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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern ist aufgehoben

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und des Kantonalen Führungsstabs haben eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage vorgenommen. Aufgrund der tieferen Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Tage wird das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern aufgehoben.

Das von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) gestützt auf das geltende Brandschutzrecht erlassene Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern ist aufgehoben. Niederschläge und tiefere Temperaturen haben zu einer leichten Entspannung der Lage geführt.

Das Bauamt Eggenwil hat heute die am 16. Juli 2015 bei den öffentlichen Feuerstellen vor und in der Waldhütte sowie an Picknickplätzen in Wäldern und an Waldrändern angebrachten Verbotshinweise entfernt.

Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine erhebliche Waldbrandgefahr. Gebietsweise wurden nur geringe Niederschlagsmengen gemessen. Die Bevölkerung wird daher ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des Feuerverbots strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und/oder Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist.
  • Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald.

Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Die zuständigen Stellen der AGV und des Kantons werden die Lage weiter beobachten und bei grundsätzlich veränderter Situation erneut Massnahmen beraten.

Freundliche Grüsse und einen schönen Tag

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 20.8.2015, 10.45 Uhr

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