Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 15.06.2018
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung
vom Freitag, 15. Juni 2018, 20.15 - 21.45 Uhr, in der Mehrzweckhalle
Stimmberechtigte laut Stimmregister: 680
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 136
Anwesende Stimmberechtigte: 59
Beteiligung: 8,7 %
Traktandum 1
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017
Beschluss: Genehmigung mit 59 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 2
Rechenschaftsbericht des Gemeinderats pro 2017
Beschluss: Genehmigung mit 59 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 3
Gesuch von Kisoso Pascali, Betty Sation, 1971, italienische und kenianische Staatsangehörige, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
Beschluss: Genehmigung mit 58 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 4
Beschlussfassung über die Umsetzung des neuen kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) resp. die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ab Schuljahr 2018/2019 bzw. 1. August 2018:
a) Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil (Kinderbetreuungsreglement, KBR)
Beschluss: Genehmigung mit 59 Ja- gegen 0 Neinstimmen
b) Reglement über die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Eggenwil an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement, EBR)
Beschluss: Genehmigung mit 59 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 5
Jahresrechnung 2017 der Einwohnergemeinde
Beschluss: Genehmigung mit 54 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Der Einbürgerungsbeschluss unter Traktandum 3 wurde abschliessend gefasst; ein Referendum ist ausgeschlossen. Alle übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bremgarter Bezirks-Anzeiger und Amtsblatt des Kantons Aargau, Ausgaben vom 22. Juni 2018, schriftlich verlangt werden.
Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 23. Juli 2018.
Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 15. Juni 2018, 21.50 Uhr
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