Gemeindemitteilung vom 15.10.2020
Neue Führungsstrukturen Volksschule ab 2022 – Planungskommission eingesetzt; Marvin Rüegg als Vizekommandant der Feuerwehr gewählt; Öffentliche Auflage Baugesuch; Inzwischen alle traditionellen Dorfanlässe 2020 coronabedingt abgesagt; Zur richtigen Zeit am richtigen Ort: Die Web-App «MedicalGuide»; Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Neue Führungsstrukturen Volksschule ab 2022 – Planungskommission eingesetzt

An der Volksabstimmung vom 27. September 2020 haben die Aargauer Stimmberechtigten die Vorlage über die Neuorganisation der kommunalen Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule angenommen. Künftig wird die Gemeindeexekutive die Verantwortung für die strategische und finanzielle Führung der Schule tragen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege gehen per 1. Januar 2022 an den Gemeinderat über. Die bisherige kommunale Schulbehörde wird Ende nächsten Jahres aufgehoben.
Für die Umsetzungsvorbereitungen hat der Gemeinderat die temporäre beratende und begleitende Kommission «Umsetzung Neuorganisation Führungsstruktur Volksschule Eggenwil» eingesetzt. Diese wird unter der Leitung von Gemeinderat und Ressortvorsteher Bildung André Heinrich die Arbeit an ihrer ersten Zusammenkunft kommende Woche aufnehmen und ab Anfang November die Veranstaltungen des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) zwecks Information, Austausch und Weiterbildung besuchen.
Die in der Arbeitsgruppe vertretenen Akteure «Gemeinderat», «Schulpflege», «Schulleitung» und «Verwaltungsleitung» schaffen gemeinsam und partnerschaftlich optimale Voraussetzungen für die neue kommunale Zusammenarbeit im Bildungsbereich der Gemeinde. Der Umsetzungsprozess findet abgestimmt auf die hiesigen Verhältnisse in drei Phasen statt. Während der ersten Phase «austauschen und planen» (Oktober bis Dezember 2020) stehen der gegenseitige Austausch und die Planung der einzelnen Umsetzungsschritte zur Neuorganisation der Führungsstruktur im Zentrum. Ausgehend von einer Ist-Soll-Analyse diskutieren die am Prozess beteiligten Führungsinstanzen ihre Anliegen und Erwartungen. Je nach Bedarf sind Entscheidungsschritte, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu definieren sowie Etappen der Umsetzungsplanung zu terminieren.
In der zweiten Phase «anpassen und verändern» (Januar bis Juni 2021) werden die Grundlagen der neuen Führungsstruktur festgelegt. Dabei steht die Zusammenarbeit zwischen Schule und Gemeinderat im Zentrum. Die Verantwortlichen entscheiden folglich, in welcher Art und Weise die Schule in die Verwaltung der Gemeinde eingebunden werden soll, ob allenfalls eine ständige gemeinderätliche Kommission für Schul- und Bildungsthemen eingesetzt wird und welche Entscheidungskompetenzen der Gesamtgemeinderat an ein einzelnes Gemeinderatsmitglied oder an die operative Ebene Schulleitung delegiert.
Schliesslich werden in der dritten und letzten Phase «verankern und kommunizieren» (Juli bis Dezember 2021) die Grundlagen der neuen kommunalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich der Gemeinde verankert und die entsprechenden Reglementierungen (Organigramme, Geschäfts- und Kompetenzreglement GKR, Stellenbeschriebe, Prozessdefinitionen, Implementierung in die elektronische Geschäftsführung GEVER der Gemeindeverwaltung etc.) verabschiedet.
Der Gemeinderat wird die Bevölkerung über den Stand der Planungsschritte auf dem Laufenden halten und schliesslich die Neuerungen den an der Schule und Bildung Direktbeteiligten sowie der Öffentlichkeit kommunizieren.
Marvin Rüegg als Vizekommandant der Feuerwehr gewählt
Auf Antrag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat Marvin Rüegg als Nachfolger von Oberleutnant Pascal Vogel als Vizekommandant der Feuerwehr Eggenwil respektive Vizepräsident der Feuerwehrkommission per 1. Januar 2021 gewählt. Der 33-Jährige trat Anfang 2008 in die Feuerwehr Eggenwil ein. Anfang 2015 wurde er zum Offizier befördert und seit Anfang 2017 ist Leutnant Marvin Rüegg Chef Atemschutz.
Gemeinderat und Verwaltungsleitung danken Pascal Vogel herzlich für die geleistete grosse und kompetente Arbeit zu Gunsten der Feuerwehr und wünschen gleichzeitig Marvin Rüegg viel Freude und Erfolg bei der Ausübung seines neuen wichtigen und anspruchsvollen Amts.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 16.10.2020):
| Baugesuch Nr. | 2020/08 |
| Gesuchstellerin/
Bauherrschaft: |
Karin Maréchal-Walser,
Badenerstrasse 22, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | Gesuchstellerin und
Marcel Popp, Geeringstrasse 36, 8049 Zürich |
| Projektverfasser: | F. Preisig AG, Bauingenieure und Planer SIA/USIC, Manuel Humitsch, Bahnhofstrasse 94, 5000 Aarau |
| Bauvorhaben: | Verlängerung der bestehenden Blocksteinmauer mit darauf errichteter neuer Einfriedung entlang Kantonsstrasse K 271 (Badenerstrasse) |
| Lage: | Parzelle Nr. 464, südwestlich EFH Gebäude Nr. 30, Badenerstrasse 22 |
| Zone: | innerhalb der Bauzone, Wohnzone W3 |
| Zusatzbewilligung: | Zustimmung kant. Abteilung für Baubewilligungen (Unterabstand zur K 271) |
Das Baugesuch liegt vom 19. Oktober bis 17. November 2020 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Inzwischen alle traditionellen Dorfanlässe 2020 coronabedingt abgesagt
Nach dem diesjährigen Jahreskonzert der Musikgesellschaft, dem Spezialsammelabend mit Festwirtschaft auf dem Dorfplatz, dem «schnellsten Eggenwiler» des Sportvereins, der Bundesfeier, dem Flohmarkt des Landfrauenvereins, der Hauptübung der Feuerwehr, den Raclette-Abenden der Musikgesellschaft, dem Herbstfest der Volkstanzgruppe, dem Kirchenkonzert der Musikgesellschaft, dem Seniorennachmittag des Landfrauenvereins sowie der Chlausfeier des Sportvereins musste nun zum Schutz vor dem Corona-Virus schweren Herzens auch die traditionelle Einstimmung auf die Weihnachtszeit auf dem Dorfplatz am ersten Adventssonntag und der Besuch des Samichlaus bei den Kindern abgesagt werden. Die Organisatoren, der Gemeinderat und die Verwaltung bedauern diese Entwicklung sehr, danken für das Verständnis und hoffen, dass die beliebten und geselligen Anlässe mit der Dorfbevölkerung im kommenden Jahr wieder unbeschwert stattfinden können. Auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Veranstaltungen ist weiterhin laufend abrufbar, welche Anlässe der Vereine etc. durchgeführt werden oder abgesagt respektive verschoben wurden.
Zur richtigen Zeit am richtigen Ort: Die Web-App «MedicalGuide»
Aufgrund des Hausarztmangels wenden sich immer mehr Menschen auch bei harmlosen Beschwerden an die Notaufnahmen der Spitäler. Andere reagieren bei medizinischen Warnzeichen nicht oder zu spät. Mittels der Web-App «MedicalGuide» lässt sich nun kostenlos die Dringlichkeit von gesundheitlichen Beschwerden selbstständig ermitteln.
Auf Initiative des Aargauischen Ärzteverbands wurde gemeinsam mit dem kantonalen Departement Gesundheit und Soziales (DGS) und der Schweizer Firma In4Medicine AG ein Projekt lanciert, das der Bevölkerung den Zugang zu einer medizinischen Ersteinschätzung ermöglicht und zur Entlastung der Notfallstrukturen beiträgt. Die Web-App ist ein Medizinprodukt, das in Übereinstimmung mit der europäischen Medizinprodukterichtlinie entwickelt wurde. Damit «MedicalGuide» im Kanton Aargau flächendeckend genutzt werden kann, war es für die Beteiligten wichtig, die Web-App der Bevölkerung kostenlos anzubieten. Der Kanton Aargau unterstützt dieses Projekt deshalb auch finanziell. Weitere Informationen sind unter www.medicalguide.ch abrufbar.
Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per E-Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 15. Oktober 2020
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