Gemeindemitteilung vom 27.08.2015
Leicht tiefere Strompreise für das kommende Jahr; Erteilte Baubewilligungen; Öffentliche Auflage Baugesuch; Inspektion des Gemeindesteueramts; Schule Eggenwil beteiligt sich wiederum am nationalen Clean-Up-Day; Gute Noten für das Betreibungsamt; Informationsblatt «Überschwemmung – was tun?»; Gemeindeverwaltung/Postagentur kommenden Samstag geschlossen
Leicht tiefere Strompreise für das kommende Jahr
Gemäss Stromversorgungsgesetz müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2016 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt.
Demnach sinkt der Strompreis für die Haushalte (Tarif KN) gesamthaft um durchschnittlich 1,7 Prozent. Beim Tarif GN (Gewerbe- und Industriekunden) ergibt sich eine Senkung um 4,5 Prozent. Im Einzelfall können die Preisanpassungen unterschiedlich ausfallen. Massgebend dafür sind die Bezugsmenge und das Verhältnis zwischen Hoch- und Niedertarifverbrauch.
Für die Entschädigung der Einspeisung von Energie aus dezentralen Produktionsanlagen (insbesondere Photovoltaikanlagen) wurde gemäss Empfehlung des Bundesamtes für Energie ein separater Tarif RL (Rücklieferung) geschaffen. Bisher wurden Rücklieferungen nach den Energiepreisen des Tarifs KN entschädigt. Im Weiteren definiert der Tarif RL auch die Vergütung von Einspeisungen, welche nicht unter Artikel 7a des Energiegesetzes fallen.
Die AEW Energie AG als Vorlieferantin der Elektra Eggenwil sieht für die Netznutzung eine Erhöhung der Preise um 2,8 Prozent vor. Dieser Anstieg wurde im Netznutzungspreis berücksichtigt. Seitens der Elektra Eggenwil ist keine weitere Erhöhung vorgesehen, weshalb der Bruttoertrag beim Netz gegenüber heute in etwa unverändert bleibt.
Bei der Energielieferung ist die Elektra Eggenwil für 2016 noch an einen Liefervertrag mit der Vorlieferantin gebunden, welcher den teils massiven Abschläge bei den Marktpreisen für 2016 nur marginal Rechnung trägt. In Anbetracht der heutigen Verhältnisse kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ab 2017 ein erheblicher Abschlag der Energiepreise möglich sein wird. Bei der Tarifberechnung hat der Gemeinderat diesen Aspekt bereits berücksichtigt und die Energiepreise für 2016 um rund 6 Prozent gesenkt. Dies führt beim Ertrag zwar zu einer leichten Unterdeckung, welche aber im Folgejahr wieder aufgefangen werden dürfte.
Die Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes hat die Abgaben für die Systemdienstleistungen von bisher 0,54 auf 0,45 Rappen/Kilowattstunden (kWh) gesenkt. Dagegen steigt die vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung für die Produktion aus erneuerbaren Energieträgern (KEV) von 1,1 auf 1,3 Rappen/kWh inklusive des unveränderten Zuschlags von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen. Die Konzessionsgebühr zugunsten der Einwohnergemeinde (0,9 Rappen/kWh) bleibt auf dem bisherigen Stand.
Die ab 1. Januar 2016 gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Elektrizitätsversorgung abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie sowie sämtliche Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Schutz der Gewässer und Fische, Systemdienstleistungen und Konzessionsgebühren separat ausgewiesen.
Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden. Für Fragen steht gerne auch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Erteilte Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:
Hans und Ruth Zangger-Tellenbach, Eggenwil, für die Errichtung einer Einfriedung (Sichtschutzwand aus Granit-Stelen) auf Parzelle Nr. 494, südlich des Doppeleinfamilienhauses Gebäude Nr. 331, Pflanzerfeldstrasse 26b;
Daniel Senn und Fabienne Kaufmann, Eggenwil, für die Errichtung einer Einfriedung (Sichtschutzwand aus Bruchstein-Beton) auf Parzelle Nr. 247, nördlich des Einfamilienhauses Gebäude Nr. 220, Trottengasse 3;
Daniel und Patricia Simmen-Cunha, Eggenwil, für die Windschutzverglasung des Balkons der Eigentumswohnung Nr. B7 im Mehrfamilienhaus Gebäude Nr. 358, Parzelle Nr. 445.21, Kochsmattstrasse 29C;
Ingrid Vitali-Oswald, Eggenwil, für den Anbau einer Pergola an der Nordfassade des Einfamilienhauses Gebäude Nr. 201, Parzelle Nr. 205, Rotrainstrasse 21.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 28.08.2015):
| Baugesuch Nr.: | 2015/11 |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Heinz Disler-Fuchs,
Hübelgasse 3, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | dito |
| Projektverfasser: | Rolf Rey, dipl. Architekt HTL/STV, Emausstrasse 19, 5621 Zufikon |
| Bauvorhaben: | Umnutzung der bisherigen Restaurantfläche im OG des
nördlichen Gebäudeteils des Restaurant Frohburg ("Säli") in eine 2-Zimmer-Wohnung |
| Lage: | Parzelle Nr. 424, Gebäude Nr. 18, Restaurant Frohburg,
Badenerstrasse 1 |
| Zone: | Spezialzone SP G «Frohburg» |
| Zusatzbewilligung: |
Kant. Abteilung für Baubewilligungen
|
Das Baugesuch liegt vom 28. August bis 28. September 2015 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Inspektion des Gemeindesteueramts
Im Rahmen der Jahresziele 2015 des Kantonalen Steueramtes Aargau wurde festgelegt, bei den Gemeinde- bzw. regionalisierten Steuerämtern ein Controlling der Veranlagungskontrollen im Bereich Liegenschaften-Handänderungen sowie Grundstückgewinnsteuern durchzuführen. Wie der kantonale Steuerkommissär mitteilt, wurden die Arbeiten für den geprüften Zeitraum von Martina Egger, Leiterin des Gemeindesteueramtes Eggenwil, korrekt und professionell ausgeführt. Der Gemeinderat dankt Martina Egger für die ausgezeichnete Führung des Gemeindesteueramtes.
Schule Eggenwil beteiligt sich wiederum am nationalen Clean-Up-Day
Der nationale Clean-Up-Day der IG saubere Umwelt (IGSU) geht in die nächste Runde. Am 11. und 12. September räumen wiederum in der ganzen Schweiz Gemeinden, Städte, Schulklassen, Vereine und Unternehmen öffentliche Plätze auf und setzen damit gemeinsam ein starkes Zeichen gegen Littering im öffentlichen Raum. Auch unsere Schule engagiert sich erneut für ein sauberes Eggenwil und wird am Freitag, 11. September, im Dorf und im umliegenden Wald Abfälle einsammeln, die einfach achtlos weggeworfen oder liegengelassen worden sind. Um die Bevölkerung für die Littering-Problematik zu sensibilisieren, wird der gesammelte Abfallberg auch dieses Jahr während einer Woche auf dem Dorfplatz «ausgestellt» und anschliessend fachgerecht entsorgt. Nähere Informationen zum Clean-Up-Day finden sich unter www.igsu.ch.
Gute Noten für das Betreibungsamt
Am 19. August unterzog das Betreibungsinspektorat der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts das Betreibungsamt Zufikon/Eggenwil der alljährlichen Inspektion. Wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann, wird das Betreibungsamt Eggenwil korrekt und sorgfältig geführt. Es wurden keine aufsichtsrechtlichen Mängel festgestellt. Der Gemeinderat dankt der Betreibungsbeamtin Esther Keiser und ihrem Stellvertreter Paul Regez für ihre einwandfreie Arbeit.
Informationsblatt «Überschwemmung – was tun?»
Bekanntlich wurde im April dieses Jahres mit der Umsetzung des Gesamtprojekts «Gemeinde Eggenwil; Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung» begonnen. Die drei Teilprojekte «Durchlass Kreuzweidbach Hofor, Eg02», «Feinrechen Junebach Buechstrasse, Eg06» und «Durchlass Junebach Unterdorf, Eg07» werden voraussichtlich Ende September abgeschlossen sein. Den Ausführungstermin für das vierte, letzte und umfangreichste Teilprojekt «Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach, Eg04/04a» hat der Gemeinderat aufgrund des noch andauernden Landerwerbsverfahrens auf das kommende Jahr von Anfang März bis Ende September angesetzt.
Neben diesen übergeordneten Hochwasserschutzmassnahmen von Kanton und Gemeinde sowie den vorbeugenden Objektschutzmassnahmen der Grundeigentümer entscheidet auch das Verhalten im Ereignisfall über das Ausmass des Schadens. Wie im aktuellen Newsletter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) an die Gemeindebehörden festgehalten wird, besteht in der Bevölkerung bezüglich des richtigen Verhaltens bei Überschwemmungen weitgehend Unkenntnis. Die Ereignisse vom 7. Juni 2015 in Dierikon LU dokumentieren diesen Umstand auf tragische Weise. Deshalb haben das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) das Informationsblatt «Überschwemmung – was tun?» geschaffen. Dieses Informationsblatt können die Bewohner gefährdeter Gebäude (vgl. kantonale Gefahrenkarte Hochwasser Unteres Reusstal) zum Beispiel im Küchenschrank neben den Notfallnummern aufhängen. In Mehrfamilienhäusern bietet der Aushang am Anschlagbrett ein wertvoller Beitrag zur Information der Betroffenen. Das Informationsblatt kann nachstehend herungergeladen werden. Weitere Informationen und Checklisten zum Thema finden sich unter www.agv-ag.ch.
Infoblatt "Überschwemmung-was-tun" der AGV vom 8.2015 [PDF, 174 KB]
Gemeindeverwaltung/Postagentur kommenden Samstag geschlossen
Am kommenden Samstag, 29. August, sind der Gemeinderat und die Gemeindeangestellten auf einem Ausflug. Die Schalter der Gemeindeverwaltung/Postagentur bleiben deshalb geschlossen. Postgeschäfte können an diesem Tag auf der Post in Bremgarten erledigt werden. Gemeinderat und Verwaltung danken fürs Verständnis.