Gemeindemitteilung vom 13.10.2016
Kreditantrag über 4,2 Millionen Franken für die Kantonsstrassensanierung im Innerort; Öffentliche Auflage Baugesuch; Feuerwehrhauptübung am 22. Oktober; Herbstfest der Volkstanzgruppe am 29./30. Oktober; Steuern 2016 bis Ende Oktober bezahlen; Es gibt wieder Birnel; Pilzkontrollen noch bis Ende Oktober; Bäume und Sträucher bis 29. Oktober zurückschneiden; Häckseldienst am 29. Oktober; Gartenholzereien durch das Forstamt; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Kreditantrag über 4,2 Millionen Franken für die Kantonsstrassensanierung im Innerort

Nach dem erfolgten Ausbau und der Sanierung der Kantonsstrasse K 271 (Badenerstrasse) im Abschnitt zwischen Eggenwil und Künten liegt nun das nächste, vom Ingenieurbüro Porta AG, Brugg, im Auftrag der kantonalen Abteilung Tiefbau und im Einvernehmen mit dem Gemeinderat erarbeitete Bauprojekt für die Sanierung der Innerortstrecke vor.
Gemäss der Zustandserfassung von 2014 befindet sich der 30 Jahre alte Belag in einem sehr schlechten Zustand. Auch die innerhalb des Projektperimeters liegenden, teilweise über 100 Jahre alten kommunalen Werkanlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Elektrizitätsversorgung weisen dringenden Sanierungsbedarf auf. Die sich stark häufenden Unterhaltsarbeiten sind inzwischen mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, weshalb die Sanierung nun an die Hand genommen werden soll.
Das Vorhaben «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Sanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen» umfasst den Abschnitt der Badenerstrasse von den Liegenschaftszufahrten Badenerstrasse 24/25 im Bereich des nördlichen Dorfeingangs (Anschluss an das realisierte Strassenbauprojekt Eggenwil – Künten) bis zum südlichen Ende des Siedlungsgebiets (Übergang zum geplanten letzten Projekt Eggenwil – Bremgarten). Der betroffene Abschnitt beträgt 920 Meter, zuzüglich der Anpassungen an den beiden Kreuzungen «Dorfplatz» und «Freihof».
Die vorgesehenen baulichen Massnahmen haben den Werterhalt von Fahrbahn und Werkanlagen, die Anpassung der Badenerstrasse an den üblichen Ausbaustandard von Kantonsstrassen, die Verminderung des Strassenlärms, die uneingeschränkte Benutzbarkeit durch alle Verkehrsteilnehmer, die Verbesserung der Verkehrssicherheit, den behindertengerechten Ausbau der Infrastrukturen sowie die gestalterische Aufwertung des Strassenraums zum Ziel.
Auf Antrag des Gemeinderats ist im gesamten Innerort, das heisst zwischen der realisierten nördlichen und der projektierten südlichen Eingangspforte, der Einbau eines lärmarmen semidichten Deckbelags SDA 4B geplant, der sonst im Aargau in der Regel nur bei stark lärmbelasteten Strassenabschnitten zur Anwendung gelangt. Diese Massnahme zu Gunsten aller Anstösser führt überdies dazu, dass auf die Vorkehrungen gemäss dem kantonalen Strassenlärm-Sanierungsprojekt – Lärmschutzwand an der Trottengasse 2 und 4 sowie Einbau von Schallschutzfenstern beim Restaurant Sternen – verzichtet werden kann, da mit dem Einbau eines SDA 4B auch an besagten Örtlichkeiten keine Grenzwert-Überschreitungen und somit keine Sanierungspflichten mehr bestehen. Der vorgesehene Deckbelag ist im Vergleich zu konventionellen Belägen mit Mehrkosten verbunden, welche aber durch den Verzicht auf die genannten Lärmschutzmassnahmen mehr als kompensiert werden. Mit der Belagssanierung wird wo notwendig auch die Fundationsschicht ersetzt.
Die weitgehend unveränderte Fahrbahnbreite beträgt nördlich des Knotens «Dorfplatz» 7.50 Meter, südlich davon 7 Meter. Zur Verbesserung der Situation für den leichten Zweiradverkehr wird eine Kernfahrbahn (ohne Mittellinie) mit beidseitigen, 1.25 Meter breiten Radstreifen (Markierung) realisiert. Der bestehende Radweg von Bremgarten her wird bis zum Knoten «Freihof» verlängert.
Im Abschnitt zwischen der Liegenschaft Pflanzerfeldstrasse 38 (vis-à-vis Einmündung Fussweg Trottengasse) bis zur Verzweigung Pflanzerfeldstrasse (Knoten «Freihof») wird talseitig auf einer Länge von 260 Meter ein zusätzliches 1.50 Meter breites Trottoir erstellt. Weiter soll das Gehwegnetz im Bereich des Restaurant Sternen und im Bereich des Restaurant Freihof erweitert werden. Zudem sind insgesamt fünf Querungshilfen für Fussgänger projektiert. Alle Querungen entsprechen den kantonalen Vorgaben für Fussgängerstreifen. Die definitive Signalisierung und Markierung wird nach der Bauausführung aufgrund der Kriterien der VSS-Norm beurteilt.
Mit den beim Knoten «Dorfplatz» projektierten Gestaltungselementen wie einer optischen Verengung der Fahrbahnbreite (randseitige Insel, Neubau Gehweg, neue Bäume am Strassenrand), Mittelinseln und Fussgängerquerungen wird die Wahrnehmungsdistanz verkürzt und dadurch die gewünschte Temporeduktion erreicht. Die seitlichen Einfahrten in die Tempo-30-Zonen werden durch bauliche Massnahmen markiert. Der bestehende Gehweg zwischen dem bergseitigen Abgang der Unterführung und der Hauptstrasse wird abgebrochen. An dessen Stelle ist eine Rabatte geplant.
Um die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer bei der Fussgängerquerung und Radwegeinfahrt zu gewährleisten, wird im Bereich des Knotens «Freihof» ein Mehrzweckstreifen erstellt. Zur Unterstützung der gestalterischen und verkehrsberuhigenden Anliegen werden seitlich neue Bäume gepflanzt.
Die in Analogie zur bereits realisierten nördlichen Eingangspforte auch beim südlichen Ortseingang geplante Einfahrtsbremse dient der Drosselung der Geschwindigkeit und der Aufwertung des Strassenraums.
Die Bushaltestellen beim Dorfplatz werden behindertengerecht auf 16 Zentimeter Einstiegskantenhöhe und an die heute erforderlichen Busbucht-Geometrien angepasst. Überdies werden bei allen Fussgängerstreifen die Randsteine abgesenkt.
Um wertvolle und kostensparende Synergieeffekte zu erzielen, sollen die Anlagen und Leitungen der kommunalen Werke Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung (inklusive Neubau Regenentlastung Kirchrainstrasse) und Elektrizitätsversorgung zeitgleich und koordiniert mit dem Strassenbau erfolgen. Ebenso drängt sich die teilweise Anpassung der Strassenbeleuchtung auf.
Gemäss Voranschlag belaufen sich die Kosten für das Strassenbauprojekt inklusive Landerwerb, Vermessung und Vermarkung auf 4,68 Millionen Franken. Die Gemeinde hat sich daran mit 52 Prozent oder 2,434 Millionen Franken zu beteiligen. Nach Abzug der Vorleistungen, zuzüglich der Kosten für die Beleuchtung, beläuft sich die Belastung der Einwohnergemeinde auf 2,375 Millionen Franken. Hinzu kommen die finanziellen Aufwendungen für die Sanierung der kommunalen Werke (Spezialfinanzierungen) im Gesamtbetrag von 1,825 Millionen Franken (1,035 Millionen Franken zu Lasten Wasserwerk, 633 000 Franken zu Lasten Abwasserbeseitigung und 157 000 Franken zu Lasten Elektrizitätswerk). Dementsprechend wird der Gemeinderat der kommenden Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November einen Verpflichtungskredit von 4,2 Millionen Franken zur Beschlussfassung unterbreiten.
Stimmt der Souverän dem Kreditantrag zu, wird das Projekt im Frühling kommenden Jahres im Gelände profiliert und öffentlich aufgelegt. Nach dem Bewilligungs-, Landerwerbs- und Submissionsverfahren erfolgt die Erarbeitung des Ausführungsprojekts. Die Realisierung ist zwischen August 2019 und Mai 2020 geplant.
Am 4. November wird den Stimmberechtigen die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt. Am Mittwoch, 9. November, 19 Uhr, können sich alle Interessierten – auch nicht stimmberechtigte Personen – im Foyer der Mehrzweckhalle zum Strassenbauprojekt im Detail informieren. Dabei stehen Gemeinderat und Projektleitung gerne zur Beantwortung von Fragen und Anliegen zur Verfügung. Im Sinne einer ersten Übersicht können die Situationspläne nachstehend als PDF-Dokumente abgerufen werden.
Projekt Sanierung K 271 Eggenwil - Situationsplan Strassenbau
Projekt Sanierung K 271 Eggenwil - Situationsplan Werkanlagen
Projekt Sanierung K 271 Eggenwil - Situationsplan Landschaftspflege
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 14.10.2016):
| Baugesuch Nr.: | 2016/12 |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Markus und Johanna Käch-Brunner,
Im Rebhügel 60, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | dito |
| Projektverfasser: | dito |
| Bauvorhaben: | Windschutzverglasung gedeckter Sitzplatz OG, Neubau
Holzpergola, Errichtung Absturzsicherung über Geräteschopf, Erstellung Hühnerhaus |
| Lage: | Parzelle Nr. 34, Wohngebäude Nr. 389, Im Rebhügel 60 |
| Zone /
Sondernutzungsplan: |
Spezialzone SP W2 «Rebhügel» /
|
Das Baugesuch liegt vom 17. Oktober bis 15. November 2016 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Feuerwehrhauptübung am 22. Oktober
Die Feuerwehr Eggenwil scheut auch dieses Jahr keine Mühe, der Bevölkerung einen interessanten Einblick in ihre wichtigen Aufgaben zu gewähren. Die Eggenwilerinnen und Eggenwiler sind herzlich zur diesjährigen Hauptübung am Samstag, 22. Oktober, eingeladen. Um 15 Uhr demonstriert die Feuerwehr auf dem Schulhausplatz im Rahmen der «Einsatzübung Turnhalle» ihr Können und stellt die einzelnen Abteilungen vor. Nach den Verabschiedungen und Ehrungen gibt es einen Kinderparcours. Anschliessend ist die Bevölkerung herzlich zu einem Apéro eingeladen, wo Verantwortliche der Feuerwehr auch gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Kommandant Thomas Hausherr, das Kader und die Mannschaft freuen sich auf eine zahlreiche Teilnahme. Der Einladungsflyer wurde diese Woche allen Haushaltungen zugestellt.
Herbstfest der Volkstanzgruppe am 29./30. Oktober
Am Samstag und Sonntag, 29. und 30. Oktober, findet das traditionelle Herbstfest der Volkstanzgruppe Eggenwil in der Mehrzweckhalle statt. Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeit bis 4 Uhr am Sonntag erteilt und diese mit den üblichen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie des Alkoholausschanks verbunden.
Steuern 2016 bis Ende Oktober bezahlen
Im September erhielten die Steuerpflichtigen die Verfallsanzeige über noch offene provisorische Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern des laufenden Jahrs. Ausstehende Beträge sind bis 31. Oktober 2016 zur Zahlung fällig.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2016 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Im November werden nicht bezahlte Steuern gemahnt. Besteht im Januar 2017 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit der Abteilung Steuern (Telefon 056 641 90 95 oder steuern@eggenwil.ch) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2016 bezahlen kann, wird gebeten, sich bei der Abteilung Finanzen (056 641 90 94 oder finanzen@eggenwil.ch) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2016 0,1 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2016 sind nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.
Es gibt wieder Birnel
Auch dieses Jahr führt die Schweizerische Winterhilfe eine Birnel-Aktion durch. Die Abgabe des Birnendicksaftes dient der Förderung der brennlosen Verwertung von Obstüberschüssen und versteht sich zugleich als Aufgabe im Dienste der Volksgesundheit. In diesen Tagen wurde allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt, welches Auskunft über Preise und Gebinde gibt. Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis 28. Oktober unter 056 641 90 97 oder tatjana.maggiulli@eggenwil.ch entgegen.
Pilzkontrollen noch bis Ende Oktober
Die Pilzkontrollen finden noch bis Ende Oktober im Werkhof Bremgarten jeweils am Mittwoch, Samstag und Sonntag von 17 bis 18 Uhr statt. Auskünfte erteilen Yolanda Guglielmo, Bremgarten, 079 670 60 81 oder Ewald Wagner, Zufikon, 079 407 42 00. Kontrollen ausserhalb der offiziellen Zeiten sind nach telefonischer Vereinbarung mit den erwähnten Pilzexperten möglich. Weitere Informationen zur Pilzkontrolle können unter www.vapko.ch abgerufen werden.
Bäume und Sträucher bis 29. Oktober zurückschneiden
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Über Gehwegen muss die Höhe 2.50 Meter betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Bei Ausfahrten sind die Sichtzonen unbedingt einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens 29. Oktober zu erfolgen. Nach Ablauf des Termins sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.
Häckseldienst am 29. Oktober
Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 29. Oktober, ab 8 Uhr, durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. 10 Minuten reine Häckselzeit sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis 28. Oktober, 17 Uhr, unter 056 641 90 97 oder tatjana.maggiulli@eggenwil.ch entgegen.
Gartenholzereien durch das Forstamt
Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Das Forstamt kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Am 27. September führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 16.20 und 18.20 Uhr haben von 118 gemessenen Fahrzeugen deren 51 oder 43 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 31 bis 35 km/h: 33 Übertretungen, zwischen 36 bis 40 km/h: 13 Übertretungen, zwischen 41 bis 45 km/h: zwei Übertretungen, zwischen 46 bis 49: zwei Übertretungen und ab 50 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit netto 50 km/h unterwegs. Dieser und zwei weitere Fahrzeugführer mussten an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.