Gemeindemitteilung vom 23.10.2016
2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats vom 27.11.2016; Anmeldeverfahren
Nachdem beim heutigen ersten Wahlgang eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, findet am Sonntag, 27. November 2016, der zweite Wahlgang statt – also gleichzeitig mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen sowie dem zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats (soeben wurde bekannt, dass für die Besetzung des 5. Sitzes des Regierungsrats das absolute Mehr nicht erreicht wurde).
Im zweiten Wahlgang ist gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis spätestens am Mittwoch, 2. November 2016, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Das erforderliche Formular kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bezogen, auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles heruntergeladen oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.
Die Namen der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden im Bremgarter Bezirks-Anzeiger (amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eggenwil) vom Freitag, 4. November 2016, veröffentlicht und den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erfolgt ebenfalls am 4. November 2016. Gleichzeitig erhalten die Stimmberechtigten auch die Broschüre für die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2016.
Formular Wahlvorschlag für Ersatzwahl Gemeinderat vom 27.11.2016 (2. Wahlgang)