Navigieren in Eggenwil

Gemeindemitteilung vom 18.04.2018

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ab Schuljahr 2018/2019 – erweitertes Angebot und neue kommunale Reglemente verabschiedet; Einwandfreies Trinkwasser; Ausnahmebewilligung für privates Feuerwerk am Samstag, 5. Mai; Prämienverbilligung 2019

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ab Schuljahr 2018/2019 – erweitertes Angebot und neue kommunale Reglemente verabschiedet

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil

Anfang März hat der Gemeinderat über die Umsetzung des neuen kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die Ergebnisse der Umfrage bei den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten informiert. Inzwischen haben Gemeinderat und Schulpflege nochmals die Möglichkeit einer Ganztages- respektive Nachmittagsbetreuung geprüft. Aufgrund der Bedarfserhebungen, der Stundenplanung von Kindergarten und Primarschule sowie unter Berücksichtigung der organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und finanziellen Aspekte hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung entschieden, die seit rund zehn Jahren von der Gemeinde respektive Schule angebotenen Tagesstrukturen – Randstundenbetreuung (Blockzeiten), betreuter Mittagstisch und Aufgabenhilfe – beizubehalten und zusätzlich ab Schuljahr 2018/2019 während der Schulzeit eine Ganztagesbetreuung am Dienstag und Donnerstag jeweils bis 18 Uhr anzubieten. Administration und Rechnungsführung sollen weiterhin durch die Gemeindeverwaltung erfolgen. Die Eltern von schulpflichtigen Kindern erhalten demnächst das Anmeldeformular für die Tagesstrukturen des ersten Semesters des kommenden Schuljahres, auf welchem auch die Tarife sowie alle übrigen Informationen und Modalitäten ersichtlich sind.

Weiter hat der Gemeinderat das Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement, KBR) sowie das Reglement über die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Eggenwil an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement, EBR) zu Handen der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni verabschiedet. In diesen kommunalen Rechtsgrundlagen werden unter anderem die Maximaltarife für Kindertagesstättenbetreuung (Kita), schulergänzende Kinderbetreuung (Tagesstrukturangebot der Gemeinde) und Tagesfamilienbetreuung festgelegt sowie die Bemessungsgrundlagen für die Gemeindebeiträge geregelt.

Künftig können erwerbstätige Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Eggenwil für ihre Kinder bis zum Abschluss der Primarschule Betreuungsbeiträge bei den Sozialen Diensten beantragen, dies unabhängig vom Betreuungsort. Anspruch besteht, wenn eine Anmeldung für das kommunale Betreuungsangebot und/oder ein Vertrag mit einer anerkannten Kindertagesstätte/Tagesfamilie vorliegt und die Arbeitstätigkeit bei zwei Erziehungsberechtigten mindestens 120 Prozent oder bei Alleinerziehenden mindestens 20 Prozent beträgt. Dabei müssen Betreuungs- und Arbeitszeiten identisch sein. Zudem darf kein steuerbares Vermögen vorliegen. Der Gemeindebeitrag ist abgestuft und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit respektive der Höhe des bereinigten steuerbaren Einkommens der Anspruchsberechtigten.

Aufgrund seiner Berechnungen geht der Gemeinderat davon aus, dass die kommunal angebotenen Tagesstrukturen auch künftig im Rahmen des von der Einwohnergemeindeversammlung im Sommer 2010 genehmigten Kostendachs von jährlich 30 000 Franken im Sinne einer Defizitgarantie finanziert werden können. Die aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen entstehenden Mehraufwendungen für die zusätzliche Subventionierung der Kinderbetreuungskosten schätzt der Gemeinderat auf jährlich rund 10 000 Franken.

Einwandfreies Trinkwasser

Im Rahmen der periodischen Eigenkontrolle des Trinkwassers im ersten Halbjahr 2018 mit Untersuchungsschwerpunkt Mikrobiologie wurden am 3. April beim Grundwasserpumpwerk Erlismatt (vor und nach der UV-Anlage), beim Reservoir Bürgisserberg, Zufluss Quellwasserpumpwerk (vor und nach der UV-Anlage) sowie bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hohfoor) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Alle Proben ergaben einen einwandfreien Befund.

Ausnahmebewilligung für privates Feuerwerk am Samstag, 5. Mai

Gestützt auf § 26 des Polizeireglements hat der Gemeinderat die Ausnahmebewilligung für das Abbrennen eines Feuerwerks am Samstag, 5. Mai, zwischen 21.30 und 22 Uhr während 10 bis 15 Minuten auf der Wiese im Flurgebiet «Weid» zwischen der Ibisguetstrasse und dem Hoforerfeldweg erteilt. Ebenfalls liegt die für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4 erforderliche Abbrandbewilligung der Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei Aargau vor. Es handelt sich um den Abschuss eines Grossfeuerwerks durch einen ausgebildeten FWB Feuerwerker anlässlich eines privaten Geburtstagsfests in der Waldhütte. Der Hoforerfeldweg ist während der Aufbauarbeiten mit Einschränkungen befahrbar und während der Abschusszeit für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die direkten Anwohner werden durch den Veranstalter schriftlich informiert.

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2019

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2016 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten einen Code bis am 31. Juli 2018. Wer keinen solchen erhalten hat, kann diesen ab August direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen. Die Antragstellung erfolgt durch Eingabe des Codes unter www.sva-ag.ch/pv-online. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2018 ab. Danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2019 mehr gestellt werden. Personen, welche keinen Internetzugang haben, hilft die Gemeindezweigstelle oder die SVA Aargau gerne bei der Antragstellung.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 16. April 2018

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.

Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Stichworten und/oder nach Jahr/Monat abrufbar.

zur Liste