Gemeindemitteilung vom 26.06.2025
Erteilte Baubewilligungen; Wahl von Stephanie Boksberger und Jessica Gattlen in die Natur- und Umweltkommission (NUK) Eggenwil als Nachfolgerinnen von Angela Grüsner und Bernhard Hartmann; Festlegung Ferienplan und schulfreie Tage; Spende zugunsten der Betroffenen des Bergsturzes in Blatten VS; Erneute Überprüfung der Generellen Entwässerungsplanung Eggenwil durch den Kanton; Steuererklärung 2024: Mahngebühr bei nicht rechtzeitigem Einreichen; «Taxoptima»: Gemeinderat stimmt vorgeschlagener Modernisierung des Steuerwesens zu; Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia mit gleichzeitiger Ausschau nach invasiven Neophyten durch André Belser im Auftrag der Gemeinde; Schulschlussfeier am Freitagvormittag, 4. Juli; Warnhinweis des Bundes: Online-Betrugsfälle mit der E-Vignette; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse mittels semistationärer Messanlage
Erteilte Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an
- Bhavesh Suman und Maria Benita Mistry, Eggenwil, für die Installation einer Aufdach-Photovoltaikanlage (Solarstromanlage) mit einer Gesamtmodulfläche von 63 m² auf beiden Seiten Süd und Nord des Satteldachs des Reiheneinfamilienhauses Gebäude Nr. 412, Parzelle Nr. 888 in der Kernzone K3, Buechstrasse 6d;
- Thomas und Napapilai Achermann-Rattananukun, Eggenwil, für den Anbau einer Sitzplatzüberdachung samt neuer Terrassentüre als direkten Zugang von der Küche zum Gartensitzplatz inkl. Ersatz des Fensters im EG an der Nordwestfassade, die Erneuerung des teilverglasten Holzbalkons an der Südwestfassade des freistehenden EFH Gebäude Nr. 248 sowie die Umgestaltung/Ersetzung der Gartenmauer und die Erstellung einer neuen Treppe im nordöstlichen Grundstücksbereich auf Parzelle Nr. 195, Im Rebhügel 32;
- Marc Rey, Eggenwil, für den Ersatz mit gleichzeitiger Vergrösserung von 3 Fenstern im EG und OG samt neuen Balkongeländern an der Südwestfassade des EFH Gebäude Nr. 124, Parzelle Nr. 239, Kustergasse 4a.
Wahl von Stephanie Boksberger und Jessica Gattlen in die NUK als Nachfolgerinnen von Angela Grüsner und Bernhard Hartmann
Im Zuge der per 1. Januar 2022 erfolgten Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde wurde auch die Forstkommission aufgehoben. Um die themenverwandten Aufgaben in den Bereichen Umwelt (u.a. Biodiversität, Bodenschutz, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Littering), Raumordnung (u.a. Naturschutzzonen, Schutzobjekte) und Volkswirtschaft (u.a. Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft, Bienenhaltung, Jagd und Fischerei) inskünftig zu bündeln respektive möglichst vernetzt und interdisziplinär zu führen, hat der Gemeinderat die gegenüber der Forstkommission erweiterte Natur- und Umweltkommission (NUK) Eggenwil als ständige, beratende respektive begleitende Kommission der Gemeindeexekutive in Natur- und Umweltfragen einberufen. Rechte, Pflichten und Aufgaben der NUK richten sich nach dem Pflichtenheft vom 21. Februar 2022 und den Auftragserteilungen der Gemeindebehörde respektive der Ressortvorsteherin Umwelt.
Angela Grüsner und Bernhard Hartmann, beide seit Anbeginn Mitglieder der NUK, Bernhard Hartmann auch als Aktuar, haben ihren Rücktritt erklärt. Als deren Nachfolge hat der Gemeinderat auf Antrag der NUK Stephanie Boksberger-Herzog, wohnhaft Im Rebhügel 18, und Jessica Gattlen-Wirth, wohnhaft Im Rebhügel 54, für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 gewählt. Letztere übernimmt auch das Aktuariat.
Gemeinderat und Verwaltungsleitung danken Angela Grüsner und Bernhard Hartmann bereits an dieser Stelle für ihr grosses Engagement und wünschen Stephanie Boksberger sowie Jessica Gattlen viel Freude und Genugtuung bei der Ausübung ihrer spannenden Ämter zugunsten der Eggenwiler Natur und Umwelt.
Festlegung Ferienplan und schulfreie Tage
Auf Antrag der Schulleitung hat der Gemeinderat den Ferienplan bis und mit Schuljahr 2028/2029 sowie die Feiertage und schulfreien Tage für das kommende Schuljahr 2025/2026 festgelegt. Die Übersicht kann auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Bildung/Schulen > Volksschule > Wichtige Informationen und Kontaktstellen abgerufen werden.
Spende zugunsten der Betroffenen des Bergsturzes in Blatten VS
Auch der Gemeinderat Eggenwil hat die Ereignisse im Lötschental mit grosser Betroffenheit mitverfolgt und fühlt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern von Blatten mit. Er hat beschlossen, die Spendenaktion der Glückskette für die Nothilfe zugunsten des Projekts Naturkatastrophen Schweiz – Bergsturz in Blatten (VS) mit 650 Franken zu unterstützen. Mit den Spenden wird die Glückskette ihre Hilfe vor Ort verstärken, insbesondere in Form von direkter finanzieller Unterstützung für die Betroffenen, Beteiligung an den Mietkosten für eine vorübergehende Unterkunft, Hilfe bei Einkommensverlusten und Betriebsausfällen für kleine Unternehmen, psychosozialer Unterstützung bei Bedarf und mittel- bis langfristiger Unterstützung (Übernahme von Restkosten). Die Unterstützung der Glückskette ergänzt die öffentliche Hilfe, jene der Versicherungen sowie anderer Institutionen. Sie wird in Abstimmung mit der Gemeinde Blatten, den kantonalen Behörden, dem Schweizerischen Roten Kreuz und Caritas umgesetzt.
Erneute Überprüfung der Generellen Entwässerungsplanung Eggenwil durch den Kanton
Nach den Inspektionen in den Jahren 2012 und 2019 erfolgte am 17. Juni 2025 zum dritten Mal eine Kontrolle der Umsetzung von Massnahmen gemäss der am 14. Januar 2005 genehmigten Generellen Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinde Eggenwil durch die kantonale Abteilung für Umwelt, Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung. Nebst Marcel Hess als Vertreter des Kantons nahmen Beat Hurni als GEP-Ingenieur des Büros Porta AG, Gemeinderat und Ressortvorsteher Roland Belser sowie Gemeindeschreiber Walter Bürgi als Leiter Bau und Planung am mehrstündigen GEP-Check 3 teil.
Die im GEP festgelegten Massnahmen sind zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie zur Werterhaltung der Abwasseranlagen umzusetzen. Im Sinne einer Standortbestimmung respektive Erfolgskontrolle ist der Stand der Planung und Umsetzung periodisch aufzunehmen und festzuhalten. Allfällig bestehender oder neu erkannter Handlungsbedarf ist aufzulisten und das weitere Vorgehen festzulegen.
Wie dem vorliegenden Inspektionsprotokoll entnommen werden kann, weist die Gemeinde Eggenwil im gesamten Bereich der Abwasserbeseitigung einen sehr guten Stand auf. Im Zuge der vielen in den letzten Jahren realisierten Strassenbauprojekte konnten inzwischen nahezu alle in der GEP-Massnahmenliste aufgeführten Sanierungen öffentlicher Abwasseranlagen umgesetzt werden. Zudem sind heute aufgrund der erstellten Sanierungsleitungen auch ausserhalb der Bauzone ausnahmslos sämtliche privaten und öffentlichen Liegenschaften, in denen häusliches Abwasser anfällt, an die Gemeindekanalisation und damit an die Abwasserreinigungsanlage Kessel in Bremgarten angeschlossen. Dazu zählen ebenso die Waldhütte Cheserholz und das ehemalige Schützenhaus im Eigentum der Einwohnergemeinde.
Gemeinderat und Verwaltungsleitung haben die jüngsten Empfehlungen der kantonalen Abteilung für Umwelt wiederum aufgenommen und werden diese wie bisher koordiniert mit den Aufgaben- und Finanzplanungen der steuerfinanzierten Einwohnergemeinde (Strassenbau) und der gebührenfinanzierten Gemeindewerke (Spezialfinanzierungen bzw. Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) sowie in Abstimmung mit den externen Partnern wie die AEW Energie AG, welche die Elektra Eggenwil per Anfang dieses Jahres käuflich erworben hat, an die Hand nehmen. Für die wichtigste und aufwändigste formale Massnahme, die gesetzlich geforderte Erarbeitung der GEP 2, hat der Gemeinderat soeben gestützt auf den durch die Gemeindeversammlung genehmigten Budgetkredit 2025 das Ingenieurbüro Porta AG mit der Erstellung des vorgeschriebenen Pflichtenhefts zum Honorar von 12 000 Franken beauftragt.
Steuererklärung 2024: Mahngebühr bei nicht rechtzeitigem Einreichen
Die Einreichung der Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis zum 30. Juni und für selbstständig Erwerbende bis zum 31. Juli 2025 verlängert worden (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 23. Januar 2025). Wer die Steuererklärung nicht innert Frist einreichen kann, hat die Möglichkeit, über www.ag.ch/efristerstreckung kostenlos eine Fristerstreckung zu beantragen. Andernfalls muss eine Mahngebühr von 35 Franken erhoben werden. Falls eine zweite Mahnung nötig wird, kostet diese 50 Franken. Bei Fragen oder Anliegen rund um das Thema Steuern hilft das Gemeindesteueramt gerne weiter.
«Taxoptima»: Gemeinderat stimmt vorgeschlagener Modernisierung des Steuerwesens zu
Das Steuerwesen im Kanton Aargau soll effizientere Strukturen erhalten, um die Abläufe für Bevölkerung, Gemeinden und Verwaltung spürbar zu verbessern. Der Regierungsrat eröffnete hierzu am 6. Juni die Anhörung zur Vorlage «Umsetzung Taxoptima», mit welcher der Kanton Aargau zentrale Leitsätze seiner Steuerstrategie 2022–2030 in die Praxis umsetzt. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 5. September 2025.
Der Gemeinderat hat die Vorlage mit der Verwaltung besprochen. Die Gemeindebehörde begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen für mehr Effizienz und Kundenfreundlichkeit und stimmt den Änderungen aufgrund der durch den paritätischen Steuerungsausschuss einstimmig beschlossenen Empfehlungen aus den Projekten zu. Demnach wird den Gemeinden eine freiwillige Abgabe des Bezugs der Kantons‐ und Gemeindesteuern der natürlichen Personen gegen eine entsprechende Vergütung an den Kanton ermöglicht (Leitsatz 18). Der Rat erachtet die Schaffung dieser Option als sinnvoll, auch wenn in Eggenwil in absehbarer Zeit nicht vorgesehen ist, den durch die eigene Abteilung Finanzen kompetent und effizient erfolgenden Steuerbezug dem Kanton zu übertragen. Weiter sollen die Erstellung von Steuerinventaren und zivilrechtlichen Inventaren, die Veranlagung der Erbschafts‐ und Schenkungssteuern sowie deren Bezug künftig durch das Kantonale Steueramt erfolgen (Kantonalisierung gemäss Leitsatz 19). Und schliesslich ist vorgesehen, die heutige Steuerkommission nicht mehr weiterzuführen, d.h. die Veranlagungsbehörde der Gemeinde soll in Zukunft nur noch aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramts sowie der kantonalen Steuerkommissärin oder dem kantonalen Steuerkommissär bestehen (Leitsatz 20).
Detailinformationen zur geplanten Reform finden sich auf der kantonalen Website www.ag.ch.
Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia mit gleichzeitiger Ausschau nach invasiven Neophyten durch André Belser im Auftrag der Gemeinde
Von Ende Juli bis Mitte August ist wiederum der Feuerbrand- und Ambrosiakontrolleur der Gemeinde, André Belser, unterwegs. Er kontrolliert die Hausgärten stichprobenweise auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und gleichzeitig auf das gefährliche Unkraut Ambrosia. Bei dieser Gelegenheit hält er als Neobiota-Ansprechperson der Gemeinde auch Ausschau nach invasiven Neophyten wie das Berufkraut und informiert im Bedarfsfall die Eigentümer oder Mieter der betroffenen Liegenschaften.
Weitere Informationen können dem nachstehenden Flyer entnommen oder auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Natur/Landschaft > Problempflanzen abgerufen werden. Bei Fragen oder Anliegen steht André Belser, welcher auch der Natur- und Umweltkommission (NUK) Eggenwil angehört, gerne unter 079 288 35 07 oder andre.belser@bluewin.ch zur Verfügung.
Gemeinde Eggenwil – Flyer Kontrolle Feuerbrand und Ambrosia 2025
(Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierungsstrategie grundsätzlich keine Flugblätter mehr in Papierform zugestellt werden)
Schulschlussfeier am Freitagvormittag, 4. Juli
Die Schulschlussfeier findet dieses Jahr nicht am Abend, sondern am Vormittag statt. So wird am Freitag, 4. Juli, nach der Besammlung aller Kinder der Schule Eggenwil und der Begrüssung durch die Schulleitung um 8.30 Uhr die 6. Klasse nach verschiedenen kurzen Darbietungen für und mit den Sechstklässlern in der Turnhalle verabschiedet. Um 9.30 Uhr beginnt das «Chinderfäscht». Die Kinder haben Spiele vorbereitet, die man den ganzen Morgen ausprobieren kann. Einsatz und Gewinn werden mit Biella-Chips bezahlt. Dazu gibt es eine Bank mit Aufgaben und einen Znüni-Kiosk. Gäste können zwei echte Franken gegen 10 Biella-Chips eintauschen und sich so zum Beispiel einen Kaffee kaufen. Alle Eltern sind Sie herzlich zur Verabschiedung der Sechstklässler und zum anschliessenden Chinderfäscht eingeladen. Am Montag, 11. August, treffen sich alsdann alle rund 100 Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder um 8.30 Uhr zum gemeinsamen Schulanfang nach den Sommerferien auf dem Schulhausplatz.
Warnhinweis des Bundes: Online-Betrugsfälle mit der E-Vignette
In den letzten Wochen häufen sich Meldungen zu Online-Betrugsfällen mit der Schweizer E-Vignette. Zum einen sind gefälschte Webseiten im Netz. Zum anderen erhalten Personen E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, ihre Zahlungsinformationen nochmals online einzugeben.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) empfiehlt daher, ausschliesslich unter folgender URL beim offiziellen Via-Webshop des BAZG zu kaufen: www.e-vignette.ch.
Das BAZG erhebt genau 40 Franken für den Kauf der Schweizer E-Vignette und verlangt selbstverständlich keine Kaution. Ebenso fordert das BAZG niemals per E-Mail auf, Zahlungsinformationen zu bestätigen.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse mittels semistationärer Messanlage
Von Montag, 2. Juni, 13 Uhr, bis Sonntag, 8. Juni, 14 Uhr, führte die Regionalpolizei Bremgarten zum dritten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal mittels einer semistationären Messanlage auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 27, durch. Aufgrund technischer Probleme erfolgte ab 3. Juni einzig in Fahrtrichtung Baden eine Messung.
Während des genannten Zeitraums haben von 3231 in Fahrtrichtung Bremgarten respektive dorfeinwärts gemessenen Fahrzeugen deren 117 oder 3,62 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. In Fahrtrichtung Baden waren es von 17 211 Fahrzeugen deren 174 oder 1,01 Prozent. Insgesamt ergaben die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen nach Abzug der Messtoleranz von 5 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 215 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 59 Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: 15 Übertretung und zwischen 66 bis 74 km/h: 2 Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 69 km/h in Fahrtrichtung Baden unterwegs. Dieser und ein weiterer Fahrzeugführender wurden an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 26. Juni 2025
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