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Gemeindemitteilung vom 31.10.2019

Gemeindeverwaltung und Postfiliale bleiben morgen geschlossen; Zwei Energievorlagen zum 100. Geburtstag der Elektrizitätsversorgung – Gesamtrevision des Elektra-Reglements und Beteiligung an der e-sy AG; Gemeindeversammlungsdaten 2020; Resultateanalyse Eggenwil der Nationalratswahlen vom 20. Oktober, 2. Wahlgang Ständerats- und Regierungsratsersatzwahlen am 24. November 2019; Demission von Cyrill Brunner als Stimmenzähler bzw. Mitglied des Wahlbüros – Ersatzwahl am 9. Februar 2020, Anmeldeverfahren; Mütter- und Väterberatungsstelle sucht Beraterin; «Willkommen zu Hause» – Wanderausstellung zu Gewalt in Familie und Partnerschaft; Kirchenkonzert der Musikgesellschaft am Sonntagabend, 3. November; Räbeliechtliumzug der Schule am Donnerstagabend, 7. November; Samichlaus und seine Schmutzlis auf Hausbesuch; Winterdienst – Bitte keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren; Semistationäre Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Gemeindeverwaltung und Postfiliale bleiben morgen geschlossen

Allerheiligen ist im Bezirk Bremgarten ein Feiertag und somit den Sonntagen gleichgestellt. Deshalb bleibt die Gemeindeverwaltung samt Postfiliale morgen Freitag, 1. November, geschlossen.

Zwei Energievorlagen zum 100. Geburtstag der Elektra Eggenwil

Die 1919 gegründete, also seit genau einem Jahrhundert bestehende Elektrizitätsversorgung (Elektra) Eggenwil ist eine unselbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt respektive ein eigenwirtschaftlich geführtes Gemeindewerk (Spezialfinanzierung) der Einwohnergemeinde als Betriebsinhaberin. Das Werk bezweckt als Verteilnetzbetreiber und Handelsbetrieb die Gewährleistung einer sicheren, zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltgerechten Versorgung der Haushalte, des Gewerbes und der Dienstleistungsbetriebe sowie anderer Endverbraucher mit elektrischer Energie in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Tarifen. Dem Werk gehören vier Transformatorenstationen, 15 Kabelverteilkabinen, das gesamte Niederspannungs-Verteilnetz sowie die rund 520 Zähler samt den Rundsteuerempfängern bei den Kunden.

Gesamtrevision des Elektra-Reglements

Das derzeit noch gültige Reglement über die Abgabe elektrischer Energie der Gemeinde Eggenwil samt den Anschlussbedingungen für elektrische Raumheizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen und der zugehörigen Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1990. In den vergangenen 30 Jahren erfolgten auf nationaler und kantonaler Ebene grundlegende Anpassungen und Erweiterungen der Energie-, Elektrizitäts- und Stromversorgungsgesetzgebung. Auch die technischen Anforderungen und Normen beziehungsweise die Werkvorschriften (Branchendokumente) haben sich massgeblich verändert. Die grosse Anzahl an übergeordneten Anpassungen macht eine Gesamtrevision des in weiten Teilen überholten kommunalen Reglements notwendig. Das totalrevidierte, ab 1. Januar 2020 gültige Reglement der Elektrizitätsversorgung Eggenwil (Elektra-Reglement, ERE) wird der kommenden Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November zur Beschlussfassung unterbreitet.

Beteiligung an der e-sy AG

Der Gesetzgeber hat in der eidgenössischen Stromversorgungsverordnung die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und die mindestens 80-prozentige Abdeckung mit solchen Systemen innerhalb eines Netzgebiets bis Ende 2027 vorgeschrieben. Diese Einführung ist für die Stromversorger mit hohen Investitionen und komplexen neuen Prozessen verbunden. Die Verordnung sieht die Erhebung von neuen personenbezogenen Daten vor, welche besonders geschützt werden müssen. Wegen der Komplexität solcher Prozesse und der wirtschaftlichen Skaleneffekte haben grosse Unternehmen bei diesen künftigen Aufgaben erhebliche Vorteile. Deshalb wollen mehrere regionale Energieversorger im Kanton Aargau die erforderliche Infrastruktur im digitalen Smart Metering gemeinsam entwickeln. Eine Kerngruppe daraus hat den Auftrag umgesetzt, Strukturen für eine Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des intelligenten Mess-, Steuer- und Informationswesens aufzubauen. Der Winter-Gemeindeversammlung wird die Beteiligung der Einwohnergemeinde Eggenwil an der e-sy AG mit Sitz in Aarau sowie die Ermächtigung des Gemeinderats zur Zeichnung von Aktien und Gewährung eines Aktionärsdarlehens beantragt.

Gemeindeversammlungsdaten 2020

Der Gemeinderat hat die Daten der Gemeindeversammlungen 2020 wie folgt festgelegt: 17. Juni, Ortsbürgergemeindeversammlung. 19. Juni, Einwohnergemeindeversammlung. 27. November, Ortsbürger- und anschliessende Einwohnergemeindeversammlung.

Resultateanalyse der Nationalratswahlen vom 20. Oktober; 2. Wahlgang Ständerats- und Regierungsratsersatzwahlen am 24. November 2019

Bei den Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 lag die Eggenwiler Wahlbeteiligung mit 51,7 Prozent (2015: 55,5 %, 2011: 51 %, 2007: 51 %) deutlich über dem für den gesamten Kanton ermittelten Wert von 44,7 Prozent (2015: 48.3 %, 2011: 48,5 %, 2007: 48 %). Die gesamtschweizerische Wahlbeteiligung betrug 45,1 Prozent (2015: 48,4 %, 2011: 48,5 %, 2007: 48,3 %). 98,6 Prozent (2015: 94 %) der Eggenwiler Stimmbürger haben brieflich abgestimmt. Lediglich zwei briefliche Stimmabgaben mussten für ungültig erklärt werden.

Nationalratswahlen 2019, 2015, 2011 und 2007 – Grafik Parteistärken Eggenwil in %

Die wählerstärkste Partei ist in Eggenwil nach wie vor die SVP mit 34,47 Prozent (2015: 40,19 %, 2011: 37,27 %, 2007: 39,15 %), gefolgt von der SP mit 15,61 Prozent (2015: 14,53 %, 2011: 18,74 %, 2007: 18,47 %), der FDP mit 11,58 Prozent (2015: 15,91 %, 2011: 7,07 %, 2007: 12,13 %), den Grünen mit 11,32 Prozent (2015: 5,29 %, 2011: 6,24 %, 2007: 9,31 %), der GLP mit 9,41 Prozent (2015: 4,01 %, 2011: 8,26 %), der CVP mit 7,51 Prozent (2015: 8,24 %, 2011: 10,09 %, 2007: 14,84 %), der BDP mit 3,96 Prozent (2015: 5,95 %, 2011: 7,82 %) und der EVP mit 2,29 Prozent (2015: 1,54 %).

Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern des Wahlbüros sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Vorfeld der Wahlen und während des Wahlwochenendes geleistete ausgezeichnete Arbeit.

Der zweite Wahlgang der Ständerats- und Regierungsratsersatzwahlen findet am 24. November statt. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten am 7. November zusammen mit der Broschüre zu den Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 22. November zugestellt.

Demission von Cyrill Brunner als Stimmenzähler bzw. Mitglied des Wahlbüros; Ersatzwahl am 9. Februar 2020 – Anmeldeverfahren

Cyrill Brunner zieht per Ende März 2020 aus der Gemeinde weg und hat deshalb seinen Rücktritt als Stimmenzähler respektive Mitglied des Wahlbüros erklärt. Der 30-Jährige wurde per 1. Januar 2010 als Ersatzstimmenzähler und per 1. Januar 2014 als Stimmenzähler gewählt. Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern von der Demission Kenntnis, dankt Cyrill Brunner bereits an dieser Stelle für die geleisteten Dienste und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Die offizielle Verabschiedung erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 22. November.

Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau hat von der Demission im Sinne von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Kenntnis genommen. In der Folge hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines Stimmenzählers bzw. Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf den 9. Februar 2020 (eidgenössische und kantonale Volksabstimmung) angesetzt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am Freitag, 27. Dezember 2019, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen, auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles abgerufen oder nachstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl 1 Stimmenzähler/Mitglied Wahlbüro vom 09.02.2020

Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Wird nur eine wählbare Kandidatin oder ein wählbarer Kandidat vorgeschlagen, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der oder die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Bei mehr Angemeldeten erfolgt am 9. Februar 2020 eine Urnenwahl (vgl. auch amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 31. Oktober 2019). Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Mütter- und Väterberatungsstelle des Bezirks Bremgarten sucht Beraterin (40 bis 80 %)

Zur Ergänzung des Beraterinnenteams im Stützpunkt Bremgarten sucht die Mütter- und Väterberatungsstelle Bezirk Bremgarten per sofort oder nach Vereinbarung eine Mütter- und Väterberaterin mit einem Arbeitspensum von 40 bis 80 Prozent. Detaillierte Informationen können dem nachstehenden Stelleninserat entnommen werden.

Mütter- und Väterberatung Bezirk Bremgarten – Stelleninserat Beraterin (40-80 %) vom 10.2019

«Willkommen zu Hause» – Wanderausstellung zu Gewalt in Familie und Partnerschaft

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partnerschaftlichen oder familiären Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen. Auch für die Aargauer Gemeinden ist häusliche Gewalt leider eine Realität. Im vergangenen Jahr rückte deswegen die Polizei kantonsweit rund 2000 Mal aus. Auch die Gemeindekanzlei respektive die Koordinationsperson der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Gemeinde Eggenwil musste bereits dieses Jahr in vier Fällen entsprechende Polizeiberichte von der zentralen Erfassungsstelle der Kantonspolizei entgegennehmen.

Vom 13. bis 22. November zeigt der Kanton Aargau die Wanderausstellung «Willkommen zu Hause – eine Ausstellung zu Gewalt in Familie und Partnerschaft» an der Berufsfachschule Baden. Mitarbeitende der Kantons- und Regionalpolizei sowie von Beratungsstellen führen durch die Ausstellung und beantworten Fragen. Dazu finden verschiedene Veranstaltungen zur Vertiefung der Thematik statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Ausstellung zu besuchen oder an einer Veranstaltung teilzunehmen. Details zu den Führungen und zum Rahmenprogramm finden sich im nachstehenden Flyer oder unter www.ag.ch/willkommenzuhause. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema samt Adresslisten mit Anlauf- und Beratungsstellen können auf der Website der kantonalen Fachstelle Intervention gegen häusliche Gewalt abgerufen werden.

Einladungsflyer «Willkommen zu Hause» – Ausstellung 2019 zu Häuslicher Gewalt

Kirchenkonzert der Musikgesellschaft am 3. November

Kommenden Sonntag, 3. November, lädt die Musikgesellschaft Eggenwil um 17 Uhr zum traditionellen Konzert in der katholischen Kirche zu St. Laurentius in Eggenwil ein. Der Eintritt ist frei. Es wird eine Kollekte zur Deckung der Unkosten gesammelt. Unter der Direktion von Riccardo Vegezzi hat die Musikgesellschaft wiederum ein abwechslungsreiches Programm einstudiert. Moderiert wird das Konzert von Cynthia Kohler. Der nachstehende Einladungsflyer mit Programm wurde kürzlich allen Haushalten zugestellt:

Musikgesellschaft Eggenwil – Einladungsflyer Kirchenkonzert 2019

Räbeliechtliumzug der Schule am 7. November

Am Donnerstag, 7. November, findet der traditionelle Räbeliechtliumzug der Schule Eggenwil statt. Die Kinder starten mit ihren selbstgeschnitzten leuchtenden Räben um 18 Uhr beim Schulhaus. Die Route führt via Oberdorfstrasse, Dorfplatz, Buechstrasse, Tobelstrasse, Gyrenstrasse, alte Badenerstrasse und Kustergasse wieder zurück zum Schulhaus. Auf dem Dorfplatz und bei der Liegenschaft Tobelstrasse 15 legen die Kindergarten- und Primarschüler eine Pause ein und singen ihre Räbeliechtli-Lieder. Während des Umzugs, das heisst bis um 18.45 Uhr, wird die Strassenbeleuchtung ausgeschaltet. Die Feuerwehr Eggenwil wird die Lehrpersonen bei der Verkehrsregelung und den Sicherheitsvorkehrungen unterstützen. Für die kurzen Beschränkungen und Verkehrsbehinderungen bittet der Gemeinderat um Verständnis. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, den Umzug vom Wegrand aus zu bewundern und/oder hinter dem Umzug herzulaufen. Die Kinder freuen sich über möglichst viele Zaungäste.

Samichlaus und seine Schmutzlis auf Hausbesuch

Wenn die Tage kürzer werden, die Nächte kälter und der Nebel dichter, naht die Winterzeit und damit auch der Brauch des Samichlaus. Am Freitag, 6. und Samstag, 7. Dezember, besuchen der Samichlaus und seine beiden Schmutzlis die Eggenwiler Kinder zu Hause. Anmeldungen mit Angabe von Name und Adresse, Alter, Telefonnummer und Wunschtag/-zeit nimmt der Samichlaus gerne unter samichlaus.eggenwil@hispeed.ch, Telefon 079 625 68 67 oder www.chlaus.ch entgegen.

Winterdienst – Bitte keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren

Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseite geschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Der technische Dienst dankt für das Verständnis und die Kooperation.

Semistationäre Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Vom 17. bis 21. Oktober führte die Regionalpolizei Bremgarten zum elften Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal mit einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage auf Höhe Liegenschaft Pflanzerfeldstrasse 38 in beiden Fahrtrichtungen, durch. Dabei haben von gesamthaft 22 658 gemessenen Fahrzeugen deren 255 oder 1,13 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. In Fahrtrichtung Baden betrug die Anzahl Übertretungen 192 oder 1,85 Prozent, in Fahrtrichtung Bremgarten 63 oder 0,51 Prozent. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 5 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 198 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 41 Übertretungen, zwischen 61 und 65 km/h: 13 Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: drei Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 72 km/h unterwegs. Dieser und zwei weitere Fahrzeugführer wurden an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 31. Oktober 2019

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