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Coronavirus (COVID-19) – Gemeindemitteilung vom 30.04.2020

Update zur Gemeindemitteilung vom 16.04.2020: Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Volksschule und der kommunalen Tagesstrukturen ab 11. Mai 2020 unter Beachtung der Schutzkonzepte; Benützung des Mehrzweckgebäudes und zusätzlich des Sitzungszimmers im Obergeschoss des Gemeindehauses ausschliesslich für schulische Zwecke bis zu den Sommerferien; Vermeidung von Gruppierungen Erwachsener auf dem Schulareal

Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020, darf in den Primar- und Sekundarschulen der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und Einkaufsläden, Märkte, Restaurants, Museen und Bibliotheken können wieder öffnen. Das Fahrplanangebot im öffentlichen Verkehr wird deutlich erhöht. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Parallel zu diesen Öffnungsschritten werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Ab dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden. Das nachstehend abrufbare PDF-Dokument bietet eine Übersicht der Lockerungen der Massnahmen seit dem 27. April (1. Etappe), ab dem 11. Mai (2. Etappe) und voraussichtlich ab dem 8. Juni 2020 (3. Etappe gemäss voraussichtlichem Bundesratsentscheid vom 27. Mai 2020):

BAG – Neues Coronavirus: Übersicht Lockerungen der Massnahmen, Stand 29.04.2020 [pdf, 903 KB]

Der Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat unmittelbar nach dem Entscheid des Bundesrats noch gestern Abend eine Weisung zur Wiederaufnahme des ordentlichen Unterrichts an den Aargauer Volksschulen erlassen. Sie gilt ab dem 11. Mai 2020 bis mindestens Ende Schuljahr 2019/20. Die Schutzmassnahmen zur Wiederaufnahme des Unterrichts richten sich nach den Eckwerten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Demnach gelten für die Schülerinnen und Schüler untereinander keine Abstandsregeln. Die Kinder und Jugendlichen können sich normal im Klassenverband, auf dem Schulweg und auf den Pausenplätzen verhalten und bewegen. Hingegen sollen die Schülerinnen und Schüler beim Kontakt mit den Lehrpersonen – wann immer möglich – einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Ebenfalls müssen die Lehrpersonen untereinander die für Erwachsene geltende Abstandsregel von zwei Metern berücksichtigen. Zudem haben alle Personen, die im Schulhaus verkehren, die Hygieneregeln (Hände-, Gegenstands- und Oberflächenhygiene, kein Händeschütteln) zu beachten.

Basierend auf den Vorgaben von Bund und Kanton hat die Schule Eggenwil in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeführungsstab sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die kommunalen Tagesstrukturen (betreuter Mittagstisch, Randstundenbetreuung, Nachmittagsbetreuung und Aufgabenhilfe) Schutzkonzepte erarbeitet. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule Eggenwil wurden heute im Detail über die Schul- und Unterrichtsorganisation, die umzusetzenden Schutzmassnahmen sowie den Umgang mit besonders gefährdeten Personen informiert.

Ergänzend zur Gemeindemitteilung vom 16. April 2020 hat der Gemeinderat gestützt auf die aktuellen Vorschriften, Weisungen und Empfehlungen von Bund und Kanton sowie die genannten Schutzkonzepte folgende Entscheide getroffen:

  • Für die ausnahmsweise Benützung des Notausgangs auf der Südseite des Kindergartens als zusätzlicher Eingang zum Schulhaus wird bis Ende Schuljahr 2019/20, also bis zum Beginn der Sommerferien am 4. Juli 2020, in Abweichung zur seinerzeitigen Baubewilligung für die Erweiterung der Schulanlage eine Ausnahmebewilligung erteilt;
     
  • Das Mehrzweckgebäude (Turnhalle und Foyer) steht ebenfalls bis zu den Sommerferien ausschliesslich für den ordentlichen Schulbetrieb und die Tagesstrukturen zur Verfügung;
     
  • Zusätzlich kann das Sitzungszimmer im Obergeschoss des Gemeindehauses bis Ende des laufenden Schuljahres für schulische Zwecke benützt werden;
     
  • In Abweichung zu den ordentlichen Vertragsbedingungen können Eltern ihre Kinder von bereits angemeldeten Tagesstrukturangeboten, insbesondere vom Mittagstisch, kostenlos abmelden;
     
  • Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, sollen das Schulhausareal meiden. Ebenfalls sollen Gruppierungen von Erwachsenen respektive Eltern auf dem Schulhausareal vermieden werden.

Das Versammlungsverbot des Bundesrats sowie die allgemeinen Verhaltensanweisungen bzw. Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz, abrufbar unter www.bag.admin.ch > neues Coronavirus, sind weiterhin strikte einzuhalten.

Informationen zum Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite unter www.ag.ch/Coronavirus zu finden.

Gemeinderat und Verwaltung wünschen der Bevölkerung weiterhin Wohlergehen und eine gute Zeit.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 30. April 2020

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