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Gemeindemitteilung vom 18.11.2016

Eggenwil nimmt Anfang Dezember sechsköpfige Familie aus Eritrea auf; Busfahrplan ohne Änderungen, Erhöhung der Tarife; Massnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung der Vogelgrippe; Meldepflicht für Tageseltern; Seniorennachmittag am 20. November; Einstimmung auf die Weihnachtszeit am 1. Adventssonntag auf dem Dorfplatz; Rechnungsstellung 2016; Motorfahrzeugstatistik 2016

Eggenwil nimmt Anfang Dezember sechsköpfige Familie aus Eritrea auf

Nach dem Wegzug der bisher im Dorf wohnhaften vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden aus Angola weist der kantonale Sozialdienst der Gemeinde Eggenwil wiederum Asylsuchende zu. Der Kanton kommt dem Wunsch des Gemeinderats nach einer Familie mit Kindern nach. So wird am 1. Dezember ein Ehepaar aus Eritrea mit ihren vier Kindern (Jahrgänge 2012 bis 2016) in den gemeindeeigenen Wohncontainer einziehen.

Die Gemeinde Eggenwil beherbergt und betreut seit 1990 nahezu ununterbrochen Asylsuchende in der Unterkunft neben dem Gemeindehaus. Mit nun sechs im Dorf wohnhaften Asylsuchenden erfüllt Eggenwil denn auch vollumfänglich seine Aufnahmepflicht, weshalb auch weiterhin keine kommunalen Steuergelder an den Kanton abzuführen sind.

Am 1. Januar dieses Jahres trat die revidierte Sozialhilfe- und Präventionsgesetzgebung in Kraft. Im Rahmen dieser Revision wurde anstelle der bis dahin geltenden Ersatzabgabe von zehn Franken pro nicht aufgenommene Person und Tag, welche sich nicht bewährt hatte und eine solidarische Verteilung auf alle Gemeinden verhinderte, das Prinzip der Ersatzvornahme eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass eine Gemeinde, die ihrer Aufnahmepflicht nicht oder ungenügend nachkommt, die daraus entstehenden Kosten zu übernehmen hat. Die dem Kanton zu leistende Kostenpauschale beträgt 110 Franken pro nicht aufgenommene Person und Tag, was einer elfmal höheren Abgabe als zuvor entspricht.

Überdies hat der Kanton aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation die Aufnahmepflicht der Gemeinden per 1. April dieses Jahres erweitert. Für Eggenwil wurde die gesetzliche Quote von drei auf vier Personen erhöht. Ende September 2016 betrug die auf der Basis der schweizerischen Bevölkerungszahl per Ende 2015 (771 Personen) berechnete Aufnahmepflicht 4,43 Personen. In Anbetracht der inzwischen höheren Einwohnerzahl (gegenwärtig 802 Schweizer Bürger) und der zu erwartenden Entwicklung im Asylwesen ist davon auszugehen, dass Eggenwil mit einer weiter steigenden Aufnahmequote zu rechnen hat.

Busfahrplan ohne Änderungen; Erhöhung der Tarife

Per 11. Dezember erfolgt der Fahrplanwechsel für Bahn und Bus. Bezüglich der Linien 322 Baden – Stetten – Bremgarten und 444 Schnellbus Bremgarten – Zürich Enge bleibt das bisherige Angebot unverändert. Die neuen Taschenfahrpläne sind kostenlos bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Die Fahrpläne sind ab 11. Dezember auch unter www.postauto.ch, über die PostAuto-App oder im offiziellen Kursbuch unter www.fahrplanfelder.ch verfügbar.

Die Tarife in der A-Welle erhöhen sich um rund fünf Prozent. Die Preise der Kurzstreckenbillette werden nicht angepasst. Alle Informationen über Fahrausweise und Preise sind unter www.a-welle.ch erhältlich. Die Preise der Z-Pass-Fahrausweise basieren auf den Tarifen der beteiligten Verbünde. Die dortigen Preiserhöhungen führen deshalb auch bei den Z-Pass-Tickets zu Preisanpassungen (Details unter www.z-pass.ch).

Weitere Informationen können dem nachstehenden Facstsheet entnommen werden oder finden sich auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik «Mobilität/Verkehr».

PostAuto - Factsheet zum Fahrplanwechsel per 11.12.2016
Fahrplan 444 Schnellbus Bremgarten-Zürich Enge mit Anschlüssen Eggenwil

Massnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung der Vogelgrippe

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat seit Mittwoch, 16. November, die Vorsichtsmassnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Vogelgrippe des Typs H5N8 verstärkt: Die Fütterung und Tränke des Hausgeflügels muss in einem gegen aussen geschlossenen Stall, wo Wildvögel keinen Zugang haben, stattfinden. Gänse, Enten und Schwäne sowie Laufvögel (Strausse) müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden. Die gemäss Tierschutzverordnung vorgeschriebenen Wasserbecken für Gänse und Enten müssen ausreichend vor wildlebenden Wasservögeln abgeschirmt werden. Wo die beschriebenen drei Massnahmen nicht möglich sind, darf das Hausgeflügel nur in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen mit einer überstehenden, dichten Abdeckung nach oben sowie vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden. Die Massnahmen sind vorerst befristet bis 31. Januar 2017.

Meldepflicht für Tageseltern

Tageseltern, welche sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber im eigenen Haushalt zu betreuen, unterliegen der Meldepflicht für Tageseltern (Art. 12 der Pflegekinderverordnung [PAVO; SAR 211.222.338]). Zuständige Behörde für die Entgegennahme der Meldungen und die Aufsicht der in Eggenwil wohnhaften Tageseltern ist der Gemeinderat. Tageseltern werden daher gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden.

Seniorennachmittag am 20. November

Kommenden Sonntag, 20. November, um 12 Uhr, findet wiederum der traditionelle Seniorennachmittag in der Waldhütte Eggenwil statt. Der Landfrauenverein Eggenwil-Künten sorgt für das leibliche Wohl und die Unterhaltung. Die Kosten trägt die Gemeinde. Die Seniorinnen und Senioren haben eine persönliche Einladung erhalten. Der Gemeinderat wünscht allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern frohe Stunden in gemütlicher und geselliger Runde.

Einstimmung auf die Weihnachtszeit am 1. Adventssonntag auf dem Dorfplatz

Zur Einstimmung auf die Weihnachtszeit lädt der Gemeinderat auch dieses Jahr die Bevölkerung am ersten Adventssonntag, 27. November, 16.30 Uhr, herzlich auf den Dorfplatz ein. Um 17 Uhr werden die Schulkinder die Besucher mit weihnächtlichen Liedern erfreuen. Gemeinderat und Verwaltung sorgen wiederum für das leibliche Wohl. Der Erlös geht dieses Jahr an die Stiftung Haus Morgenstern in Widen. Gleichzeitig wird die Weihnachtsbeleuchtung am Kastanienbaum auf dem Dorfplatz und entlang der Kantonsstrasse eingeschaltet und das Dorf bis zum Dreikönigstag in einem besonderen Glanz erstrahlen lassen. Gemeinderat und Verwaltung freuen sich auf ein gemütliches Beisammensein mit der Dorfbevölkerung.

Einladungsflyer 1. Adventssonntag auf dem Dorfplatz

Rechnungsstellung 2016

Wer in diesem Jahr für die Einwohner- oder Ortsbürgergemeinde in irgendeiner Form Leistungen erbracht und noch keine Rechnung gestellt hat, wird gebeten, diese bis spätestens 15. Dezember unter Beilage eines Einzahlungsscheins der Abteilung Finanzen einzureichen.

Motorfahrzeugstatistik 2016

Per 30. September waren in der Gemeinde 857 (Vorjahr: 847) Motorfahrzeuge und Anhänger sowie 36 (32) Motorfahrräder registriert. Die Fahrzeugkategorien teilen sich wie folgt auf: 628 (621) Personenwagen, 0 (1) Kleinbusse, 38 (38) leichte, 4 (4) schwere und 2 (2) übrige Nutzfahrzeuge, 1 (1) Arbeitsmotorwagen sowie 31 (31) landwirtschaftliche Motorfahrzeuge. Ferner verkehrten 112 (109) Motorräder, 1 (1) Kleinmotorrad, 38 (37) Anhänger und 2 (2) Kollektiv-Fahrzeuge mit Händlerschild. Zum Vergleich: In der Gemeinde lebten Ende September dieses Jahres 793 (773) volljährige Personen.

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