Navigieren in Eggenwil

Gemeindemitteilung vom 24.03.2016

Jahresrechnung 2015: Solides Ergebnis trotz tieferem Steuerertrag; Inspektion des Mittagstisches durch die Lebensmittelkontrolle; Gemeindebeitrag für den Ferienpass; Erhöhung der Hundetaxe per 1. Mai; Hundekontrolle 2016; Anmeldung Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung 2017 bis 31. Mai; Kostenloser Kompost für die Eggenwiler Bevölkerung am 9. April; Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit; Öffnungszeiten und Pikettdienst über Ostern

Jahresrechnung 2015: Solides Ergebnis trotz tieferem Steuerertrag

Per 1. Januar 2014 traten die neuen rechtlichen Vorgaben aufgrund der Revision von Gemeindegesetz und Finanzverordnung in Kraft. Die vorliegende Jahresrechnung 2015 wurde somit zum zweiten Mal nach den Richtlinien des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt.

Einwohnergemeinde

Die Erfolgsrechnung schliesst um 142 000 Franken besser ab als budgetiert. Der Ertragsüberschuss beläuft sich auf 110 000 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 32 000 Franken.

Die Nettoinvestitionen im vergangenen Jahr belaufen sich auf 2,25 Millionen Franken. Davon konnten 217 000 Franken selbst finanziert werden. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt folglich 2,03 Millionen Franken. Im Budget wurde mit einem Fehlbetrag von 2,5 Millionen Franken gerechnet. Die Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung und Sanierung der Schulanlage, dem Hochwasserschutz sowie der Sanierung der Kantonsstrasse sind noch nicht in der geplanten Höhe angefallen. Die Investitionsbeiträge des Bundes und des Kantons an das Hochwasserschutzprojekt gingen demgegenüber aber auch erst im Rechnungsjahr 2016 ein. Per Jahresende beträgt die Nettoschuld der Einwohnergemeinde 2,37 Millionen Franken. Eine Fremdverschuldung besteht indes nicht. Das benötigte Kapital wird von den Spezialfinanzierungen intern verrechnet und entsprechend verzinst.

Bereits im Laufe des Jahres 2015 zeichnete sich ab, dass der budgetierte Steuerertrag nicht erreicht wird. Dies veranlasste den Gemeinderat dazu, eine noch konsequentere Ausgabendisziplin zu verfolgen. Mit Ausnahme der Funktion Volkswirtschaft schliessen alle Verwaltungsabteilungen besser als budgetiert. Mit 2,55 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2015 (Einkommens- und Vermögenssteuern, Aktien- und Quellensteuern) um 128 000 Franken oder 4,8 Prozent unter dem Budget. Die Steuerkraft (auf 100 Prozent umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) beträgt pro Einwohner 2694 und ist somit um 91 Franken gegenüber dem Jahr 2014 gesunken.

Spezialfinanzierungen (Eigenwirtschaftsbetriebe)

Das Wasserwerk schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 83 000 Franken (Budget: Ertragsüberschuss von 11 000 Franken). Insbesondere nicht budgetierte Vorlaufkosten im Zusammenhang mit der geplanten Innerortsanierung der Kantonsstrasse führten zum schlechteren Ergebnis. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 183 000 Franken anstelle des budgetierten Finanzierungsüberschusses von 58 000 Franken. Das Nettovermögen des Wasserwerkes beträgt per Jahresende 1,39 Millionen Franken.

Die Abwasserbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss von 124 000 Franken (Budget: 110 240 Franken) aus. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 114 000 Franken anstelle des budgetierten Überschusses von 281 000 Franken. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2015 895 000 Franken.

Die Abfallwirtschaft schliesst im Plus. Die Erfolgsrechnung weist einen Gewinn von 22 000 Franken aus. Im Budget wurde mit einem solchen von 9000 Franken gerechnet. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beläuft sich per Jahresende auf 74 000 Franken.

Ebenso kann die Rechnung des Elektrizitätswerks (Netz und Energie) schwarze Zahlen aufweisen. Es resultiert ein Ertragsüberschuss von 47 000 Franken. Im Weiteren weist die Elektrizitätsrechnung ein Finanzierungsüberschuss von 58 000 Franken (Budget: 95 000 Franken) aus. Das Nettovermögen der Elektra beläuft sich per Jahresende auf 887 000 Franken.

Ortsbürgergemeinde

Da der Waldhütten-Innenausbau erst in diesem Jahr realisiert wird – für das Jahr 2015 budgetiert waren hierfür 15 000 Franken – resultierte bei der Ortsbürgergemeinde ohne Waldwirtschaft ein Ertragsüberschuss von 13 000 Franken. Zudem tätigte die Ortsbürgergemeinde im Jahr 2015 Waldkäufe für 18 000 Franken. Folglich weist das Finanzierungsergebnis ein Fehlbetrag von 5000 Franken aus.

Auch die Waldwirtschaft schliesst positiv. Es konnten 17 000 Franken in den Forstreservefonds eingelegt werden. Budgetiert war eine Entnahme aus dem Fonds von 4000 Franken. Der Stand des Forstreservefonds beträgt per Jahresende 82 000 Franken.

Inspektion des Mittagstisches durch die Lebensmittelkontrolle

Ende Februar inspizierte der Lebensmittelkontrolleur des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz den Mittagstischbetrieb (Selbstkontrolle, Lebensmittel, Prozesse und Tätigkeiten) sowie die Räume und Einrichtungen der Küche im Mehrzweckgebäude. Der vorliegende Inspektionsbericht schliesst mit der Gesamtbeurteilung «sehr gut». Der Betrieb hinterliess einen sauberen, gepflegten Eindruck und wird vollumfänglich nach den Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung geführt. Gemeinderat und Schulpflege danken der Mittagstisch-Köchin Riikka Franz-Halkola für ihre ausgezeichnete Arbeit.

Gemeindebeitrag für den Ferienpass

Der Ferienpassverein Region Mutschellen–Bremgarten–Wohlen möchte das umfang- und abwechslungsreiche Programm mit den Angeboten für den Ferienpass in den Sommerschulferien 2016 weiterführen. Um auch dieses Jahr den Kindern und ihren Eltern einen attraktiven Pass anbieten zu können, ist der Ferienpassverein weiterhin auf die Hilfe von Sponsoren angewiesen. Der Gemeinderat hat wiederum einen Gemeindebeitrag von 300 Franken bewilligt. Vom beliebten und sinnvollen Angebot profitieren zahlreiche Kinder aus Eggenwil und der ganzen Region.

Erhöhung der Hundetaxe per 1. Mai

Der Regierungsrat hat beschlossen, im Rahmen der Leistungsanalyse die Hundetaxe ab dem Jahr 2016 neu auf 120 Franken pro Hund festzulegen. Die neue Hundetaxe gilt ab dem 1. Mai und ist erstmals für das Hundejahr 2016 zu erheben. Bisher betrug die Taxe 115 Franken. Der Kantonsanteil steigt um 5 Franken pro Hund von 15 auf 20 Franken. Der Gemeindeanteil bleibt gemäss Hundegesetz unverändert bei 100 Franken pro Hund.

Seit 2006 wurden durch den Bund kontinuierlich neue Aufgaben im Rahmen der Hundekontrolle den Kantonen und Gemeinden übertragen. Die Erhöhung dient dazu, dass die Vollzugsaufgaben im Bereich des Hundewesens auch künftig sichergestellt sind.

Hundekontrolle 2016

Mitte April wird die Hundetaxe 2016 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis 31. März der Abteilung Einwohnerdienste, 056 641 90 97 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch, sowie im AMICUS zu melden. Die Verwaltung wird dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen, und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.

Anmeldung Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung 2017 bis 31. Mai

Das Anmeldeformular für die individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung 2017 und die entsprechenden Merkblätter können bei der Gemeindeverwaltung (Zweigstelle SVA) ab April bezogen werden. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar 2016) und der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Ab 1. Juli 2016 gelten im Kanton Aargau neue gesetzliche Grundlagen. Die wichtigste Änderung betrifft im gleichen Haushalt lebende Personen. Diese werden neu alle auf einem Formular aufgeführt. Leben zwei oder mehrere erwachsene Personen im selben Haushalt, wird grundsätzlich angenommen, dass es sich um ein Konkubinat handelt. Diese Annahme kann auf dem Antrag bestätigt oder verneint werden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung 2017 finden Sie hier.

Kostenloser Kompost für die Eggenwiler Bevölkerung am 9. April

Das in Eggenwil gesammelte Grüngut wird der Hufschmid Grüngut-Verwertung GmbH zugeführt. Diese bietet den Eggenwiler Einwohnern am Samstag, 9. April, an, zwischen 9 und 15 Uhr, bei der Kompostieranlage Eichfeld, Tägerigersterasse 2, in Nesselnbach, kostenlos Kompost in bester Qualität zu beziehen. Eimer, Säcke oder andere Behältnisse sind mitzubringen, Schaufeln sind vor Ort vorhanden. Kompost gibt dem Boden Nährstoffe und fördert die Bodenkultur, Bodengesundheit und Bodenstruktur. Mit dem Ausbringen des Wertstoffes im eigenen Garten schliesst sich der natürliche Kreislauf.

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

Öffnungszeiten und Pikettdienst über Ostern

Die Gemeindeverwaltung/Postagentur bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen. Am Samstagvormittag ist der Schalter wie üblich von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet. Bei Todesfällen oder in sonstigen dringenden Fällen sind Gemeindeammann Thomas Endres unter 079 445 24 08 oder Gemeindeschreiber Walter Bürgi unter 079 280 22 76 erreichbar.

 

Frohe Ostern!

Gemeinderat und Verwaltung wünschen
allen Einwohnerinnen und Einwohnern
ein frohes und geruhsames Osterfest

zur Liste