Gemeindemitteilung vom 06.10.2016
Erneut sinkende Strompreise für das kommende Jahr; Keine passiven Schutzeinrichtungen an der Kantonsstrasse zwischen Eggenwil und Künten; Demission von Paul Leuenberger; Erteilte Baubewilligungen; Gemeindebeitrag 2016 an den öffentlichen Verkehr; Fit durch den Winter – Start Fitnessturnen Eggenwil am 20. Oktober; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Erneut sinkende Strompreise für das kommende Jahr
Gemäss Stromversorgungsgesetz müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2017 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt.
Demnach sinkt der Strompreis für die Haushalte (Tarif KN) gesamthaft um durchschnittlich 8,4 Prozent. Beim Tarif GN (Gewerbe- und Industriekunden) ergibt sich eine Senkung um 9,7 Prozent. Im Einzelfall können die Preisanpassungen unterschiedlich ausfallen. Massgebend dafür sind die Bezugsmenge und das Verhältnis zwischen Hoch- und Niedertarifverbrauch.
Die AEW Energie AG als Vorlieferantin der Elektra Eggenwil sieht für die Netznutzung eine Reduktion der Preise um 2,6 Prozent vor. Für die Jahre 2017 bis 2019 konnte der Gemeinderat mit der AEW Energie AG einen neuen Vertrag für die Energielieferung gemäss Lastgang aushandeln. Daraus resultiert für das Jahr 2017 beim Energiebezugspreis ein Ablass um gesamthaft 26,2 Prozent gegenüber den derzeitigen Konditionen. Im laufenden Jahr ist die Elektra Eggenwil noch an einen Liefervertrag mit einem entsprechend höheren Preis gebunden. Der Gemeinderat berücksichtigte jedoch bereits bei der letztjährigen Tarifberechnung die sich abzeichnende Preisreduktion ab 2017 und senkte die Energiepreise für das aktuelle Jahr 2016 um rund 6 Prozent, was zu einer leichten Unterdeckung führt. Diese kann nun wie vorgesehen mit den neu verhandelten attraktiven Einkaufspreisen wieder aufgefangen werden.
Die Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes hat die Abgaben für die Systemdienstleistungen von bisher 0,45 auf 0,40 Rappen/Kilowattstunden (kWh) gesenkt. Dagegen steigt die vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung für die Produktion aus erneuerbaren Energieträgern (KEV) von 1,3 auf 1,5 Rappen/kWh inklusive des unveränderten Zuschlags von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen. Die Konzessionsgebühr zugunsten der Einwohnergemeinde (0,9 Rappen/kWh) verbleibt auf dem bisherigen Stand.
Die ab 1. Januar 2017 gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Elektrizitätsversorgung abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie sowie sämtliche Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Schutz der Gewässer und Fische, Systemdienstleistungen und Konzessionsgebühren separat ausgewiesen.
Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden. Bei Fragen steht gerne auch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Keine passiven Schutzeinrichtungen an der Kantonsstrasse zwischen Eggenwil und Künten
In den vergangenen zwei Jahren wurde die Kantonsstrasse K 271 (Badenerstrasse) zwischen Eggenwil und Künten ausgebaut und bergseitig mit einem getrennt geführten Rad- und Gehweg ergänzt. Mit dem Ausbau wurde das Normalprofil im Ausserortbereich von bisher ca. 6.50 m auf 12.50 m verbreitert. Die Verbreiterung erfolgte sowohl bergseitig wie auch talseitig. Der Einschnitt auf der Bergseite erforderte den Bau hoher Stützwände. Talseitig wurden die steilen Böschungen angepasst und teilweise mit Böschungssicherungen gestützt.
Die neu gestalteten Fahrbahnränder weisen sicherheitstechnisch eine neue Charakteristik auf. Insbesondere der talseitige Rand löste bei den Gemeindebehörden und auch bei vereinzelten Strassenbenutzern die Frage aus, ob auf die stützmauerähnlichen Böschungssicherungen nicht eine Absturzsicherung montiert werden sollte, damit von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufgehalten würden. Auch die Trennung der Fahrbahn vom Rad- und Gehweg könnte durch den Einbau eines Schutzsystems noch sicherer gestaltet werden.
Bereits im Februar 2012 beantragte der Gemeinderat Eggenwil in seiner Stellungnahme zum inzwischen realisierten kantonalen Strassenbauprojekt erfolglos die Installation von «Leitplanken mit Unterfahrschutz». Im August dieses Jahres bat der Gemeinderat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt erneut um eine Stellungnahme zur Thematik Rückhaltesysteme. In der Folge hat sich die Projektleitung aufgrund der berechtigten und nachvollziehbaren Fragen entschieden, die passive Sicherheit des neu gestalteten Strassenraums durch eine unabhängige Fachstelle überprüfen zu lassen.
Im nun vorliegenden Bericht vom September 2016 gelangt das beauftragte Fachingenieurbüro zu folgendem Schluss: «Die Analyse, Wahl und Anordnung der passiven Schutzeinrichtungen erfolgt aufgrund objektiver Kriterien, basierend auf den geltenden Gesetzen, Normen und Richtlinien. Der Betreiber der Strasse ist gemäss Art. 6a des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für deren Sicherheit verantwortlich. Die Analyse der sechs charakteristischen Randtypen entlang der neu ausgebauten K 271 zeigt, dass die getroffenen Anordnungen die normativen sicherheitstechnischen Anforderungen ohne Einschränkung erfüllen. Es ist auf der ganzen Strecke kein Sicherheitsdefizit vorhanden. Die gewählten Schutzeinrichtungen sind zweckmässig und erfüllen die aktuell gültigen Normen. Dass in Zukunft Fahrzeuge von der Fahrbahn abkommen, ist nicht auszuschliessen. Aufgrund der Frequenzen darf aber von einer geringen Häufigkeit ausgegangen werden. Eine Gefährdung Dritter besteht keine. Sollten sich entgegen der Erwartungen Unfälle durch abkommende Fahrzeuge wiederholt ereignen, müsste die Situation neu beurteilt werden (SN 640 561, Art. 15). Wir empfehlen von weitergehenden Schutzmassnahmen abzusehen und die Gemeindebehörden in diesem Sinne zu orientieren.» Wie aus dem Begleitschreiben der Abteilung Tiefbau hervorgeht, wird an dem in den Projektphasen erarbeiteten Entscheid, wonach die Voraussetzungen für die Montage von Leiteinrichtungen nicht gegeben sind, aufgrund des genannten Berichts festgehalten.
Demission von Paul Leuenberger
Paul Leuenberger tritt auf Ende dieses Jahres von seinem Amt als ausserordentlicher Stellvertreter von Bruno Meier, Leiter technische Betriebe, zurück. Leuenberger zeichnete während 15 Jahren bis zu seiner Pensionierung per Ende November 2005 für das Bauamt, den Friedhof sowie die Gemeindewerke Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätsversorgung verantwortlich. Danach übernahm er die Nachfolge von Robert Egloff sel. und sprang als ausserordentlicher Stellvertreter ein, wenn einmal wegen Ferien oder anderen Begebenheiten Not am Mann war. Gemeinderat und Verwaltung danken Paul Leuenberger für seine stets pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der Gemeinde herzlich und wünschen ihm und seiner Familie alles Gute für die Zukunft.
Die Pikettdienste und Stellvertretungen werden grundsätzlich durch Bruno Meier und dessen Stellvertreter Markus Belser gewährleistet. Seit dem Umbau der Abwasserreinigungsanlage (ARA) «Steiächer» Eggenwil in ein Abwasserpumpwerk und dem Anschluss der Gemeinde an die Regionale ARA «Kessel» in Bremgarten kann die Anlage auch von Bremgarten aus überwacht und gesteuert werden. Ebenso bestehen bei der Wasserversorgung sowie den übrigen Werken und Aufgabenbereichen Möglichkeiten, Dritte beizuziehen, sofern im äusserst seltenen Fall sowohl Bruno Meier als auch Markus Belser nicht verfügbar wären. Der Gemeinderat hat daher entschieden, das Amt des ausserordentlichen Stellvertreters nicht neu zu besetzen.
Erteilte Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:
Confida Häuser AG, Spreitenbach, für die Wohnüberbauung «Buechstrasse»: Neubau von 10 Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern mit Tiefgarage, Parzelle Nr. 179, Buechstrasse 2 A-C, 4 A-C und 6 A-D, inkl. kommunaler Brandschutzbewilligung;
Frank und Martina Bonnemeier-Hinrichs, Eggenwil, für die Verlängerung der Einfriedung bzw. Gabionenmauer (Drahtschotterkörbe) entlang des Buechwegs, Parzelle Nr. 846, EFH Gebäude Nr. 346, Buechweg 3.
Gemeindebeitrag 2016 an den öffentlichen Verkehr
Die Gemeinden haben sich mit 40 Prozent an den Kosten des allgemeinen Angebots des öffentlichen Verkehrs zu beteiligen. Die Verteilung unter den Gemeinden bemisst sich nach der Anzahl der Bahn- und Busabfahrten sowie nach der Einwohnerzahl. Für das Rechnungsjahr 2016 hat Eggenwil einen Gemeindebeitrag von 26 676 Franken zu leisten (Vorjahr: 29 247 Franken).
Fit durch den Winter – Start Fitnessturnen Eggenwil am 20. Oktober
Vom 20. Oktober 2016 bis 30. März 2017 findet wiederum jeweils am Donnerstagabend von 20.15 bis 22 Uhr in der Turnhalle das Fitnessturnen Eggenwil statt. Das Fitnessturnen ist eine gute Vorbereitung für jeglichen Wintersport und offen für alle Generationen. Teilnehmen können alle, ob Frau oder Mann, ab 16. Altersjahr. Zur Deckung der Unkosten wird ein kleiner Beitrag von vier Franken pro Lektion und Teilnehmer erhoben. Die Teilnahme hat keinerlei Verpflichtungen zur Folge. Detailinformationen können dem diese Woche allen Hauhaltungen zugestellten Einladungsflyer entnommen werden.
Fitnessturnen Eggenwil - Einladungsflyer 2016
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 19. September führte die Regionalpolizei Bremgarten zum siebten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Hauptkreuzung, Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 14.55 und 17.25 Uhr haben von 377 gemessenen Fahrzeugen deren 26 oder sieben Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 19 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: fünf Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: eine Übertretung und zwischen 66 bis 74 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit netto 66 km/h unterwegs und musste an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.