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Gemeindemitteilung vom 01.03.2018

Verwaltung und Gemeinderat stellen 2018 auf Digitalisierung um; Mittagstisch war auch 2017 gefragt; Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ab Schuljahr 2018/2019 - Ergebnisse der Bedarfserhebung; Im vergangenen Jahr erbrachte Sozialhilfe; Abgabe in den kantonalen Finanzausgleichsfonds gegenüber Vorjahr massiv gestiegen; Sonderbewilligung an den Sportfischerverein; Ab März wieder wöchentliche Grüngutabfuhren

Verwaltung und Gemeinderat stellen 2018 auf Digitalisierung um

Gestützt auf seinen Entscheid bezüglich Digitalisierungsstrategie im Rahmen des Projekts bzw. Gesamtkonzepts «Weiterentwicklung Gemeindeorganisation und -führung Eggenwil (WEOFE)» im April 2017 und den von der Gemeindeversammlung im November genehmigten Budgetkredit hat der Gemeinderat Mitte Februar die Neuorganisation des Archivmanagements sowie die Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) beschlossen und die Verwaltungsleitung mit der Realisierung beauftragt.

Mit der Einführung von GEVER in der Gemeindeverwaltung werden alle geschäftsrelevanten Informationen elektronisch geführt, welche die Verwaltungsabteilungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags mit Hilfe von Geschäftsverwaltungssystemen erzeugen, empfangen, bearbeiten, verwalten, austauschen, verteilen, publizieren und archivieren. Geschäftsrelevant sind sämtliche Informationsobjekte mit rechtlicher Relevanz. Solche modernen, standardisierten GEVER-Lösungen, wie sie bereits in einigen Gemeinden und in der Privatwirtschaft eingesetzt werden, orientieren sich an den Geschäftsabläufen und unterstützen gleichzeitig eine transparente, nachvollziehbare, rechtskonforme und effiziente Aktenführung durch systematische Verwaltung sowie rasche Verfügbarkeit von Informationen, wobei Datenschutz und -sicherheit an oberster Stelle stehen. GEVER erleichtert die Geschäftstätigkeit und gewährleistet den vollständigen Lebenszyklus von Dokumenten von ihrer Entstehung über die Nutzung, Speicherung, Aussonderung bis zur Archivierung oder Vernichtung. GEVER bildet aber auch die Voraussetzung für durchgängige und automatisierte organisations- und systemübergreifende Geschäftsabläufe. Zudem ist eine Systemumstellung im ersten Jahr einer neuen Amtsperiode auch in zeitlicher Hinsicht sinnvoll. Mit GEVER wird unter anderem das seit 1997 im Einsatz stehende Protokollverwaltungssystem abgelöst.

Aufgrund der vorgenommenen Evaluation von verschiedenen derzeit auf dem Markt erhältlichen Software-Lösungen hat sich der Gemeinderat für das Produkt «CMI AXIOMA» entschieden und die Firma Talus Informatik AG mit den entsprechenden Softwaredienstleistungen beauftragt.

Nach der Installation und verwaltungsinternen Inbetriebnahme der allgemeinen Geschäftsverwaltung (Ordnungssystem bzw. Registratur-/Archivplan, Organisationseinheiten, elektronische Führung der Geschäfte/Dossiers, digitale Dokumentenablage DMS, Aktivitäten wie Termin- und Pendenzenverwaltung), der Behördenadministration (Sitzungsmanagement, Protokollverwaltung, Behördenverzeichnisse) sowie der fachintegrierten GEVER (einstweilen Vertragsverwaltung) soll voraussichtlich im August 2018 erstmals die mobile Sitzungsvorbereitung des Gemeinderats (Traktandierung und Aktenauflage) digital via Tablets erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Mitglieder der Gemeindeexekutive jederzeit, überall und rasch auf ihre Geschäfte und Dokumente zugreifen können. Durch GEVER sind die Behördenmitglieder in Zukunft also wesentlich unabhängiger und flexibler, was ihre Arbeit erleichtert und letztlich die Attraktivität des Milizsystems fördert.

Mittagstisch war auch 2017 gefragt

Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem vorangegangenen einjährigen Pilotprojekt sprach sich die Gemeindeversammlung im Sommer 2010 für die definitive Einführung des Mittagstisches aus. Gleichzeitig wurde das seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 bestehende Angebot an Betreuungsstunden und Aufgabenhilfe erweitert, so dass bei genügenden Anmeldungen in Kombination mit dem Mittagstisch an zwei Tagen in der Woche eine Ganztagesbetreuung von 7.15 bis 17.15 Uhr angeboten werden könnte. Für dieses Paket an familienergänzenden Tagesstrukturen genehmigte der Souverän einen Verpflichtungskredit von jährlich 30 000 Franken als maximales Kostendach im Sinne einer Defizitgarantie.

Die bedarfsgerechte Verpflegungsmöglichkeit im Foyer des Mehrzweckgebäudes wird – koordiniert mit dem Schulstundenplan und unterrichtsunabhängigen Betreuungsangebot – ausserhalb der Unterrichtszeiten sichergestellt. Das Angebot steht an vier Tagen pro Woche allen in Eggenwil wohnhaften Kindern, die den Kindergarten oder die Volksschule besuchen, offen. Gelegentlich nehmen auch Schulleitung und Lehrerschaft teil. Jeweils am Montag sind ebenso die Eggenwiler Seniorinnen und Senioren herzlich willkommen. Während der Schulferien und an Feiertagen findet der Mittagstisch nicht statt.

Im vergangenen Jahr wurden an insgesamt 147 Tagen (Vorjahr: 154 Tage) total 2230 (2381) Mittagessen zubereitet. Durchschnittlich wurden pro Tag 15 (15) Personen verpflegt. Für das leibliche Wohl sorgten bis zu den Sommerferien Riikka Franz, gelernte Grossküchenleiterin, und seit August Maria Christen, welche als geschäftsleitende Person und Inhaberin des Fähigkeitsausweises das Restaurant Taras führt. Zudem werden die Kinder während des Mittagstischs durch Betty Kisoso Pascali als leitende Betreuerin und bei Bedarf zusätzlich von Monika Dittrich und Mevlyde Pergjegjaj betreut. Für das ergänzende Betreuungs- und Förderangebot zeichnen Betty Kisoso Pascali, Mevlyde Pergjegjaj, Maria Christen beziehungsweise bei der Aufgabenhilfe die Klassenlehrperson der ersten und zweiten Klasse, Svjetlana Lujic, verantwortlich.

Den Eltern wurde für das erste Kind pro Familie ein Betrag von 15 Franken bei fixer Anmeldung (für weitere Kinder je 13 Franken) und 17 Franken für das erste respektive 15 Franken für weitere Kinder bei sporadischer Inanspruchnahme des Angebots in Rechnung gestellt. Für die Aufgabenhilfe wurden je Stunde und Kind sechs Franken verrechnet. Die Pauschalbeiträge sind für alle Eltern, unabhängig ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, gleich, was sich allerdings aufgrund der neuen kantonalen Vorschriften per Schuljahr 2018/19 ändern wird.

Wie die Rechnung 2017 zeigt, ergab sich für den Mittagstisch bei einem Aufwand von 50 393 (53 882) Franken gegenüber einem Ertrag von 30 280 (32 266) Franken ein Defizit von 20 113 (21 616) Franken. Für die Betreuungsstunden/Aufgabenhilfe resultierte bei einem Aufwand von 4369 (4331) Franken gegenüber einem Ertrag von 522 (0) Franken ein Fehlbetrag von 3847 (4331) Franken. Damit wurden die Kosten für Löhne, Verbrauchsmaterial und Administration zu rund 56 (55) Prozent durch Elternbeiträge gedeckt. Mit der Übernahme des Gesamtdefizits von 23 960 (25 947) Franken durch die Gemeinde wurde das bewilligte Kostendach um 6040 (4053) Franken unterschritten. Raumnutzung und Nebenkosten wie Strom, Wasser und Reinigung wurden nicht berechnet respektive blieben in der Abrechnung Tagesstrukturen unberücksichtigt.

Gemeinderat und Schulpflege danken allen an der Organisation und Durchführung des Mittagstischs sowie der Betreuungsstunden beteiligten Personen für die engagierte und kompetente Mitarbeit.

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ab Schuljahr 2018/2019 – Ergebnisse der Bedarfserhebung

Das traditionelle Familienmodell mit einem berufstätigen Vater und einer vollzeitig im Haushalt tätigen Mutter hat sich tiefgreifend verändert. Im Aargau sind keine 30 Prozent der Familien mehr klassische Einverdiener-Haushalte. Mit diesem gesellschaftlichen Wandel ist auch in Eggenwil die Nachfrage nach familienergänzender Kinderbetreuung zunehmend gestiegen.

Das Anfang Juni 2016 vom Aargauer Stimmvolk angenommene, am 1. August 2016 in Kraft getretene und auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 umzusetzende neue kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Benützung des Angebots ist freiwillig. Die familienergänzende Kinderbetreuung bezweckt einerseits die erleichterte Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung und andererseits die verbesserte gesellschaftliche, insbesondere sprachliche Integration und Chancengerechtigkeit der Kinder. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohngemeinde beteiligt sich unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern im Rahmen eines von der Gemeindeversammlung zu genehmigenden Reglements.

Seit 2017 befassen sich Schulpflege und Gemeinderat sowie Schul- und Verwaltungsleitung mit der Frage des künftigen Angebots an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung in Eggenwil, welches Auftrag und Zweck des KiBeG zu erfüllen vermag. Das im April 2017 erarbeitete Konzept basierte auf dem Modell «Gebundene Tagesstrukturen», bei dem der Schulunterricht und die Betreuung in der Tagesstruktur in eine gemeinsame pädagogische Konzeption eingebunden sind.

Zur Bedarfsklärung erhielten 74 Eltern respektive Erziehungsberechtigte von insgesamt 117 in der Gemeinde Eggenwil wohnhaften Kindern im Alter bis und mit zwölftem Lebensjahr einen Fragebogen. Mit 51 ausgefüllten Fragebogen oder knapp 70 Prozent war der Rücklauf hoch und repräsentativ. Der Fragebogen wurde von 49 Ehepaaren und zwei alleinerziehenden Müttern ausgefüllt. 15 oder 45 Prozent der 33 Eltern mit Kindergarten- und Primarschulkindern gaben an, dass sie aktuell persönlichen Bedarf an schulergänzender Betreuung haben, 18 oder 55 Prozent bekundeten keinen Bedarf. Derzeit bietet die Gemeinde am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag einen Mittagstisch an. Die Umfrage zeigt, dass dieses Angebot geschätzt wird. 14 der 15 Eltern erklärten Bedarf für Betreuung über Mittag, in 11 Fragebogen wurde ein Bedürfnis ab Kindergarten/Schulschluss bis 18 Uhr deklariert. Fünf Eltern bekundeten Bedarf vor Kindergarten- beziehungsweise Schulbeginn und ebenfalls fünf Eltern meldeten Bedarf an kindergarten- und schulfreien Nachmittagen an. 10 der 15 Eltern sprachen sich für ein Betreuungsangebot während der Schulferien aus, allerdings zu unterschiedlichen Ferienzeiten. 29 Antworten gingen bezüglich der Nutzung von schulergänzenden Angeboten in Nachbargemeinden ein. Ohne Berücksichtigung des Mittagstisches, welcher aktuell und auch künftig in Eggenwil angeboten werden soll, sprachen sich sechs Eltern gegen eine Nutzung in einem Nachbardorf aus. 82 Prozent, welche eine Mittagsbetreuung für ihre Kindergarten- und Schulkinder nutzen, stellen sich einen Elternbeitrag von zwischen 11 und 20 Franken vor. Dies entspricht dem aktuell verrechneten Betrag für die entsprechende Dienstleistung.

30 Eltern beantworteten die Frage bezüglich der familienergänzenden Betreuung von Kleinkindern im Vorkindergartenalter. 15 Eltern oder 50 Prozent bekundeten Bedarf an entsprechender Betreuung. 13 Mal wurde eine Ganztagsbetreuung und sechs Mal eine Halbtagsbetreuung, davon fünf Mal am Morgen und einmal am Nachmittag, gewünscht. Für 18 von 30 Eltern wäre eine Kindertagesstätte wichtig, für 10 Eltern ist kein angegebenes Angebot (Kita/Kinderkrippen für Babys und Kleinkinder bis Kindergartenalter, Tagesfamilien) nützlich. Lediglich für zwei Eltern wäre ein Angebot in einer Nachbargemeinde nicht nützlich, die übrigen Eltern würden Angebote ebenfalls in Nachbargemeinden nutzen.

Zusammenfassend ergibt sich aus den Umfrageresultaten, dass insbesondere für den Mittagstisch ein grosses Bedürfnis besteht. Dies bestätigen auch die Benützungszahlen der vergangenen Jahre. Das bestehende Angebot von Mittagstisch, Randstundenbetreuung und Aufgabenhilfe soll deshalb beibehalten werden. Gemeinderat und Schulpflege klären derzeit nochmals die Möglichkeit einer Ganztages- respektive Nachmittagsbetreuung am Dienstag und/oder Donnerstag von 13.30 bzw. 15.15 Uhr bis 16 oder 18 Uhr ab. Weitergehende schul- und familienergänzende Angebote sind jedoch aufgrund der zu geringen Nachfrage in Relation zu den Kosten in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Stattdessen werden Betreuungsgutschriften ausgegeben, sofern aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Anspruch besteht. Die diesbezüglichen Details werden im Reglement über die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Eggenwil an die familienergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement) sowie im Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil (Kinderbetreuungsreglement) festgelegt. Die Rechtsgrundlagen werden der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018 zur Beschlussfassung unterbreitet und sollen auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft treten.

Im vergangenen Jahr erbrachte Sozialhilfe

Im Jahr 2017 musste in insgesamt sieben Fällen beziehungsweise Dossiers materielle Hilfe im Sinne der Sozialhilfegesetzgebung an acht schweizerische und ausländische Staatsangehörige (ohne Asylsuchende) gewährt werden. Nebst immaterieller Unterstützung von verschiedenen Personen durch die Sozialen Dienste wurden netto 59 567 Franken an die Hilfesuchenden ausbezahlt. Im Weiteren bevorschusste die Gemeinde in einem Fall die Unterhaltsbeiträge für ein Kind; die Kosten wurden weitgehend durch den Kindsvater rückerstattet. Per Jahresende musste noch eine Person im Rahmen eines Dossiers durch die Gemeinde unterstützt werden, was auch der aktuellen Zahl der Sozialhilfebeziehenden entspricht. Seit Jahresanfang sind erfreulicherweise keine neuen Fälle hinzugekommen.

An der aargauischen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 haben die Stimmbürger die Optimierung der Aufgabenteilung und die Neuordnung des Finanzausgleichs gutgeheissen. Die Neuregelungen gelten ab Rechnungsjahr 2018. Eine der beschlossenen Lastenverschiebungen ist die vollständige Kommunalisierung der Finanzierung der materiellen Sozialhilfe. Somit fällt der bisherige Kantonsbeitrag seit dem 1. Januar 2018 an den Sozialhilfeaufwand weg.

Abgabe in den kantonalen Finanzausgleichsfonds gegenüber Vorjahr massiv gestiegen

Wie bereits unter dem vorstehenden Titel Sozialhilfe erwähnt, trat per 1. Januar die vom Aargauer Stimmvolk angenommene Neuordnung des Finanzausgleichs in Kraft. Nach der neuen Berechnungsart – unter Berücksichtigung des Steuerkraftausgleichs, der Mindestausstattung, des Bildungslastenausgleichs, des Soziallastenausgleichs und des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs – beträgt die für die Gemeinde Eggenwil geltende Abgabe in den Finanzausgleich im laufenden Jahr 139 000 Franken. Gemäss kantonaler Hochrechnung hat der neue Finanzausgleich für Eggenwil negative Auswirkungen in der Höhe von rund drei Steuerfusseinheiten. Aus diesem Grund wird der Gemeinde in den Jahren 2018 bis und mit 2021 je ein Übergangsbeitrag ausgerichtet. Im Jahr 2018 beläuft sich der Beitrag auf 25 000 Franken, in den Folgejahren beträgt dieser noch 18 750 Franken (2019), 12 500 Franken (2020) und 6250 (2021). Somit wird im Rechnungsjahr 2018 eine Nettoabgabe von 114 000 Franken zur Zahlung fällig.

Bis und mit dem Rechnungsjahr 2017 berechnete sich der Beitrag in den Finanz- und Lastenausgleich nach der Steuerkraft abzüglich des Finanzbedarfs des jeweiligen Basisjahres (zwei Jahre vor Rechnungsjahr). Davon galten acht Prozent als Abgabeanteil, dieser wurde mit dem Abgabefaktor (Steuerkraft pro Einwohner im Verhältnis zum Kantonsmittel) multipliziert. Auf Grund der im letzten Jahr geltenden Gesetzgebung war folglich eine Abgabe von 44 000 Franken zu leisten, im Jahr 2016 belief sich der Betrag auf 48 000 Franken.

Sonderbewilligung an den Sportfischerverein

Am Samstag, 17. März, führt der Sportfischerverein Bremgarten die alljährliche Reinigung der Reussufer durch. Der Gemeinderat hat die erforderliche Sonderbewilligung für das Befahren von mit Fahrverbot belegten Zufahrtswegen in der Reussebene erteilt. Den Sportfischern wird für ihr wertvolles Engagement bestens gedankt.

Ab März wieder wöchentliche Grüngutabfuhren

Ab Dienstag, 6. März, bis und mit November findet die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich statt. Die zur Kompostierung geeigneten Haus-, Garten- und Gewerbeabfälle sind in normierten Behältern mit Kammschüttvorrichtung, in Behältern für Einzelleerungen oder mit verrottbaren Schnüren zu handlichen Bündeln verschnürt jeweils vor 13 Uhr am Strassenrand bereitzustellen. Über Gebühren und Höchstmasse gibt der im Dezember allen Haushalten zugestellte Abfallkalender 2018 Auskunft. Im beigelegten Informationsblatt finden sich die Liste mit allen Grüngutabfuhrdaten sowie ein Verzeichnis der zugelassenen und nicht zugelassenen Materialien. Diese und weitere Informationen zur Abfallwirtschaft können auch auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Versorgung/Entsorgung > Abfallwirtschaft abgerufen werden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 1. März 2018

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