Gemeindemitteilung vom 28.01.2016
Gemeindehomepage überarbeitet; Konstante Nachfrage nach Postdienstleistungen; Grüngutvignetten 2015 sind nicht mehr gültig; Volksabstimmung vom 28. Februar – Einschränkung der Urnenöffnungszeit; Erhöhung der Eigenmietwerte; Weniger Stellensuchende per Ende 2015; Geschwindigkeitskontrollen 2015; Sirenentest am 3. Februar
Gemeindehomepage überarbeitet
Die Homepage der Gemeinde Eggenwil unter der Adresse www.eggenwil.ch wurde Anfang 2004 aufgeschaltet und seither laufend inhaltlich angepasst. Nach der letzten grösseren Überarbeitung Anfang 2011 erfolgte nun in den letzten Wochen ein weiteres Redesign durch die Migration der neusten Technologie als behindertengerechte (barrierefreie) und zukunftsgerichtete eGovernmentlösung. Durch die neu implementierte Mobile-Lösung (fluides Layout) wird die Website auch auf Smartphones und Tablets optimal dargestellt. Weiter erfolgte ein Ausbau der Online-Dienstleistungen sowie eine optische Erneuerung der Seiten. Die bewährte Gliederung der Inhalte wurde weitgehend beibehalten, sodass sich für die bisherigen Benützer keine wesentlichen Änderungen bezüglich der gewohnten Navigation ergeben.
Die Website enthält viel Wissenswertes und Interessantes über die öffentlichen Dienste und das Leben in der Gemeinde. Nach wie vor kann auch ein Newsletter kostenlos abonniert werden, der per E-Mail einfach und bequem über Neuigkeiten in der Gemeinde – etwa über aktuelle Geschäfte der Behörden, Vereinsanlässe, Beschlüsse der Gemeindeversammlungen oder Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen – informiert.
Der Internetauftritt wird auch künftig laufend an die aktuellen Begebenheiten und Bedürfnisse angepasst. Die Gemeindeverwaltung ist dankbar für Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Für diejenigen, die über keinen Internetanschluss verfügen oder ein Nachschlagewerk in Papierform bevorzugen, wird die jährlich erscheinende Informationsschrift zur Gemeinde (gelbe Broschüre) bis auf weiteres beibehalten.
Konstante Nachfrage nach Postdienstleistungen
Im Jahr 2015 wurden während der offiziellen Öffnungszeit von 32 Stunden pro Woche durchschnittlich 89 (Vorjahr: 95) Kunden am Schalter bedient. Davon beanspruchten 57 (56) Prozent ein Angebot der Post, 35 (36) Prozent ein solches der Gemeindeverwaltung. Acht (8) Prozent nahmen gleichzeitig Dienstleistungen von Post und Gemeinde in Anspruch.
Die Schalterfrequenz am Samstagmorgen liegt durchschnittlich bei 10 (9) Personen. Besonders geschätzt werden die Öffnungszeiten am Montagabend bis 18.30 Uhr. Mit durchschnittlich 25 (24) Kunden ist der Montag der am stärksten frequentierte Tag. Rund 38 (32) Prozent aller Postgeschäfte sind Sendungsaufgaben, dicht gefolgt von den Sendungsabholungen mit 37 (39) Prozent. Somit werden praktisch gleich viele Sendungen aufgegeben wie abgeholt. Die übrigen postalischen Dienstleistungen bewegen sich seit der Integration der Postagentur in die Gemeindeverwaltung am 1. September 2008 in einem konstanten Rahmen. Einzig die Verkäufe, insbesondere Autobahnvignetten, sind naturgemäss saisonalen Schwankungen unterworfen.
Während des vergangenen Jahres wurden bei der Postagentur Eggenwil insgesamt 9192 (10 820) Briefe und Pakete mit Hilfe des Sendungsmoduls selbstbedient frankiert und anschliessend über die Schalterkasse der Gemeindeverwaltung abgerechnet. Hinzu kommt eine stattliche Anzahl bereits vorfrankierter Sendungen, die bei der Postagentur abgegeben werden (nicht transaktionsabhängige Leistungen). 294 (292) Personen machten vom Bargeldbezug Gebrauch und bezogen insgesamt 89 540 (93 531) Franken. Total 244 (316) oder durchschnittlich 20 (26) Personen pro Monat erledigten ihre Einzahlungen am Schalter.
Die Gemeinde erbringt die Postdienstleistungen im Namen der Post auf ihre eigene Rechnung. Die Abgeltung der Post für die Leistungen des Partners setzt sich aus fixen, variablen sowie Bonuskomponenten zusammen. Der fixe Teil der Abgeltung entschädigt für nicht transaktionsabhängige Leistungen. Der variable Teil wird in Abhängigkeit vom erzielten Umsatz und/oder der Anzahl durchgeführter Transaktionen ausgerichtet. Die Bonuskomponente wird bei Erfüllung der Qualitätsstandards ausbezahlt.
Die zu Beginn von der Schweizerischen Post prognostizierte Abgeltung von 19 000 Franken pro Jahr oder rund 1600 Franken pro Monat wurde seit der Integration der Post in die Verwaltung in jedem Monat übertroffen. Sie betrug 2015 durchschnittlich 2000 (1960) Franken pro Monat. Die leicht höheren Einnahmen sind auf die angepasste Vergütung der Post für die Abholung avisierter Sendungen zurückzuführen. Damit konnte die Postagentur auch im vergangenen Jahr kostendeckend betrieben werden. Der Gemeinderat dankt dem Verwaltungsteam für die ausgezeichnete Arbeit und den Verantwortlichen der Schweizerischen Post für die partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Grüngutvignetten 2015 sind nicht mehr gültig
Die Grüngutvignetten 2015 (rot) verlieren Ende dieses Monats ihre Gültigkeit. Behälter, die bei der kommenden Abfuhr vom 9. Februar nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert. Auch in diesem Jahr werden von März bis Oktober wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten November bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2016 sind auf dem im November allen Haushalten zugestellten Beiblatt zum Abfallkalender ersichtlich. Die Jahres-Vignetten 2016 (schwarz) für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk «Grüngut» auf das Postkonto der Einwohnergemeinde Eggenwil, Finanzverwaltung, 5445 Eggenwil (CH62 0900 0000 5001 3141 8, 50-13141-8), wird die Vignette auch per Post zugestellt.
Volksabstimmung vom 28. Februar – Einschränkung der Urnenöffnungszeit
Kommende Woche werden den Stimmberechtigten die Unterlagen für die eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 28. Februar zugestellt. Im Abstimmungscouvert befindet sich auch ein Informationsblatt bezüglich Einschränkung der Urnenöffnungszeit. Wie der Gemeinderat bereits in der amtlichen Mitteilung vom 3. Dezember 2015 dargelegt hat, stimmen immer weniger Personen an der Urne ab. Die brieflichen Stimmabgaben betragen mittlerweile rund 95 Prozent. Aus diesem Grund wird ab 2016 die Urne im Foyer des Gemeindehauses nur noch während einer halben Stunde, das heisst jeweils am Sonntag von 9 bis 9.30 Uhr, geöffnet sein. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Erhöhung der Eigenmietwerte
Am 24. November 2015 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau die Anpassung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 beschlossen. Laut Mitteilung des kantonalen Steueramts resultiert für die Gemeinde Eggenwil auf der Basis der Markterhebung ein Zuschlag von 12 Prozent.
Die angepassten Werte sind in den provisorischen Rechnungen 2016, die bis Ende Oktober 2016 zu bezahlen sind, berücksichtigt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen den neuen Wert aber nicht in der aktuell auszufüllenden Steuererklärung 2015 deklarieren, sondern erst nächstes Jahr mit der Steuererklärung 2016. Sie erhalten den neuen Wert dann zusammen mit detaillierten Angaben zur Eigenmietwertanpassung in einem separaten Schreiben zugestellt. Weitere Informationen zur Anpassung der Eigenmietwerte können auf der Homepage des kantonalen Steueramts abgerufen werden.
Weniger Stellensuchende per Ende 2015
Im Dezember 2015 waren 8 (Ende 2004: 21, 2005: 18, 2006: 13, 2007: 5, 2008: 12, 2009: 9, 2010: 23, 2011: 11, 2012: 16, 2013: 13, 2014: 19) Stellensuchende, davon 6 Schweizer Bürger, beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet. Von den 4 Frauen und 4 Männern erzielte am Stichtag eine Person Zwischenverdienst oder absolvierte eine Weiterbildung.
Geschwindigkeitskontrollen 2015
Im vergangenen Jahr führte die Regionalpolizei Bremgarten insgesamt 6 (Vorjahr: 6) Geschwindigkeitskontrollen auf der Hauptstrasse durch. Von 2216 (2362) gemessenen Fahrzeugen haben deren 345 (592) oder 15,6 Prozent (25,1 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Gesamtbild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 235 (386) Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 74 (154) Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: 28 (35) Übertretungen, zwischen 66 bis 70 km/h: 7 (15) Übertretungen, zwischen 71 bis 74 km/h: 1 (1) Übertretung und über 74 km/h: 0 (1) Übertretung. Der schnellste Lenker war mit netto 71 km/h (78 km/h) unterwegs. Insgesamt mussten 8 (17) Automobilisten an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.
Auf den Gemeindestrassen erfolgten 4 (2) Geschwindigkeitskontrollen. Von 236 (66) gemessenen Fahrzeugen haben deren 64 (7) oder 27,1 Prozent (10,6 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Resultat: Zwischen 31 bis 35 km/h: 42 (7) Übertretungen, zwischen 36 bis 40 km/h: 17 (0) Übertretungen, zwischen 41 bis 45 km/h: 2 (0) Übertretungen, zwischen 46 bis 47 km/h: 2 (0) Übertretungen, zwischen 48 bis 49 km/h: 1 (0) Übertretung und über 49 km/h: 0 (0) Übertretung. Der schnellste Lenker war mit netto 49 km/h (38 km/h) unterwegs. Es mussten 3 (0) Automobilisten an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.
Sirenentest am 3. Februar
Sirenen können Leben retten – wenn sie richtig funktionieren und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 3. Februar, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15 Uhr der alljährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der stationären und mobilen Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen und Hinweise zu den Verhaltensregeln im Ernstfall können unter www.sirenentest.ch abgerufen werden.