Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25.11.2016
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht:
vom Freitag, 25. November 2016, 20.15 - 22.40 Uhr, in der Mehrzweckhalle
Stimmberechtigte laut Stimmregister: 662
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 133
Anwesende Stimmberechtigte: 101
Beteiligung: 15.3 %
Traktandum 1
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2016
Beschluss: Genehmigung mit 99 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 2
Gesuch von Wien geb. Förster, Luise, 1972, sowie deren Sohn Sander, 2000, Sohn Luca Ole, 2002, und Tochter Nele, 2003, alle deutsche Staatsangehörige, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
Beschluss: Genehmigung mit 100 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 3
Totalrevidierte Satzungen des Gemeindeverbandes Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) des Bezirks Bremgarten
Beschluss: Genehmigung mit 94 Ja- gegen 1 Neinstimmen
Traktandum 4
Verpflichtungskredit von brutto CHF 4'200'000.-- für den Gemeindeanteil an das Strassenbauprojekt «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Sanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inkl. Sanierung der kommunalen Werkanlagen»
Beschluss: Genehmigung mit 87 Ja- gegen 11 Neinstimmen
Traktandum 5
Budget 2017 mit einem um 4 Prozentpunkte erhöhten Steuerfuss von 106 %
Beschluss: Genehmigung mit 80 Ja- gegen 10 Neinstimmen
Der Einbürgerungsbeschluss unter dem Traktandum 2 wurde abschliessend gefasst; ein Referendum ist ausgeschlossen. Alle übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bremgarter Bezirks-Anzeiger und Amtsblatt des Kantons Aargau, Ausgaben vom 2. Dezember 2016, schriftlich verlangt werden.
Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 3. Januar 2017.
Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 25.11.2016, 22.50 Uhr