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Gemeindemitteilung vom 30.12.2016

Werner Vogel kandidiert für die Schulpflege - Nachnomination bis 10. Januar; Geldverkehr in Ordnung; Erteilte Baubewilligung; Baubeginn Wohnüberbauung «Buechstrasse»; Kontrolle der Fallführung Sozialhilfe

Werner Vogel kandidiert für die Schulpflege; Nachnomination bis 10. Januar

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 wurde bis zum Ablauf der Anmeldefrist heute Freitag, 30. Dezember 2016, 12.00 Uhr, folgende Person form- und fristgerecht angemeldet:

Werner Vogel, 1952, von Wangen an der Aare BE, Kochsmattstrasse 29B, parteilos

Da nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können (vgl. amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 5. Januar 2017). Dadurch kann eine Urnenwahl erwirkt werden.

Die Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Dienstag, 10. Januar 2017, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.

Gehen innert der genannten Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).

Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl Schulpflege vom 12.02.2017 - Nachnomination  [PDF, 17.0 KB]

Geldverkehr in Ordnung

Die Finanzkommission führte am 15. Dezember vorschriftsgemäss eine unangemeldete Revision des Geldverkehrs bei der Abteilung Finanzen durch. Dem Prüfbericht ist zu entnehmen, dass die Kassen und übrigen Geldbestände mit dem Buchhaltungssaldo übereinstimmen und sämtliche Kontrollergebnisse in Ordnung sind.

Erteilte Baubewilligung

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat folgende Baubewilligung erteilt an:

Markus und Johanna Käch-Brunner, Eggenwil, für die Windschutzverglasung des gedeckten Sitzplatzes OG, den Neubau einer Holzpergola, die Errichtung einer Absturzsicherung über dem Geräteschopf und die Erstellung eines Hühnerhauses auf Parzelle Nr. 34, Zweifamilienhaus Gebäude Nr. 389, Im Rebhügel 60.

Baubeginn Wohnüberbauung «Buechstrasse»

Im Oktober hat der Gemeinderat der Confida Häuser AG, Spreitenbach, die Baubewilligung für den Neubau von zehn Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern mit Tiefgarage auf der Parzelle Nr. 179, Buechstrasse 2 A-C, 4 A-C und 6 A-D, erteilt.

Wie die Bauherrschaft mitteilt, ist der Baubeginn am Montag, 16. Januar 2017, vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende November 2017. Die direkten Anwohner werden anfangs Jahr mit einem Schreiben inklusive Bauprogramm und Baustellenorganisationsplan von der Bauherrschaft bedient. Die Baustellenzu- und Wegfahrt erfolgt über die Badenerstrasse (K 271), Oberdorfstrasse und Buechstrasse.

Allfällige Fragen oder Anliegen sind direkt an die Bauherrschaft, Adrian Niklaus, Confida Häuser AG, 056 418 50 03, adrian.niklaus@confida.ch, zu richten. Die Bauherrschaft dankt den Anwohnenden für das Verständnis.

Baustellenorganisationsplan Confida AG  [PDF, 436 KB]

Kontrolle der Fallführung Sozialhilfe

Der Kantonale Sozialdienst hat am 7. Dezember die Abteilung soziale Dienste der Gemeinde bezüglich der abrechnungsrelevanten Fallführung einer Kontrolle unterzogen. Geprüft wurden die per Stichtag 31. Dezember 2015 laufenden 10 Fälle (materielle Hilfe, Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder).

Dem vorliegenden Bericht kann entnommen werden, dass die Fall- respektive Aktenführung gut strukturiert ist und zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Die um Sozialhilfe Ersuchenden werden korrekt und konsequent betreut. Die besprochenen geringfügigen Korrekturen werden künftig berücksichtigt; eine Nachrevision ist nicht angezeigt. Die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Sozialdienst wie auch mit der Sozialbehörde verläuft gut und sachdienlich, sodass kein Änderungsbedarf gegeben ist.

Der Gemeinderat dankt der Verwaltung für ihre kompetente Arbeit.

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