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Gemeindemitteilung vom 17.04.2020

Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» – ab sofort gilt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Per heute Donnerstag, 26.07.2018, 12.00 Uhr, gilt im ganzen Kantonsgebiet in Wäldern und im Bereich von 200 Metern zum Waldrand ein Feuerverbot

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Freitagnachmittag, 17. April 2020, eine erneute Lagebeurteilung der Brandgefahr im Freien vorgenommen. Die Verantwortlichen haben entschieden, die Gefahrenstufe von der Stufe 3 «erheblich» auf die Stufe 4 «gross» zu erhöhen. Der Grund dafür sind die gegenüber der letzten Beurteilung verschärfte Trockenheitssituation und die Wetterprognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die stark ausgetrocknete Laubschicht im Wald erhöht die Gefahr zusätzlich.

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» gilt ab sofort bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei der Waldhütte «Cheserholz» sowie an Picknick- und Spielplätzen in allen Wäldern und an Waldrändern, einschliesslich der Waldungen im Auengebiet «Foort» an der Reuss. Das Bauamt Eggenwil hat soeben an allen betroffenen öffentlichen Plätzen entsprechende Hinweistafeln angebracht.

Das Verbot bleibt bis zum Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese Brandstellen nicht in Waldnähe befinden, also mehr als 50 Meter vom Wald entfernt sind. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten. Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen;
  • Bei starkem Wind wegen des gefährlichen Funkenflugs generell im Freien nicht feuern;
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen;
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind.

Das nachstehend als PDF-Dokument abrufbare Merkblatt der AGV bietet einen vereinfachten Überblick über das Verhalten bei Trockenheit respektive bei Gefahrenstufe 4:

Merkblatt AGV: Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 4 von 5, 17.04.2020, 15.00 Uhr [pdf, 252 KB]

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr finden sich auf dem Naturgefahrenportal des Bundes.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Zudem gilt weiterhin: möglichst zu Hause bleiben

Aufgrund des schönen Wetters und der milden Temperaturen halten sich viele Menschen in der Natur auf. Doch auch jetzt bleibt die Empfehlung der Behörden bestehen, zu Hause zu bleiben und auf Ausflüge zu verzichten. Ausserdem gelten die bisher festgelegten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus weiterhin und sind strikte zu befolgen: Hygiene- und Abstandsregeln einhalten sowie keine Treffen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum.

Gemeinderat und Verwaltung danken der Bevölkerung für die Kooperation und wünschen allen ein schönes Wochenende.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 17. April 2020, 17.00 Uhr

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.

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