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Gemeindemitteilung vom 11.08.2016

Totalsperrung der Kantonsstrasse zwischen Eggenwil und Künten vom 15. bis 18. August; Rechnung 2015 durch Kanton genehmigt; Gesuch um ordentliche Einbürgerung von Luise Wien-Förster und Kinder; Anmeldung zur Arbeitsvermittlung – Abschaffung der Doppelanmeldungen bei RAV und Gemeinden per 1. September; Gemeindeverwaltung/Postagentur am Samstag, 27. August, geschlossen

Totalsperrung der Kantonsstrasse zwischen Eggenwil und Künten vom 15. bis 18. August

Am 26. Mai 2015 erfolgte der Baubeginn für die Realisierung der kantonalen Strassenbauprojekte «Künten/Eggenwil AO/IO; Ausbau K 271, Neubau Radweg R 522» und «Eggenwil IO/AO; K 271, Gehweg Badenerstrasse». Wegen des milden Winters kamen die Bauarbeiten sehr gut voran, sodass bereits der Deckbelag auf der Fahrbahn ein Jahr früher als geplant eingebaut werden kann. Ursprünglich war dieser Einbau in der Sommer-Schulferienzeit vorgesehen. Infolge der instabilen Wetterlage wurde dieser Termin auf die kommende Woche verschoben.

Folglich wird von Montag, 15. August, 8.30 Uhr bis Donnerstag, 18. August, 5 Uhr, die Kantonsstrasse ab der Liegenschaftszufahrt Badenerstrasse 32 in Eggenwil bis zur Griedstrasse in Künten für jeglichen Motorfahrzeugverkehr gesperrt. Es besteht eine signalisierte Umleitung. Die Postautokurse werden während der Deckbelagsarbeiten wiederum über die Oberdorfstrasse, Alte Badenerstrasse und den Käserholzweg umgeleitet, weshalb ab Verzweigung Alte Badenerstrasse/Rütistrasse bis Künten ein Fahrverbot für Personenwagen und Motorräder herrscht. Für den Zweiradverkehr sowie für Fussgänger sind die Alte Badenerstrasse sowie der Käserholzweg mit Rücksichtnahme auf die Postautokurse jederzeit benutzbar.

Die Vollsperrung der Kantonsstrasse bringt für alle Verkehrsteilnehmenden Vorteile: Einerseits kann das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) den Deckbelag innert kurzer Zeit mit einer hohen Qualität und Effizienz ausführen lassen. Andererseits profitieren die Strassenbenutzerinnen und -benutzer von einer minimalen Behinderungszeit.

Die Deckbelagsarbeiten erfordern trockenes und warmes Wetter. Auf Grund des aktuellen Wetterberichts ist davon auszugehen, dass die Arbeiten nächste Woche ausgeführt werden können.

Das Departement BVU sowie der Gemeinderat bitten die Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für das Verständnis.

Deckbelagseinbau K 271 im August 2016 - Plan Umleitung Bus
Deckbelagseinbau K 271 im August 2016 - Plan Umleitung PW und LW

Rechnung 2015 durch Kanton genehmigt

Das kantonale Gemeindeinspektorat hat die Rechnungen 2015 der Einwohnergemeinde, der Spezialfinanzierungen (Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätswerk) sowie der Ortsbürgergemeinde geprüft und genehmigt. Auf eine Inspektion vor Ort mit den entsprechenden Prüfungshandlungen wurde verzichtet.

Wie aus dem vorliegenden Bericht zur Rechnungspassation hervorgeht, ist die gesetzliche Ausgabendeckung bei der Einwohnergemeinde erreicht. Das mittelfristige Haushaltgleichgewicht der Periode 2013 bis 2019 ist nachgewiesen. Auf Grund der getätigten Investitionen von 2,2 Millionen Franken und dem tiefen Selbstfinanzierungsgrad von nur 9,7 Prozent, entsteht insgesamt ein Finanzierungsfehlbetrag von 2 Millionen Franken, wodurch die Nettoschuld auf 2,4 Millionen Franken ansteigt. Mit einem Selbstfinanzierungsanteil von 7 Prozent liegt die finanzielle Leistungsfähigkeit unter dem empfohlenen Mindestwert von 10 Prozent. Ebenso wurde mit einer Nettoschuld von 2527 Franken pro Einwohner der maximale Richtwert überschritten. Der Gemeinderat wird die finanzielle Entwicklung weiterhin laufend beurteilen und das Ergebnis in die Aufgaben- und Finanzplanung einfliessen lassen.

Der Bestätigungsbericht der Finanzkommission sowie der Bericht der externen Bilanzprüfung liegen vor. Demnach gaben die Prüfungshandlungen zu keinen Beanstandungen Anlass. Weiter führte die Finanzkommission auch im vergangenen Jahr eine unangemeldete Revision des Geldverkehrs durch. Diesem Prüfungsbericht ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Kontrollergebnisse in Ordnung waren. Die Kennzahlen zur Rechnung 2015 mit Beurteilung können bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden.

Gesuch um ordentliche Einbürgerung von Luise Wien-Förster und Kinder

Gemäss § 21 Abs. 2 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013 hat der Gemeinderat Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 21 Abs. 1 KBüG erfüllt sind. Folgende Personen haben bei der Gemeinde Eggenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Wien-Förster, Luise, geb. 1972, weiblich, mit den Kindern Sander, geb. 2000, männlich, Luca Ole, geb. 2002, männlich, und Nele, geb. 2003, weiblich, alle deutsche Staatsangehörige, in Eggenwil, Tobelstrasse 5.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation (Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 12. August 2016) dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Anmeldung zur Arbeitsvermittlung – Abschaffung der Doppelanmeldungen bei RAV und Gemeinden per 1. September

Im Kanton Aargau melden sich jährlich rund 22 000 Menschen neu zur Arbeitsvermittlung an. Bislang mussten diese vor der Anmeldung auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bei ihrer Wohnsitzgemeinde eine Wohnsitzbestätigung beschaffen. Das heisst, die Stellen-suchenden mussten zwei Behördengänge machen.

Seit Einführung des elektronischen Einwohnerregisters besteht für die RAV die technische Möglichkeit, direkt auf dieses Register zuzugreifen. Dadurch entfällt der Behördengang bei der Gemeinde und die Stellensuchenden können rascher vom RAV betreut werden.

In Eggenwil wohnhafte Stellensuchende oder arbeitslos werdende Personen können sich somit ab 1. September direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Zentralstrasse 17, in Wohlen zur Arbeitsvermittlung anmelden. Die Anmeldung beim RAV hat so rasch als möglich, jedoch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit während der Anmeldezeiten zu erfolgen. Die Anmeldezeiten sind unter www.ag.ch/ravwohlen abrufbar. Personen, welche nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen, sind gebeten, eine Begleitperson zum Übersetzen mitzubringen. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass arbeitslos werdende Personen bereits während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies nachzuweisen. Zum Anmeldetermin beim RAV sind folgende Unterlagen mitzubringen: Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis, AHV-Ausweis/Sozialversicherungsausweis, Kopie des Kündigungsschreibens, Kopie des letzten Arbeitsvertrages und aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome).

Anmeldung beim RAV Wohlen ab September 2016

Gemeindeverwaltung/Postagentur am Samstag, 27. August, geschlossen

Am Samstag, 27. August, sind die Schalter der Gemeindeverwaltung/Postagentur geschlossen. Postgeschäfte können an diesem Tag auf der Post in Bremgarten erledigt werden. Gemeinderat und Verwaltung danken fürs Verständnis.

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