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Coronavirus (COVID-19) – Gemeindemitteilung vom 19.10.2020

Ab sofort gilt für den Besuch der Gemeindeverwaltung eine generelle Maskentragpflicht. Zum Schutz von uns allen bedanken wir uns für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Ab heute Montag, 19. Oktober 2020, gilt landesweit eine erweiterte Maskentragpflicht.
Ab heute Montag, 19. Oktober 2020, gilt landesweit eine erweiterte Maskentragpflicht. Quelle: BAG

Der Bundesrat hat an seiner gestrigen ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 mehrere schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen: Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Empfehlung zum Homeoffice. Einzelheiten dazu finden sich auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG.

COVID-19 – Übersicht der ab 19. Oktober 2020 schweizweit geltenden Massnahmen.
COVID-19 – Übersicht der ab 19. Oktober 2020 schweizweit geltenden Massnahmen. Quelle: BAG

Die für den Kanton Aargau zusätzlich geltenden Massnahmen können auf der kantonalen Homepage unter der Rubrik «Coronavirus – Informationen und Massnahmen Kanton Aargau» abgerufen werden.

Gemäss der angepassten «Covid-19-Verordnung besondere Lage» des Bundes gilt ab sofort auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Poststellen, Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen.

Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind. Die Verwaltungsleitung hat auch für das Personal der Gemeindeverwaltung eine generelle Maskentragpflicht angeordnet, sobald direkter Kundenkontakt besteht oder der eigene Arbeitsplatz verlassen wird.

Wir bitten die Bevölkerung erneut, die Gemeindeverwaltung nur in dringenden Fällen aufzusuchen, die eine persönliche Anwesenheit zwingend erfordern. In allen anderen Fällen sind die Bürgerinnen und Bürger gebeten, die digitalen Angebote auf der Gemeindehomepage zu nutzen und/oder die Gemeindeverwaltung/Postagentur telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Die Mitarbeitenden der Verwaltung helfen Ihnen gerne weiter.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund!

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich! Ihre Gemeinde Eggenwil

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 19. Oktober 2020

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.

Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Stichworten und/oder nach Jahr/Monat abrufbar.

Diese auch als Newsletter per E-Mail verschickte Gemeindemitteilung erreicht gegenwärtig rund 650 Abonnentinnen und Abonnenten.

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