Gemeindemitteilung vom 14.05.2020
Wiedereröffnung Spielgruppe «Sunnehüsli» – Diebstahl von Spielsachen; Gemeinderat stimmt der Revision der Lehrerbesoldung vorbehaltlos zu; Aufruf zum Verzicht auf «Eltern-Taxis»; Vorläufige Konkursanzeige Restaurant Frohburg d’Häx GmbH; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Wiedereröffnung Spielgruppe «Sunnehüsli» – Diebstahl von Spielsachen
Letzten Dienstag, 12. Mai, öffnete auch die Spielgruppe «Sunnehüsli» wieder ihre Türe im ehemaligen Schützenhaus an der Alten Badenerstrasse 35 für die Kleinsten unserer Gesellschaft.
Leider musste die Spielgruppenleiterin feststellen, dass über das vergangene Wochenende, also in der Zeit zwischen Freitag, 8. Mai und Sonntag, 10. Mai, alle Sandkastenspielsachen, Gartenzwerge, Windräder und Laternen vom Spielgruppenareal gestohlen wurden. Des Weiteren fehlen seither auch die liebevoll von den Kindern bemalten Steine. Bereits vor rund sechs Wochen wurde ein Bobbycar entwendet.
Die Bevölkerung wird gebeten, allfällige Feststellungen in diesem Zusammenhang an die Gemeindeverwaltung, 056 641 90 90 oder die Spielgruppenleiterin Tamara Marx, 077 503 68 97, zu melden. Die Kinder, die Spielgruppenleiterin wie auch die Gemeinde würden sich freuen, wenn der unrechtmässige Besitzer die Gegenstände einfach wieder zurücklegen würde.
Gemeinderat stimmt der Revision der Lehrerbesoldung vorbehaltlos zu
Das Projekt «ARCUS» des Regierungsrats sieht vor, dass das aktuelle Besoldungs-System der Lehrpersonen revidiert wird. Der Normverlauf der Besoldung soll nicht mehr nach dem Lebensalter erfolgen, sondern entlang festgelegten Erfahrungsstufen in einem modellierten Verlauf. Dies bedeutet, dass bei jüngeren Lehrpersonen sowie Schulleiterinnen und Schulleitern die Besoldung stark ansteigt und dann mit den Erfahrungsjahren abflacht. Die Einführung des neuen Systems ist per 1. Januar 2022 geplant. In der Veränderung berücksichtigt ist die Besitzstandsgarantie sowie die Übergangsbestimmungen. Die Mehrkosten für dieses neue System belaufen sich auf 69 Millionen Franken, aufgeteilt in 50,3 Millionen zu Lasten des Kantons und 18,7 Millionen Franken zu Lasten der Gemeinden. Die Sicherstellung der Besitzstandsgarantie verursacht im Jahr 2022 Kosten von 3,6 Millionen Franken (mit dem gleichen Kostenteiler), dieser Betrag wird jedoch jährlich abnehmen. Der Gemeinderat schliesst sich der Gemeindeammänner-Vereinigung und des Gemeindeschreiberverbands des Kantons Aargau an, welche die Vorlage ebenfalls vorbehaltlos unterstützen. Die Anpassung der Besoldung der Lehrpersonen ist eine Notwendigkeit, damit mit einem modernen, angepassten Besoldungssystem attraktive Arbeitsbedingungen an unseren Schulen geschaffen werden, insbesondere auch im Vergleich mit anderen Kantonen.
Aufruf zum Verzicht auf «Eltern-Taxis»
Seit geraumer Zeit muss vermehrt festgestellt werden, dass an einzelnen Wochentagen die Parkplätze vor dem Gemeindehaus stark oder gar komplett besetzt sind. Aufgrund der aktuellen Lage kommen derzeit mehr Lehrpersonen als üblich mit dem Auto zur Arbeit, was verständlich und in Ordnung ist, jedoch die Parkplatzsituation weiter verschärft. Gemeinderat und Schulbehörde bitten daher die Bevölkerung, wenn immer möglich zu Fuss zum Gemeindehaus oder zur Schulanlage zu kommen. Ebenso werden die Eltern gebeten, möglichst darauf zu verzichten, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Es ist für jedes Kind eine wichtige Erfahrung, den Schulweg alleine zu gehen, mit all den Erfahrungen und Erlebnissen. Seien dies die Gespräche mit den Freunden, interessante Dinge am Wegrand oder auch einfach die Gedanken schweifen lassen zu können. Die Eltern der 75 Kinder des Kindergartens und der Primarschule wurden gestern durch die Schulleitung mit einem Elternbrief auf die genannten Umstände aufmerksam gemacht. Gemeinde- und Schulbehörde danken fürs Verständnis und die Kooperation.
Vorläufige Konkursanzeige Restaurant Frohburg d’Häx GmbH
Laut Publikation des Konkursamtes Aargau, Amtsstelle Bremgarten, Baden, im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 12. Mai 2020 erfolgte am 7. Mai 2020 die Konkurseröffnung über die Schuldnerin Restaurant Frohburg d’Häx GmbH, Badenerstrasse 1, Eggenwil. Schuldner der Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an die Konkursite begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände der Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG).
Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Am 3. März führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 14.50 und 16.50 Uhr haben von 46 gemessenen Fahrzeugen deren 16 oder 35 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 31 bis 35 km/h: 11 Übertretungen, zwischen 36 bis 40 km/h: 3 Übertretungen und zwischen 41 bis 45 km/h: 2 Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 44 km/h unterwegs.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 14. Mai 2020
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