Gemeindemitteilung vom 09.09.2016
André Heinrich und Michael Stoll kandidieren als Gemeinderat; Gemeinderat geht in Klausur; Bauen ohne Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen; Eidgenössisches Abstimmungsbüchlein erstmals auch als Videoclip; Einwandfreies Trinkwasser; Spielplatz erfüllt die Sicherheitsnormen; «Garagen- und Vorplatz-Flohmarkt» am 17. September; Racletteabend in der Waldhütte am 1. Oktober; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
André Heinrich und Michael Stoll kandidieren als Gemeinderat
Aufgrund der Demission von Paul Wertli hat die Gemeindebehörde die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 auf den 23. Oktober 2016 (Grossrats- und Regierungsratswahlen) angesetzt. Bis zum Ablauf der Anmeldefrist heute Freitag, 9. September, 12 Uhr, wurden folgende Personen form- und fristgerecht als Kandidaten angemeldet:
André Heinrich, geboren 1965, von Wattwil SG, Buechstrasse 5, parteilos
Michael Stoll, geboren 1967, von Wilchingen SH, Im Rebhügel 42c, FDP
Die Vorgeschlagenen werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel schriftlich zur Kenntnis gebracht. Es sind jedoch nicht nur die genannten, auf dem separaten Informationsblatt aufgeführten Personen wählbar. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Die Zustellung der Wahlunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt am 27. September. Bei der Gemeinderatswahl leitet eine gewählte Stimmenzählerin oder ein gewählter Stimmenzähler das Wahlbüro.
Gemeinderat geht in Klausur
Am 22. und 23. September führen die Mitglieder des Gemeinderats zusammen mit der Verwaltungsleitung wiederum eine Klausur durch. Dabei werden nebst Themen rund um die Aufbau- und Ablauforganisation von Behörde und Verwaltung die laufenden und anstehenden Geschäfte in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit, Bildung, Kultur und Freizeit, Gesundheit, Soziale Sicherheit, Verkehr, Umwelt und Raumordnung, Volkswirtschaft sowie Finanzen und Steuern besprochen. Weiter wird es darum gehen, die aktuellen und neuen Projekte von weitreichender Bedeutung vertieft zu diskutieren sowie die strategischen Zielsetzungen der laufenden Legislatur zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.
Das Schwergewicht liegt bei der Erarbeitung des Budgets 2017 und der Aufgaben- und Finanzplanung der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sowie der Gemeindewerke (Spezialfinanzierungen) Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätsversorgung für die Jahre 2017 bis 2024. Das bevorstehende Strassenbauprojekt «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Sanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen» wird wesentlichen Einfluss auf die genannten Planungen haben und deshalb ebenfalls ein zentrales Thema der Klausurtagung sein.
Bauen ohne Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen
In letzter Zeit musste vermehrt festgestellt werden, dass Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung errichtet oder Bauprojekte nicht den bewilligten Plänen entsprechend ausgeführt wurden. In solchen Fällen sind der Gemeinderat und dessen Mitarbeitenden als zuständige kommunale Baupolizeibehörde gesetzlich dazu verpflichtet, die Einstellung der Arbeiten, die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs und gegebenenfalls die Änderung oder gar Beseitigung der rechtswidrigen Bauten und Anlagen anzuordnen. Hinzu kommen Strafverfahren wegen Bauens ohne Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen. Dies ist jeweils für alle Beteiligten mit teils erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden.
Grundsätzlich bedürfen alle Bauten und Anlagen gemäss § 6 des Baugesetzes (BauG) sowie deren wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden der Bewilligung durch den Gemeinderat (§ 59 BauG). § 49 der Bauverordnung (BauV) regelt, welche Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht befreit sind. Weiter besteht die Möglichkeit, bei geringfügigen Bauvorhaben das vereinfachte Verfahren anzuwenden (§ 50 BauV).
Die Bauherrschaft hat die Baubewilligungspflicht abzuklären und vor Beginn der Bauarbeiten oder der Nutzungsänderung ein Baugesuch einzureichen. Erst durch ein Baugesuchsverfahren kann die Übereinstimmung mit den Vorschriften geprüft und nach Massgabe des Prüfungsergebnisses ein Bauentscheid erfolgen. Weiter kann nur im Rahmen eines solchen Vorgangs der Rechtsschutz der Nachbarschaft gewährleistet werden. Zudem geht es auch darum, dass jene Personen, die ohne Baubewilligung bauen oder illegale Umnutzungen vornehmen und so vollendete Tatsachen schaffen, nicht gegenüber jenen bevorteilt werden, die ordnungsgemäss vorgängig ein Baugesuch einreichen und sich danach auch daran halten.
Detaillierte Informationen rund ums Bauen, nahezu alle Gesuchsformulare, Rechtsgrundlagen, Zonenpläne, Fachkarten, Richtlinien, Merkblätter, Arbeitshilfen sowie Hinweise zu spezifischen Fach- und Beratungsstellen können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik «Bauen/Umwelt > Baugesuche/Baurecht» abgerufen werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten ist die Abteilung Bau und Planung (Bauverwaltung) gerne behilflich. Bauherrschaften und Projektverfassern wird empfohlen, das kostenlose Angebot der persönlichen Beratung zu nutzen und sich am besten schon vor der Projektierung zu erkundigen, ob das Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist und ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Bewilligung erteilt werden kann. Frühzeitige Anfragen ersparen erfahrungsgemäss Zeit, Geld und Ärger. Meist genügt ein Anruf und/oder die Zustellung der im Entwurf erarbeiteten Plan- und Gesuchsunterlagen (Skizzen, Vorstudien, Vorprojekt) per Post oder E-Mail. Die Anfragesteller erhalten in der Regel innert weniger Tage eine grundsätzliche Beurteilung und Empfehlungen bezüglich des weiteren Vorgehens.
Eidgenössisches Abstimmungsbüchlein erstmals auch als Videoclip
Vor einer Woche wurden den Eggenwiler Stimmberechtigten die Unterlagen für die eidgenössische Abstimmung vom 25. September zugestellt. Wie üblich enthält das Abstimmungsbüchlein die Erläuterungen des Bundesrats zu den Vorlagen; es erklärt in Texten, worum es geht und welches die wichtigsten Argumente von Gegnern und Befürwortern sind.
Neu werden diese Informationen auch als Videoclips zur Verfügung gestellt. Seit dem diesjährigen Urnengang vom 5. Juni produziert die Bundeskanzlei im Rahmen eines Pilotprojekts Erklärvideos zu den Abstimmungen. «Worum geht es?», «Welches sind die Argumente des Komitees?», «Welches sind die Argumente von Bundesrat und Parlament?». Die Videos visualisieren die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats und ergänzen die bestehenden Mittel zur Abstimmungsinformation. Sie erklären primär die Abstimmungsvorlage, enthalten aber auch die wichtigsten Argumente von Gegnern und Befürwortern. Dabei gelten dieselben gesetzlichen Grundsätze wie bei den schriftlichen Abstimmungserläuterungen: Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit. Die Videos und weitere Informationen sind hier abrufbar.
Einwandfreies Trinkwasser
Im Rahmen der periodischen Eigenkontrolle des Trinkwassers im zweiten Halbjahr 2016 mit Untersuchungsschwerpunkt Mikrobiologie wurden am 22. August bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hohfoor) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Alle Proben ergaben einen einwandfreien Befund.
Spielplatz erfüllt die Sicherheitsnormen
Vor zehn Jahren, im Sommer 2006, wurde der für rund 150 000 Franken realisierte Spiel-, Sport- und Begegnungsraum auf dem Schulareal eingeweiht. Die Anlage wird seither rege benützt und erfreut Gross und Klein. Unterhalt und Pflege erfolgen – teilweise auch unter Mithilfe der Schulkinder – durch den technischen Dienst der Gemeinde. Damit die Spielgeräte (Spielturm, Korbschaukel, Kletter- und Balancieranlage mit Anbaurutsche, Seilbahn, Bachlauf) jederzeit und vollumfänglich den Sicherheitsnormen entsprechen, führt fachkundiges Personal der Ersteller- und Lieferantenfirma im Auftrag des Gemeinderats jährlich eine Hauptinspektion durch. Gestützt auf den Bericht der diesjährigen Kontrolle wurden die Fundamente auf ihre Stabilität hin überprüft, die Fallschutzräume erneuert und das undichte Dach bei der Sitzgelegenheit repariert. Die Anlage entspricht vollumfänglich den Sicherheitsnormen (SN EN 1176: 2008).
«Garagen- und Vorplatz-Flohmarkt» am 17. September
Am Samstag, 17. September, von 10 bis 14 Uhr, führt der Landfrauenverein Eggenwil-Künten einen «Garagen- und Vorplatz-Flohmarkt» durch. Gross und Klein haben ausgemistet und ihren Flohmarkt zu Hause in der Garage oder auf dem Vorplatz aufgebaut. Zu kaufen gibt es Haushaltgegenstände, Kinderspielsachen, Bücher, Kleider, Selbstgemachtes, Möbel – eben alles, was auch sonst zu einem Flohmarkt gehört. Ab 9.30 Uhr ist bei Claudia Müller's Velo-Werkstatt am Dorfplatz ein Situationsplan mit den Verkaufsplätzen im Dorf erhältlich. Dieser kann auch auf der Homepage des Landfrauenvereins unter www.lfek.ch oder nachstehend heruntergeladen werden. Zudem zeigen Ballone den Weg. Anschliessend ist die Bevölkerung ab 14 Uhr zum «Kaffeeklatsch» auf dem Dorfplatz eingeladen. Weitere Informationen können dem kürzlich allen Haushalten zugestellten Flyer entnommen werden.
Flohmarkt Eggenwil 2016 - Einladungsflyer
Flohmarkt Eggenwil 2016 - Situationsplan Verkaufsplätze
Flohmarkt Eggenwil 2016 - Angebote im Detail
Racletteabend in der Waldhütte am 1. Oktober
Die Musikgesellschaft Eggenwil lädt die Bevölkerung am Samstag, 1. Oktober, herzlich zum traditionellen Racletteabend in der Waldhütte ein. Ab 17 Uhr gibt es ein frisch zubereitetes Raclette, auf Wunsch auch à discrétion. Ausserdem lädt eine Outdoor-Bar zum gemütlichen Verweilen ein. Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeit bis 2 Uhr erteilt und diese mit den üblichen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden. Reservationen nimmt Präsident Bruno Meier gerne unter 079 577 16 04 oder budmeier@bluewin.ch entgegen.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 22. August führte die Regionalpolizei Bremgarten zum sechsten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Restaurant Sternen, Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 16.20 und 18.30 Uhr haben von 453 gemessenen Fahrzeugen deren 116 oder 26 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 87 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 22 Übertretungen und zwischen 61 bis 65 km/h: sieben Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit netto 64 km/h unterwegs. Es musste niemand an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 09.09.2016, 14.30 Uhr