Gemeindemitteilung vom 05.05.2017
Bedarfserhebung zur familienergänzenden Kinderbetreuung – letzter Aufruf; Inspektion der Wasserversorgung; Kostenumlage für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2016; Stadt- und Regionalbibliothek Bremgarten wird weiterhin rege benützt; Prämienverbilligung 2018 neu online beantragen; A-Welle Entdeckerpass der Pro Juventute: ÖV-, Badi- und Freizeitangebote; 90. Delegiertenversammlung des Aargauischen Trachtenverbands; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Bedarfserhebung zur familienergänzenden Kinderbetreuung – letzter Aufruf
Am 7. April hat der Gemeinderat die Bevölkerung über die Umsetzung des neuen kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) informiert und gleichzeitig den betroffenen Familien einen Fragebogen zur Abklärung des Betreuungsbedarfs zugestellt. Im Interesse einer umfassenden, repräsentativen Umfrage wurden die Eltern diese Woche an die Erhebung erinnert, worauf weitere Rückmeldungen eingingen.
Per heutigem Ablauf der Rückmeldefrist haben von den derzeit 75 in Eggenwil wohnhaften Eltern respektive Erziehungsberechtigten von insgesamt 118 Kindern im Alter bis und mit 12. Lebensjahr (Jahrgänge 2005 bis 2017) 43 den Fragebogen ausgefüllt retourniert. Dies entspricht einer erfreulichen Rücklaufquote von 57 Prozent.
Der Gemeinderat dankt allen Eltern, die sich an der Erhebung beteiligt haben. Die Auswertung erfolgt bis Ende nächster Woche durch die Gemeindekanzlei. Bis dahin noch eingehende Rückmeldungen werden selbstverständlich gerne berücksichtigt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, informieren Gemeinderat und Schulpflege über die Resultate und das weitere Vorgehen.
Inspektion der Wasserversorgung
Ende November letzten Jahres wurde die gesamte Wasserversorgung (Trinkwasserproben, Qualitätssicherung und Anlagen) durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz einer umfassenden Inspektion unterzogen. Weil die Amtsstelle Lebensmittelkontrolle eine neue Labor-Informations-Software in Betrieb nahm, ergaben sich zeitliche Verzögerungen in der Reporterstellung.
Wie dem nun vorliegenden amtlichen Untersuchungsbericht von Mitte April entnommen werden kann, erfüllten alle Wasserproben beim Grundwasserpumpwerk Erlismatt (Druckleitung, vor und nach UV-Anlage), bei der Brunnstube Riegelstuhl (vordere und hintere Quelle), beim Reservoir Bürgisserberg (Zuflüsse Quellwasserpumpwerk, vor und nach UV-Anlage), beim Reservoir Hohfoor sowie bei den Netzstellen Niederzone (Dorf, Gemeindehaus) und Hochzone (Hohfoor, Reitstall Kroll) bezüglich der untersuchten Parameter Mikrobiologie, Elementanalyse, Sensorik, physikalisch-chemische Parameter, Mineralisation und Nitrat die gesetzlichen Anforderungen. Eine Probe beim Grundwasserpumpwerk (GPW) Erlismatt (Druckleitung, nach UV-Anlage) lag bezüglich Eisen, Trübung, Natrium und Ammonium ausserhalb der Richtwerte, was aber keine Massnahmen erforderte. Mit einem französischen Härtegrad zwischen 31 und 41 °fH gilt das Eggenwiler Wasser als hart. Die Gesamthärte des Wassers ist ein Mass für die Summe der gelösten Calcium- und Magnesiumsalze.
Weiter ist im Bericht festgehalten, dass sich das Gebäude des GPW Erlismatt in einem eher schlechten, aber bezüglich Lebensmittelsicherheit in einem noch vertretbaren Zustand befindet. Beim Quellwasserpumpwerk Bürgisserberg sind die Kabeldurchführungen in den Schächten zu den Wasserkammern besser abzudichten. Zudem ist die Schutzzone S1 der Quellwasserfassung Riegelstuhl zu markieren. Schliesslich müssen die jährlichen Eigenkontrollen des Grund- und Quellwassers auf zusätzliche Parameter erweitert werden. Die entsprechenden Massnahmen wurden bereits im Dezember in die Wege geleitet. Mit der Überarbeitung der Schutzzone Riegelstuhl sowie der anstehenden Sanierung des Gebäudes des GPW Erlismatt wartet der Gemeinderat zu, bis Klarheit bezüglich der ins Auge gefassten Aufhebung der Grundwasserfassung Erlismatt besteht.
Einzelheiten zu den Untersuchungen oder weitere Informationen können unter der Rubrik Wasserversorgung abgerufen oder bei der Abteilung technische Betriebe/Dienste eingesehen werden.
Kostenumlage für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2016
Gemäss Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60, der Gemeindeanteil 40 Prozent. Die Umlage auf die Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. Laut Mitteilung des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2016 einen Gemeindebeitrag von 224 138 Franken zu leisten, was einem Pro-Kopf-Beitrag von 234 Franken (Vorjahr 235 Franken) entspricht.
Stadt- und Regionalbibliothek Bremgarten wird weiterhin rege benützt
Die Stadtbibliothek Bremgarten – per Anfang 2016 von einer Stiftung zu einer Abteilung der Stadt umgewandelt – hat die Bedeutung einer Regionalbibliothek und stellt einen wichtigen Bestandteil des Kultur-, Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsangebotes der Stadt wie auch der Region Bremgarten dar. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eggenwil schätzen das Angebot und nehmen dieses rege in Anspruch. Wie dem Jahresbericht 2016 entnommen werden kann, haben 68 (Vorjahr: 76) in Eggenwil wohnhafte Personen Kundenausweise (Jahresabonnemente) bezogen und insgesamt 4349 (4342) Printmedien und Nonbooks ausgeliehen.
Eggenwil unterstützt diese Dienstleistung alljährlich mit einem Gemeindebeitrag von 2000 Franken. Damit sind die in Eggenwil wohnhaften Benutzer denjenigen von Bremgarten gleichgestellt. Eggenwiler Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten das Jahresabonnement für Printmedien gratis (Nicht-Beitragsgemeinden 10 Franken). Erwachsene leisten eine Jahres-Mitgliedergebühr (Abo Printmedien) von 35 Franken (Nicht-Beitragsgemeinden 50 Franken).
Prämienverbilligung 2018 neu online beantragen
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflege. Das Stellen eines Antrags erfolgt neu online über das Internet. Dabei findet die Prüfung des Antrags sowie der Personen- und Steuerdaten automatisch statt, indem das elektronische System auf die aktuellen Daten des Einwohnerregisters, die rechtskräftige Steuerveranlagung 2015 und die Angaben des Krankenversicherers (Krankenkassenprämien 2017) zugreift. Die Datenverarbeitung übernimmt die Sozialversicherung Aargau SVA.
Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2015 sowie einem möglichen Prämienverbilligungsanspruch erhalten den Link und den persönlichen Code für die Online-Anmeldung in den Monaten Mai und Juni direkt von der SVA. Mögliche Anspruchsberechtigte können ab August bei der SVA direkt einen Code für die Online-Anmeldung verlangen, wenn ihre Steuerveranlagung 2015 bis zum 31. Juli noch nicht rechtskräftig ist und wenn sie im Jahr 2017 aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Aargau gezogen sind. Bei der SVA melden kann sich auch, wer bis 31. Juli keinen Code erhalten hat und der Meinung ist, Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben.
Wer keinen Internetzugang hat, kann seinen Antrag über die Gemeindezweigstelle eingeben. Für Empfängerinnen und Empfänger von Prämienverbilligungen besteht per sofort eine Meldepflicht bei Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation.
Bei Fragen helfen die Gemeindezweigstelle SVA (Telefon 056 641 90 95, martina.egger@eggenwil.ch) oder die SVA Aargau (Telefon 062 836 82 97, ipv@svaag.ch) gerne weiter.
A-Welle Entdeckerpass der Pro Juventute: ÖV-, Badi- und Freizeitangebote
Ob mit Freunden, Eltern, Grosseltern, Tanten, Onkeln oder auch auf eigene Faust, der A-Welle Entdeckerpass von Pro Juventute für Kinder und Jugendliche ermöglicht, überregional Neues zu entdecken. Zum Unkostenpreis von 25 Franken haben alle Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahren (Jahrgang 2001) während den Sommerferien freie Fahrt mit Bahn und Bus, erhalten zahlreiche Gratiseintritte und vergünstigte Freizeitangebote. Der Entdeckerpass ist an vielen bedienten Verkaufsstellen im öffentlichen Verkehr und im Pro Juventute-Onlineshop erhältlich. Alle Infos unter www.projuventute.ch/entdeckerpass.
90. Delegiertenversammlung des Aargauischen Trachtenverbands
Am Samstag, 13. Mai, führt der Aargauische Trachtenverband seine 90. Jubiläums-Delegiertenversammlung in der Mehrzweckhalle durch. Der Organisation gehören 58 Vereine an, welche sich in Sing- und/oder Tanzgruppen aufteilen. Der Gemeinderat heisst den Verband herzlich willkommen und wünscht den Teilnehmern schöne, gesellige Stunden in Eggenwil.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 19. April führte die Regionalpolizei Bremgarten zum vierten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 16.30 und 19 Uhr haben von 454 gemessenen Fahrzeugen deren 98 oder 22 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 71 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 21 Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: fünf Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit netto 69 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 5. Mai 2017