Gemeindemitteilung vom 30.04.2020
Kanton senkt die seit 17.04.2020 geltende Gefahrenstufe 4 auf Stufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» – Vorsicht beim Feuern im Freien

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Donnerstagnachmittag, 30. April 2020, eine erneute Lagebeurteilung bezüglich der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Verantwortlichen haben aufgrund der vorausgegangenen und noch zu erwartenden Niederschlagsmengen beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 «gross» auf die Stufe 3 «erheblich» zu senken.
Mahnung zur Vorsicht
Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht und unter stetiger Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist gänzlich darauf zu verzichten. Das Bauamt Eggenwil hat soeben an allen betroffenen öffentlichen Plätzen die Hinweistafeln entsprechend ersetzt.
Das nachstehend als PDF-Dokument abrufbare Merkblatt der AGV bietet einen vereinfachten Überblick über das Verhalten bei Trockenheit respektive bei Gefahrenstufe 3:
Merkblatt AGV: Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 3 von 5, 30.04.2020 [pdf, 255 KB]
Die bisherigen von Bund und Kanton festgelegten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gelten weiterhin und sind strikte zu befolgen: Hygiene- und Abstandsregeln einhalten sowie keine Treffen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum.
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr in der Schweiz finden sich auf dem Naturgefahrenportal des Bundes.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 30. April 2020, 18.30 Uhr
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