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Gemeindemitteilung vom 04.08.2016

Demission von Gemeinderat Paul Wertli – Ersatzwahl am 23.10.2016; Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig; Erteilte Baubewilligung; Bundesfeier 2016 – ein herzliches Dankeschön!; Eggenwil erfüllt weiterhin seine Pflicht zur Aufnahme von Asylsuchenden; Abgabe von 44 000 Franken in den Finanzausgleichsfonds im Jahr 2017; Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2015; Radonmessung im Schulhaus während des Winters 2015/2016; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Demission von Gemeinderat Paul Wertli – Ersatzwahl am 23.10.2016; Anmeldeverfahren

Paul Wertli hat aus beruflichen Gründen seinen Rücktritt als Mitglied des Gemeinderats erklärt. Der 47-Jährige wurde vom Eggenwiler Stimmvolk auf den 1. Juni 2011 als Nachfolger von Alfred Tellenbach in die Gemeindeexekutive berufen. Zu seinen wichtigsten Aufgabenbereichen gehörten die Ressorts Gesundheit und Soziale Sicherheit. Der Gemeinderat dankt Paul Wertli bereits an dieser Stelle für die geleisteten Dienste während der vergangenen fünf Jahre und wünscht ihm und seiner Familie für die Zukunft alles Gute.

Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau hat dem Demissionsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. In der Folge hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 auf den 23. Oktober 2016 (Grossrats- und Regierungsratswahlen) angesetzt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis spätestens am Freitag, 9. September 2016, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen, auf der Gemeindehomepage unter www.eggenwil.ch (Rubrik Aktuelles) heruntergeladen oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.

Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Bei der Ersatzwahl des Gemeinderats ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (vgl. auch amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 05.08.2016).

Formular Wahlvorschlag für Ersatzwahl Gemeinderat vom 23.10.2016

Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni am 2. August in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.

Erteilte Baubewilligung

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Stephan Bamert-Zingg und Armin Wider-Baumgartner, beide in Eggenwil, die Baubewilligung für die Überdachung der Sitzplätze an den Südwestfassaden der zusammengebauten Einfamilienhäuser Gebäude Nrn. 246 und 245, Parzellen Nrn. 36 und 73, Im Rebhügel 46 und 48, erteilt.

Bundesfeier 2016 – ein herzliches Dankeschön!

Bundesfeier Eggenwil 2016 mit Festredner Regierungsrat Dr. Urs HofmannBundesfeier Eggenwil 2016

140 Eggenwiler EinwohnerInnen und Gäste folgten am 1. August der Einladung zur Bundesfeier und erfreuten sich am reichhaltigen Programm. Der Gemeinderat dankt dem Sportverein Eggenwil und allen Helfern für die ausgezeichnete Bewirtung, der Musikgesellschaft Eggenwil für die musikalische Umrahmung und der Feuerwehr Eggenwil für den Aufbau und die Überwachung des Höhenfeuers. Ein besonderes Dankeschön gebührt Regierungsrat Dr. Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI), für seine eindrücklichen, treffenden und offenen Worte.

E-Paper Bremgarter Bezirks-Anzeiger vom 03.08.2016, Seite 6

Eggenwil erfüllt weiterhin seine Pflicht zur Aufnahme von Asylsuchenden

Am 1. Januar dieses Jahres trat die Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) sowie der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) in Kraft. Im Rahmen dieser Revision wurde anstelle der bisherigen Ersatzabgabe von zehn Franken pro nicht aufgenommene Person und Tag, welche sich nicht bewährt hat und eine solidarische Verteilung auf alle Gemeinden verhinderte, das Prinzip der Ersatzvornahme eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass eine Gemeinde, die ihrer Aufnahmepflicht nicht nachkommt, die daraus entstehenden Kosten zu übernehmen hat. Die neu dem Kanton zu leistende Pauschale beträgt 110 Franken pro nicht aufgenommene Person und Tag, was einer elfmal höheren Abgabe als zuvor entspricht. Zudem hat der Kanton aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation die Aufnahmepflicht vorläufig aufgenommener Personen (Status F) der Gemeinden per 1. April erweitert; für Eggenwil wurde die gesetzliche Quote von drei auf vier Personen erhöht.

Die Gemeinde Eggenwil beherbergt und betreut seit 1990 nahezu ununterbrochen Asylsuchende in der Unterkunft neben dem Gemeindehaus. Mit gegenwärtig fünf im Dorf wohnhaften Asylsuchenden erfüllt die Gemeinde nach wie vor vollumfänglich ihre Aufnahmepflicht, weshalb auch weiterhin keine kommunalen Steuergelder an den Kanton abzuführen sind.

Abgabe von 44 000 Franken in den Finanzausgleichsfonds im Jahr 2017

Die Gemeinde Eggenwil hat im Jahr 2017 eine Abgabe von 44 000 Franken in den Finanzausgleichsfonds zu leisten (im laufenden Jahr: 48 000 Franken). Die Beiträge und Abgaben des Finanz- und Lastenausgleichs berechnen sich nach der Steuerkraft abzüglich des Finanzbedarfs aufgrund der Rechnungsergebnisse der Gemeinden im Basisjahr 2015. Davon gelten acht Prozent als Abgabeanteil, dieser wird mit dem Abgabefaktor (Steuerkraft pro Einwohner im Verhältnis zum Kantonsmittel) multipliziert. Im Jahr 2017 erhalten 87 Gemeinden Ausgleichsbeiträge in der Höhe von insgesamt 47,8 Mio. Franken (im laufenden Jahr: 88 Gemeinden; 44,6 Mio. Franken). 54 finanzstarke Gemeinden leisten Abgaben in der Höhe von total 27,0 Mio. Franken (im laufenden Jahr: 56 Gemeinden; 27,4 Mio. Franken).

Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2015

Gemäss Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen tragen Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60, der Gemeindeanteil 40 Prozent. Die Belastung der Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. Laut Mitteilung des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2015 einen Gemeindebeitrag von 223 357 Franken zu leisten, was einem Pro-Kopf-Beitrag von 235 Franken (Vorjahr 234 Franken) entspricht.

Radonmessung im Schulhaus während des Winters 2015/2016

Im Jahr 2010 erfolgten die Sanierungsmassnahmen zur Reduktion der Radonkonzentrationen im Untergeschoss des Schulhauses. So wurden gestützt auf die im Winter 2009/2010 erhobenen Messwerte im Werkraum, im heutigen Klassenzimmer der 1. und 2. Klasse (damaliger Kindergarten) und im heutigen Gruppenraum 1 (damaliges Zimmer für Heilpädagogik/Bibliothek) Lüfter eingebaut. Der dadurch erzeugte Überdruck verhindert, dass das natürlich im Boden vorkommende Edelgas ins Gebäudeinnere gelangt. Zudem wurden die Türen zum Korridor abgedichtet und der offene Heizungskanal zum Feuerwehrmagazin verschlossen. Die unmittelbar nach den genannten Massnahmen und daraufhin nochmals im Winter 2010/2011 vorgenommenen Kontrollmessungen bestätigten die erfolgreiche Sanierung.

Sanierte Schulgebäude werden alle fünf Jahre durch das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau erneut kontrolliert. Wie dem vorliegenden Bericht des Amts für Verbraucherschutz, Sektion Chemiesicherheit, entnommen werden kann, liegen die Radonkonzentrationen in den Schulräumen aktuell weit unter dem gesetzlichen Grenzwert. Die Räume entsprechen überdies den deutlich strengeren internationalen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Interessierte können die detaillierten Werte bei der Gemeindekanzlei einsehen. In fünf Jahren wird der Kanton erneut eine Kontrollmessung durchführen.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 21. Juli führte die Regionalpolizei Bremgarten zum fünften Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24, Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 10.30 und 13.10 Uhr haben von 219 gemessenen Fahrzeugen deren 22 oder 10 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 19 Übertretungen und zwischen 56 bis 60 km/h: drei Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit netto 56 km/h unterwegs. Es musste niemand an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.

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