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Gemeindemitteilung vom 25.11.2018

2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats vom 10.02.2019; Anmeldeverfahren

Nachdem beim heutigen ersten Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 keine Kandidatin bzw. kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, findet am Sonntag, 10. Februar 2019, der zweite Wahlgang gleichzeitig mit der nächsten eidgenössischen Volksabstimmung statt.

Im zweiten Wahlgang ist gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis spätestens am Mittwoch, 5. Dezember 2018, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Das erforderliche Formular kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bezogen, auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles heruntergeladen oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.

Formular Wahlvorschlag für Ersatzwahl Gemeinderat vom 10.02.2019 (2. Wahlgang)

Die Namen der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden im Bremgarter Bezirks-Anzeiger (amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eggenwil) vom Freitag, 7. Dezember 2018, veröffentlicht und den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel und den übrigen Abstimmungsunterlagen schriftlich zur Kenntnis gebracht.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 25. November 2018, 15.30 Uhr

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.

 Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Stichworten und/oder nach Jahr/Monat abrufbar.

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