Gemeindemitteilung vom 07.01.2020
Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig; Marguerite Trachsel kandidiert als Stimmenzählerin – Nachnomination bis 13. Januar; Totalrevidiertes Elektra-Reglement seit 1. Januar in Kraft; Aus der Gemeinde-Statistik 2019; Die Gemeinde gratulierte dem Sportverein Eggenwil zum 25. Geburtstag; Grüngutvignetten 2019 nur noch im Januar gültig; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November am 30. Dezember in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November wurden abschliessend gefasst.
Marguerite Trachsel kandidiert als Stimmenzählerin; Nachnomination bis 13. Januar
Für die Ersatzwahl eines Stimmenzählers bzw. eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurde folgende Kandidatin form- und fristgerecht angemeldet:
- Trachsel-Wenger Marguerite, 1951, von Zürich und Rüeggisberg BE, Im Rebhügel 42A, parteilos
Da nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können (vgl. amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 7. Januar 2020). Dadurch kann eine Urnenwahl erwirkt werden.
Die Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Montag, 13. Januar 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen, auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles abgerufen oder nachstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Gehen innert der genannten Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).
Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl Stimmenzähler Eggenwil vom 09.02.2020 – Nachnomination
Totalrevidiertes Elektra-Reglement seit 1. Januar in Kraft
Am 22. November hat die Einwohnergemeindeversammlung das neue Reglement der Elektrizitätsversorgung Eggenwil (Elektra-Reglement, ERE) einstimmig beschlossen und dieses auf den 1. Januar in Kraft gesetzt. Auf diesen Zeitpunkt wurden alle dem ERE widersprechenden Erlasse und Bestimmungen aufgehoben, insbesondere das Reglement über die Abgabe elektrischer Energie der Gemeinde Eggenwil vom 8. Juni 1990, die Anschlussbedingungen für elektrische Raumheizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen vom 8. Juni 1990 und das Reglement über Gebühren und Kostenbeiträge bzw. die Gebührenordnung zum Reglement über die Abgabe elektrischer Energie vom 8. Juni 1990.
Das ERE regelt nebst den allgemeinen Bestimmungen das Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Werk, die Netznutzung und Energielieferung, den Netzanschluss, die Mess- und Steuereinrichtungen, die Energiebeschaffung und Tarifgestaltung sowie die Verrechnung und das Inkasso. Schliesslich umfasst es Strafbestimmungen, ordnet den Rechtsschutz und Vollzug und enthält Schluss- und Übergangsbestimmungen.
Nebst begrifflichen Anpassungen und Präzisierungen sowie Ergänzungen bezüglich des Amts- und Geschäftsgeheimnisses und des Datenschutzes entspricht die neue kommunale Rechtsgrundlage den gültigen übergeordneten eidgenössischen und kantonalen Vorschriften und basiert auf den durch den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ausgearbeiteten, regelmässig aktualisierten und erweiterten Branchendokumenten bzw. -empfehlungen (Werkvorschriften, Grundlagen zur Festlegung der Bedingungen für den physischen Netzanschluss an das Verteilnetz etc.).
Weitere Änderungen gegenüber dem bisherigen Reglement ergeben sich bezüglich der Kostentragung für Neuanschlüsse oder der Verstärkung eines bestehenden Anschlusses sowie der nun auch auf kommunaler Stufe klar geregelten Zuständigkeiten bezüglich Festlegung von Tarifstrukturen, Strompreisen und Tarifen für Rückliefervergütungen. Zudem enthält das neue Reglement präzisere Bestimmungen bezüglich Verrechnung und Inkasso. So sind etwa Mahngebühren und Umtriebsentschädigungen bei Zahlungsverzug explizit festgelegt. Nebst Verzugszinsen können neu auch Gebühren für die Unterbrechung bzw. Wiedereinschaltung des Anschlusses aufgrund eines entsprechenden Kundenverhaltens und für die Umtriebe bei nicht korrekter Zahlungsweise oder bei Betreibung erhoben werden. Schliesslich schafft das neue Reglement eine explizite Rechtsgrundlage für die Solidarhaftung von Eigentümern und Mietern resp. Pächtern für ausstehende Forderungen aus laufenden oder aufgelösten Vertragsverhältnissen.
Das seit 1. Januar 2020 gültige Reglement der Elektrizitätsversorgung Eggenwil (Elektra-Reglement, ERE) kann auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Versorgung/Entsorgung > Elektrizitätsversorgung oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.
Reglement der Elektrizitätsversorgung Eggenwil (ERE) vom 22.11.2019, in Kraft seit 01.01.2020
Aus der Gemeinde-Statistik 2019
Bevölkerung
Im Jahr 2019 standen 9 (Vorjahr: 17) Geburten 4 (6) Todesfällen und 65 (94) Zuzüge 93 (61) Wegzügen entgegen. Bei 8 (11) Personen erfolgte eine Umwandlung der Kurzaufenthalts- in eine Aufenthaltsbewilligung, was zu einer Berücksichtigung bei der ständigen Wohnbevölkerung führte. Die Einwohnerzahl betrug per 31. Dezember letzten Jahres 1038 (1053) Personen. Davon waren 323 (334) römisch-katholisch, 0 (0) christkatholisch, 196 (209) evangelisch-reformiert, 519 (510) oder 50 Prozent (48,4 %) unbekannter Konfession (konfessionslos/andere) sowie 496 (505) weibliche und 542 (548) männliche Personen.
Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung inklusive Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Ausländer betrug am Jahresende 191 (187) Personen oder 18,3 Prozent (17,8) aus 33 verschiedenen Nationen. Vor zehn Jahren belief sich der Ausländeranteil auf 14,7 Prozent. Am stärksten vertreten sind die deutschen Staatsangehörigen mit 31,6 Prozent (31,6) der ausländischen Wohnbevölkerung.
Von der Gesamtbevölkerung sind 146 Personen zwischen 65 und 79 Jahre, 39 Personen über 80 Jahre alt. Somit befinden sich 185 Einwohner oder 17,9 Prozent im Pensionsalter. 209 Personen oder 20,2 Prozent sind jünger als 20 Jahre.
Seit August 2017 haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, alle Formalitäten im Zusammenhang mit einem Wohnorts- oder Wohnungswechsel auch im Internet abzuwickeln. 2019 wurden den Einwohnerdiensten Eggenwil via eUmzugAG gesamthaft 14 (13) Weg-, Zu- und Umzüge elektronisch gemeldet.
Stimmberechtigte
Ende 2019 waren 687 (695) Stimmberechtigte verzeichnet, davon 34 (33) Ortsbürger, 345 (343) Frauen, 342 (352) Männer.
Gemeindeversammlungen
Es fanden im vergangenen Jahr 2 (2) ordentliche Einwohnergemeindeversammlungen statt. An der Rechnungsgemeinde beteiligten sich 50 Stimmberechtigte oder 7,3 Prozent, an der Budgetgemeinde 64 Stimmberechtigte oder 9,3 Prozent. Insgesamt wurden 10 (10) Sachgeschäfte behandelt und ein (3) Verpflichtungskredit über 92 700 Franken (Gemeindeanteil an das Regenrückhaltebecken der ARA Bremgarten) bewilligt. Es wurde kein (0) fakultatives Referendum ergriffen. Die Ortsbürger hielten ebenfalls 2 ordentliche Versammlungen ab. Im Sommer nahmen 15 und im Winter ebenfalls 15 Stimmberechtigte oder 45,5 Prozent teil. Insgesamt wurden 6 (5) Sachgeschäfte behandelt und keine (0) Verpflichtungskredite bewilligt.
Gemeinderat
Der Gemeinderat hielt 23 (21) ordentliche Sitzungen ab, wobei insgesamt 843 (872) Geschäfte behandelt wurden. Daneben waren die Behördenmitglieder an zahlreichen weiteren Sitzungen, Besprechungen und Augenscheinen engagiert und nahmen an diversen Weiterbildungen, Informationsveranstaltungen und Workshops teil.
Die Gemeinde gratulierte dem Sportverein zum 25. Geburtstag
Seit 1994 bietet der Sportverein Eggenwil unterschiedliche Turnstunden für Kinder und Erwachsene an. Dazu zählen die Frauenriege, das Volley for Fun, die Jugendriegen, das Kinderturnen, das Mutter-Kind-Turnen und die Bewegungslandschaft. Kurz: Beim Sportverein sind alle herzlich willkommen, die etwas für ihre Fitness tun möchten. Daneben beinhalten die Vereinstätigkeiten auch die alljährliche Durchführung des «De schnellscht Eggenwiler» für die Schülerinnen und Schüler und «De schnellscht Heugümper» für die kleineren Kinder. Im Juni führt der Verein jeweils beim Spezialsammelabend der Gemeinde auf dem Dorfplatz eine kleine Festwirtschaft. Im Dezember organisiert er die Chlausfeier für Kinder und Erwachsene bei der Waldhütte mit anschliessendem Spaghetti-Plausch. Und nicht zuletzt sammelte der Verein von 2014 bis 2019 zweimal im Jahr Altpapier und Karton in der Gemeinde ein.
Im Rahmen der Chlausfeier Mitte Dezember überbrachte Gemeinderätin Sabrina Meyer dem Sportverein die besten Geburtstagswünsche der Gemeinde und überreichte dem Vorstand zum Zeichen des Danks und der Anerkennung den Check über einen ausserordentlichen Vereinsbeitrag.
Grüngutvignetten 2019 nur noch im Januar gültig
Die Grüngutvignetten 2019 (gelb) verlieren Ende dieses Monats ihre Gültigkeit. Behälter, die bei der Abfuhr vom 4. Februar nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert. Auch in diesem Jahr werden von März bis November wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten Dezember bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2020 sind auf dem im Dezember allen Haushalten zugestellten Beiblatt zum Abfallkalender ersichtlich. Die Jahres-Vignetten 2020 (blau) für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Überweisung der Gebühr mit dem Vermerk «Grüngut» auf das Postkonto der Einwohnergemeinde Eggenwil, Finanzverwaltung, 5445 Eggenwil (CH62 0900 0000 5001 3141 8, 50-13141-8), wird die Vignette gerne auch per Post zugestellt.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Am 12. Dezember führte die Regionalpolizei Bremgarten zum vierten Mal im vergangenen Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 12.20 und 14.20 Uhr haben von 49 gemessenen Fahrzeugen deren 15 oder 31 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 31 bis 35 km/h: sechs Übertretungen, zwischen 36 bis 40 km/h: drei Übertretungen, zwischen 41 bis 45 km/h: fünf Übertretungen, zwischen 46 bis 49 km/h: keine Übertretung und über 49 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 56 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 7. Januar 2020
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