entschieden, weil das Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung diese hoheitlichen Aufgaben nach wie vor im sogenannten «Sportelnsystem» ohne Rückvergütungen respektive Gewinnbeteiligungen der angeschlossenen Gemeinden erbringt. Dies war bereits im Jahr 2010 der Grund, weshalb sich die Gemeindebehörde Eggenwil nach der damaligen Pensionierung der eigenen Betreibungsbeamtin Susanne Egloff für die Zusammenarbeit mit Zufikon ausgesprochen hatte, womit ein entscheidender Vorteil verbunden war und ist: Der Verzicht auf das nicht mehr zeitgemässe Sportelnsystem, welches zu Ungleichheiten unter den Betreibungsämtern führt, systembedingt die Gemeinden respektive deren Steuerzahler finanziell benachteiligt und nach Auffassung der Gemeindebehörde Eggenwil ohnehin bei vollamtlich geführten Betreibungsämtern bereits aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Überlegungen kritisch zu hinterfragen ist.

Wie aus der nun vorliegenden letztjährigen Schlussabrechnung des fortschrittlich geführten Regionalen Betreibungsamtes Mutschellen-Kelleramt hervorgeht, konnte den acht angeschlossenen Gemeinden im Rechnungsjahr 2024 ein Einnahmenüberschuss von insgesamt 187 760 Franken (Vorjahr: 86 290 Franken) zugunsten der Steuerzahler erstattet werden. Dies entspricht einer Vergütung von 37 (30) Franken pro Betreibung. Von dieser Gewinnbeteiligung entfielen 6274 (4953) Franken an die Gemeinde Eggenwil.

Waldhüttenvermietungen 2024

Während der COVID-19-Pandemie musste der Gemeinderat die Benützung der «Waldvilla Cheserholz» über Monate hinweg unter Schutzkonzept einschränken oder gänzlich untersagen. Hinzu kamen Feuerverbote aufgrund grosser Waldbrandgefahr. Dementsprechend wurde die Waldhütte im Jahr 2020 nur noch 64 Mal (2019: 106) und im Jahr 2021 lediglich 75 Mal vermietet. In den Jahren 2022 und 2023 hatte sich die Situation mit 108 respektive 95 Vermietungen wieder normalisiert. Im vergangenen Jahr wurde das seit der Aufhebung der Ortsbürgergemeinde per Ende 2021 im Eigentum der Einwohnergemeinde stehende Gebäude insgesamt 97 Mal vermietet. Die verbuchten Mieteinnahmen 2024 beliefen sich auf 29 080 Franken (Vorjahr: 22 910 Franken).

Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren im Restaurant Sternen – Daten 2025

Am Mittwoch, 26. Februar, treffen sich die Eggenwiler Seniorinnen und Senioren um 11.30 Uhr zum nächsten gemeinsamen Mittagessen im Restaurant zum Sternen in Eggenwil. Der beliebte und rege besuchte Anlass bietet Gelegenheit, in gemütlicher und geselliger Runde bestehende Kontakte zu vertiefen und neue zu knüpfen, um miteinander zu plaudern, zu lachen oder zu diskutieren und dabei erst noch ein feines Mittagessen zu geniessen. Dieses Angebot der Pro Senectute Aargau ist vom Bundesamt für Sozialversicherungen subventioniert, weil es in besonderem Masse die Selbstständigkeit und Autonomie von älteren Menschen fördert.

Die Mittagstisch-Leiterin Rosmarie Tellenbach nimmt An-/Abmeldungen gerne unter 056 633 40 12 oder 079 825 53 91 entgegen. Die Daten der diesjährigen Mittagstische können dem Veranstaltungskalender auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Veranstaltungen oder dem nachstehend abrufbaren Flyer entnommen werden.

Pro Senectute Aargau – Flyer Mittagstisch 2025 für Eggenwiler Seniorinnen und Senioren im Restaurant Sternen

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 6. Februar 2025

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