Gemeindemitteilung vom 24.03.2017
Bericht über die Dienstbereitschaft der Feuerwehr Eggenwil im Jahr 2016, geplante Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeugs; Öffentliche Auflage Baugesuch; Jahreskonzert der Musikgesellschaft am 1. April; Solarpotenzial der Gemeinde Eggenwil; Hundekontrolle 2017; Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit
Bericht über die Dienstbereitschaft der Feuerwehr Eggenwil im Jahr 2016; geplante Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeugs
Wie dem Bericht der Feuerwehrkommission entnommen werden kann, führte die Ortsfeuerwehr Eggenwil während des vergangenen Jahres insgesamt 45 (Vorjahr: 41) Übungen durch. Die Alarmübung fand am 14. September statt, wobei sämtliche Anforderungen gemäss Norm-Kataster Ernstfall-Anforderungen erfüllt wurden. Die Hauptübung erfolgte am 22. Oktober. Im Jahr 2016 mussten drei (5) Ernstfalleinsätze geführt werden.
Per 1. Januar 2016 wurde die Feuerwehr Eggenwil aufgrund der Einwohnerzahl, des Risikokatasters und des Gebäudeversicherungskapitals durch die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) in die Grössenklasse II eingeteilt. Per Ende Februar 2017 leisteten total 52 (56) Leute aktiv Dienst. Damit wird der für die Grössenklasse II geltende Sollbestand von 43 erfüllt. Bei den Spezialisten (Sanität, Verkehr, Elektra etc.) besteht hingegen insbesondere aufgrund von Doppelfunktionen ein leichter Unterbestand. Im Oktober erfolgte die Rekrutierung neuer Feuerwehrleute. Ende 2015 waren 177 (184) Personen ersatzpflichtig.
Die persönliche Ausrüstung und das Korpsmaterial (Feuerwehrgeräte) befinden sich in einem vollständigen, zweckmässigen und einwandfreien Zustand.
Das Feuerwehr-Aussendepot an der Wyderstrasse im Weiler Hohfoor ist zweckmässig und weist einen guten Zustand auf. Die Kontrollen der Alarmeinrichtungen (mindestens monatlich) sowie der Wasserbezugsorte (derzeit 68 Hydranten auf dem Gemeindegebiet jährlich, Auslösung der Löschreserve monatlich) gaben ebenfalls zu keinen Beanstandungen Anlass.
Die Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) 2017 bis 2024 der Einwohnergemeinde sieht im Jahr 2019 den Ersatz des 1989 beschafften Kleinlöschfahrzeugs (KTLF) durch ein Tanklöschfahrzeug 2 (TLF 2) vor. Die aktuelle AFP basiert auf Investitionskosten von brutto 430 000 Franken (maximales Kostendach gemäss den Richtlinien der AGV). Da für die Gemeinde Eggenwil nach wie vor kein Rationalisierungspotenzial im Feuerwehrwesen besteht, werden ihr die ordentlichen Beitragsleistungen aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden ohne Kürzung zugestanden. Dementsprechend geht der Gemeinderat in seinen Berechnungen von einem Beitrag der AGV in Höhe von 172 000 Franken (Subvention von 40 Prozent) und folglich von einer Nettobelastung der Gemeinde in Höhe von 258 000 Franken aus. Im Zusammenhang mit der Ersatzbeschaffung hat der Gemeinderat eine beratende Kommission eingesetzt, welche ihre Arbeit Mitte Februar aufnahm.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 24.3.2017):
| Baugesuch Nr.: | 2017/01 (BVUAFB.17.566-1) |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Adolf Steiner-Anliker,
Badenerstrasse 27, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | dito |
| Projektverfasser: | Merkli Degen Architekten ETH SIA GmbH, Ueli Degen,
Eierbrechtstrasse 47, 8053 Zürich |
| Bauvorhaben: | Neubau von 6 Terrassenhäusern mit Tiefgarage
(Zufahrt ab Gemeindestrasse Im Rebhügel), verkehrsmässige Direkterschliessung der obersten beiden Häuser an die Badenerstrasse K 271, Abbruch der Doppeleinfamilienhäuser Gebäude Nrn. 89 und 90 sowie der Nebengebäude Nrn. 92 und 93 |
| Lage: | Parzellen Nrn. 54 und 55,
Im Rebhügel 40 A-D und Badenerstrasse 23 A+B |
| Zone /
Sondernutzungsplan: |
innerhalb der Bauzone, Spezialzone «SP W2 Rebhügel» /
kommunaler «Überbauungs-/Baulinienplan Rebhügel» |
| Zusatzbewilligung: | kantonale Abteilung für Baubewilligungen
(angrenzend an K 271) |
Das Baugesuch liegt vom 27. März bis 25. April 2017 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Jahreskonzert der Musikgesellschaft am 1. April
Am Samstag, 1. April, findet um 20.15 Uhr im Mehrzweckgebäude das traditionelle Jahreskonzert der Musikgesellschaft Eggenwil statt. Unter der Leitung ihres Dirigenten Daniel Fankhauser hat sie wiederum ein abwechslungsreiches Konzertprogramm einstudiert. Unter dem Motto «Disco Fever» warten zahlreiche Überraschungen auf die Besucher. Ab 18.30 Uhr ist die warme Küche geöffnet und die Besucher sind herzlich eingeladen, den Abend mit einem feinen Nachtessen zu beginnen.
Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit sowie die Verlängerung der Öffnungszeit bis Sonntag, 2. April, 4 Uhr, erteilt. Wie bei allen grösseren Anlässen wurde die Bewilligung mit verschiedenen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden.
Musikgesellschaft Eggenwil - Programm Jahreskonzert 2017
Solarpotenzial der Gemeinde Eggenwil
In einem Gemeinschaftsprojekt berechnete das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) sowie das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz für jedes Hausdach der Schweiz das Potenzial für Solarstrom und Solarwärme. Strom und Wärme auf dem eigenen Hausdach zu produzieren wird dank sinkender Preise für Solaranlagen und neuer Speichertechnologien immer interessanter.
Die neue interaktive Anwendung www.sonnendach.ch zeigt, wie geeignet die eigene Immobilie für die Solarenergieproduktion ist. Die Eignung der jeweiligen Dachfläche wird durch die Sonneneinstrahlung, Ausrichtung, Neigung und Verschattung bestimmt. Zudem werden theoretisch mögliche Erträge basierend auf der Nutzung der gesamten Dachfläche aufgezeigt. Es handelt sich dabei um Einzelbetrachtungen von Solarstrom oder Solarwärme.
Das BFE geht nun noch einen Schritt weiter und schätzt das Solarpotenzial für Strom und Wärme jeder einzelnen Gemeinde ab, in dem die Solarpotenziale der einzelnen Hausdächer nach bestimmten Kriterien kombiniert werden. Demnach weist das gesamte Eggenwiler Gemeindegebiet beim Szenario 1 (nur Solarstrom) ein Potenzial von 7,66 Gigawattstunden (GWh) und beim Szenario 2 (Kombination Solarwärme und Solarstrom) ein Potenzial Solarwärme (Heizwärme und Warmwasser) von 2,01 GWh pro Jahr sowie ein Potenzial Solarstrom zusätzlich zur Solarwärme von 5,6 GWh pro Jahr auf.
Weitere Informationen zur Sonnenenergienutzung (baurechtliche Beurteilung von Solaranlagen, Solarkataster des Kantons Aargau etc.) sind auch auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Bauen/Umwelt > Elektrizitätsversorgung/Solarenergie abrufbar.
Hundekontrolle 2017
Mitte April wird die Hundetaxe 2017 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis 31. März der Abteilung Einwohnerdienste, Tel. 056 641 90 97 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch, sowie im AMICUS zu melden. Die Verwaltung wird dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen, und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.
Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 24. März 2017