Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 13.06.2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) werden die Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung veröffentlicht:
Sommer-Gemeindeversammlung 2025
vom Freitag, 13. Juni 2025, 19.30 – 21.05 Uhr, in der Mehrzweckhalle
Stimmberechtigte gemäss Stimmregister: 688
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 138
Anwesende Stimmberechtigte: 57
Beteiligung: 8,3 %
Traktandum 1
Protokoll der Winter-Gemeindeversammlung vom 22. November 2024
Genehmigung mit 57 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 2
Rechenschaftsbericht des Gemeinderats pro 2024
Genehmigung mit 57 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 3
Gesuch von Hastigsputh, Marcus, geb. 1981, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft an der Badenerstrasse 6, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Eggenwil
Genehmigung mit 56 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 4
Gesuch von Familie Maier, Jens, geb. 1974, und Maier geb. Götte, Martina, geb. 1976, mit ihren beiden Töchtern Carla Tasnim, geb. 2009, und Amelie Victoria, geb. 2010, alle deutsche Staatsangehörige, wohnhaft an der Hübelgasse 6, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Eggenwil
Genehmigung mit 57 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 5
Teilrevision der Gebührenordnung zum Wasserreglement der Gemeinde Eggenwil vom 30. November 1991, Stand 1. Januar 2022, mit rückwirkender Inkraftsetzung per 1. Januar 2025: Erhöhung der Wasser-Benützungsgebühren um 40 % bei der jährlichen Grundgebühr (Zählermiete/Grundtaxe) und bei der konsumabhängigen Verbrauchsgebühr (Wasserzins) sowie Schaffung der Rechtsgrundlage zur Erhebung von Mahn- und Betreibungsgebühren (neu eingefügte Ziffer 5.2. der Gebührenordnung)
Genehmigung mit 54 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 6
Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderats für die kommende Amtsperiode 2026/2029
Genehmigung mit 48 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Ausstand der drei für die AP 2026/2029 kandidierenden Mitglieder des Gemeinderats und deren Angehörige gem. § 25 Abs. 1 GG)
Traktandum 7
Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde
Genehmigung mit 52 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Stimmenthaltung der Mitglieder des Gemeinderats gem. § 24 Abs. 2 GG)
Die Einbürgerungsbeschlüsse unter den Traktanden 3 und 4 wurden abschliessend gefasst; ein Referendum ist ausgeschlossen (§ 24 Abs. 4 KBüG).
Alle übrigen Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 GG in Verbindung mit Ziffer 5 der Gemeindeordnung. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 17. Juni 2025, schriftlich verlangt werden.
Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 17. Juli 2025.
Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 13. Juni 2025, 21.05 Uhr
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