Gemeindemitteilung vom 10.02.2016
Budgets 2016 durch den Kanton genehmigt; Positive Rechnung 2015 der Betreibungsämter Zufikon und Eggenwil; Statistik Zivilstandswesen 2015; Abfallstatistik 2015; Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2016; Drittmeldepflicht von Vermietern und Logisgebern
Budgets 2016 durch den Kanton genehmigt
Das kantonale Gemeindeinspektorat hat die Budgets 2016 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde genehmigt. Laut dem vorliegenden Prüfungsbefund fehlen bei der Einwohnergemeinde 81 430 Franken zur gesetzlichen Ausgabendeckung. Per Jahresende 2016 wird eine Nettoschuld von 3,2 Millionen Franken oder 3395 Franken pro Einwohner erwartet. Dieser Wert überschreitet den empfohlenen Richtwert von 2500 Franken deutlich. Das kumulierte Haushaltsgleichgewicht respektive das mittelfristig kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung sind jedoch nachgewiesen. Nach Abschluss der Jahresrechnung 2015 wird der Gemeinderat mit der Verwaltungsleitung die Aufgaben- und Finanzplanung aktualisieren und allfällig weitere notwendigen Massnahmen zur Verbesserung des Finanzhaushalts treffen. Die Kennzahlenauswertung zum Budget 2016 kann bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden.
Positive Rechnung 2015 der Betreibungsämter Zufikon und Eggenwil
Seit Anfang 2011 wird das Betreibungsamt Eggenwil im Rahmen eines Gemeindevertrages zentral im Gemeindehaus Zufikon durch die dortige Betreibungsbeamtin geführt. Diese ist von der Gemeinde Zufikon angestellt und erhält – im Unterschied zum Sportelnsystem – unabhängig der Anzahl Amtshandlungen eine feste Entlöhnung. Die Gebühren aus den Betreibungshandlungen fliessen – wie dies auch bei allen anderen Einnahmen der Kommunen der Fall ist – in die Gemeindekasse. Im Sinne einer Vollkostenrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge belastet respektive gutgeschrieben. Nettoertrag oder Nettoaufwand werden im Verhältnis der in den Gemeinden im Rechnungsjahr neu angehobenen Betreibungen verursachergerecht auf die Vertragsgemeinden aufgeteilt.
Im vergangenen Jahr waren für Zufikon und Eggenwil 1098 (Vorjahr: 1035) Betreibungsbegehren zu bearbeiten, wovon 200 (177) auf Eggenwil entfielen. Es resultierte ein Nettoertrag von 8800 Franken (Nettoaufwand infolge von gesamthaft 24 700 Franken infolge Anschaffung einer neuen Betreibungssoftware). Das auf Eggenwil entfallende Guthaben belief sich auf 1700 Franken. Im Budget 2015 wurde mit einem Nettoaufwand von 1000 Franken gerechnet.
Statistik Zivilstandswesen 2015
Laut dem Regionalen Zivilstandsamt Bremgarten haben im Jahr 2015 4 (Vorjahr: 3) in Eggenwil wohnhafte Paare geheiratet. Zudem verzeichnete das Zivilstandsamt 2 (1) Todesfälle sowie 1 (0) Geburt, die in Eggenwil eingetreten sind. Eingetragene Partnerschaften wurden keine (0), Anerkennungen 4 (3) und Namenserklärungen 4 (1) registriert. Das Zivilstandsamt stellte für Personen mit Heimatort Eggenwil 1 (3) Personenstandsausweis, 20 (9) Heimatscheine, 1 (0) Familienschein, 1 (1) internationale Eheurkunde, 0 (0) internationale Geburtsurkunden, 1 (0) Todesurkunde, keine (0) Anerkennungsurkunden, 4 (3) Familienausweise sowie 9 (1) Ausweise über den registrierten Personenstand aus. Im Weiteren wurden 2 (2) Trauungen im Ausland, keine (0) Scheidungen im Ausland, 1 (0) Geburt im Ausland, 1 (0) Anerkennung im Ausland, 1 (0) Namensänderung im Ausland, 10 (0) ordentliche Einbürgerungen, 4 (1) erleichterte Einbürgerungen, keine (0) Bürgerrechtsentlassungen, 4 (1) Scheidungen, keine (0) Verschollenenerklärungen und 1 (0) Vorsorgeauftrag erfasst.
Die Nettokosten des Regionalen Zivilstandsamtes lagen unter dem Budget. Der Beitrag der Gemeinde Eggenwil betrug 2400 Franken oder 2.57 Franken pro Einwohner (Vorjahr: 3.12 Franken, Budget: 3.43 Franken). Der Gemeinderat dankt den Verantwortlichen des Regionalen Zivilstandsamtes Bremgarten für ihre grosse und fachkundige Arbeit.
Abfallstatistik 2015
Im Jahr 2015 wurden in Eggenwil 134 Tonnen (Vorjahr: 137 Tonnen) Kehricht und Sperrgut eingesammelt und der Kehrichtverbrennungsanlage in Dietikon zugeführt. Das ergibt 143 Kilogramm (147 Kilogramm) pro Einwohnerin und Einwohner, was einem sehr guten Wert entspricht.
Weiter wurden letztes Jahr 114 (130) Tonnen biogene Abfälle aus den privaten Haushaltungen der Grüngut-Verwertung in Nesselnbach weitergeleitet. Hinzu kam die Entsorgung von 46 (47) Tonnen Altpapier/Karton, 39 (35) Tonnen Altglas, 4 (5) Tonnen Altmetall gemischt, 3 (3) Tonnen Aluminium/Weissblech, 11 (12) Kubikmeter mineralische Abfälle (Bauschutt), 780 (560) Kilogramm Speise-/Motorenöl und Fette, 190 (113) Kilogramm Batterien/Akkus sowie 58 (55) Kilogramm Korkzapfen.
Bei dem im Juni 2015 zum fünften Mal durchgeführten Spezialsammelabend auf dem Dorfplatz wurden ausserdem 940 (938) Kilogramm Elektro- und Elektronikgeräte und 256 (481) Kilogramm Sonderabfälle wie Farben, Dispersionen, Säuren, Laugen, Lösungs- und Reinigungsmittel, Pestizide und Medikamente abgegeben.
Die in Eggenwil seit über 20 Jahren vollumfänglich nach dem Verursacherprinzip finanzierte Abfallwirtschaft schloss auch im vergangenen Jahr mit schwarzen Zahlen ab.
Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2016
Am 22. Februar werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2016 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2016 beträgt der Zinssatz 0,1 Prozent. Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5,1 Prozent für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern..
Drittmeldepflicht von Vermietern und Logisgebern
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Zu-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerkontrollen zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail.
Der Verband Aargauer Einwohnerkontrollen und die Fachstelle E-Government Aargau verfolgen das Ziel, in Zukunft bei allen Gemeinden den Standard der elektronischen Drittmeldung einzuführen. Damit soll der Verwaltungsaufwand verringert und zugleich die Datenqualität verbessert werden.
Die Einwohnerdienste Eggenwil können die Meldungen von Vermietern und Logisgebern über Ein- und Auszüge bereits heute elektronisch via Standard eCH-0112 (Datenstandard für Drittmeldepflicht) empfangen. Alle Vermieter und Immobilienverwaltungen sind daher gebeten, dieses Angebot ab sofort zu nutzen. Es besteht die Möglichkeit, die eigene Fachapplikation direkt an die Schnittstelle sedex anzubinden oder aber die Meldungen über die webbasierte Internet-Lösung des Bundesamts für Statistik unter https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/ zu senden. Auf die Verwendung der alten Formulare für Ein- und Auszugsmeldungen ist künftig zu verzichten.