Navigieren in Eggenwil

Gemeindemitteilung vom 17.09.2015

Projekt «Totalsanierung Kugelfang Schiessanlage Eggenwil» liegt öffentlich auf; Übersetzübungen des Militärs vom 22. bis 24. September; Vollsperrung der Unterdorfstrasse vom 25. bis 27. September; Eggenwil erfüllt die Aufnahmequote für Asylsuchende; Gemeindebeitrag 2015 an den öffentlichen Verkehr; Fit durch den Winter – Start Fitnessturnen Eggenwil am 15. Oktober; Gültigkeit von Reisedokumenten; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Projekt «Totalsanierung Kugelfang Schiessanlage Eggenwil» liegt öffentlich auf

Ende 1999 wurde die 300-Meter-Schiessanlage «Holzmatt» nach rund 70 Jahren Betrieb stillgelegt. Ein Jahr später erfolgte die definitive Liquidation der Schützengesellschaft Eggenwil. Nachdem sich keine anderweitige Trägerschaft finden liess, wurden die dem Verein gehörenden Liegenschaften (Schützenhaus und Scheibenstand) per 1. Januar 2001 ins Eigentum der Einwohnergemeinde überführt.

Der im Frühling 1949 von einem Feld- zu einem Zugscheibenstand mit zehn Scheiben ausgebaute Scheibenstand (Zeigergraben und Prallplatte), Gebäude Nr. 219, befindet sich nördlich des Siedlungsgebiets auf Parzelle Nr. 357, unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Künten.

Es wird davon ausgegangen, dass auf dem Schiessstand während der gesamten Betriebszeit von 1929 bis 1999 mit Ordonanzwaffen rund eine halbe Million Schuss GP 11 und GP 90 verschossen wurden. Die zu erwartenden Schadstoffgehalte an Blei und Antimon und deren Verteilung wurden inzwischen mittels XRF-Untersuchungen gemessen. Die Anlage gilt als belasteter Standort gemäss Umweltschutzgesetz.

Im unmittelbaren Bereich des Kugelfangs befindet sich eine gefasste Quelle, welche die Liegenschaft «Gärtnerhof» der Familien Leuenberger und Wertli, Alte Badenerstrasse 37, seit Jahrzehnten mit Trinkwasser versorgt. Laut Beurteilung der Sektion Abfälle und Altlasten der kantonalen Abteilung für Umwelt muss aufgrund der topographischen Situation das Risiko einer qualitativen Beeinträchtigung der Quellfassung angenommen werden, auch wenn bei allen bisherigen Messungen keine Schadstoffe nachgewiesen wurden und damit auch keine Sofortmassnahmen getroffen werden mussten. Mit der Sanierung wird die Trinkwasserqualität langfristig gesichert. Zudem stellt die Schadstoffbelastung grundsätzlich eine latente Gefahr für Mensch und Umwelt dar, weshalb die Gemeindebehörde das Problem nachhaltig lösen und nicht der kommenden Generation überlassen will. Aus den genannten Gründen hat die Einwohnergemeindeversammlung 2008 für die Totalsanierung des Kugelfangs einen Verpflichtungskredit von brutto 354 000 Franken genehmigt.

Das nun öffentlich aufliegende Sanierungsprojekt hat zum Ziel, den Kugelfang im hoch belasteten Bereich bis auf 50 ppm (parts per million, d.h. mg Blei/kg Boden), in der Landwirtschaftszone bis auf 300 ppm und im Wald bis auf 1000 ppm zu sanieren. Die total erwartete Aushubmenge beträgt zirka 455 Kubikmeter. Nach dieser Totalsanierung ist eine uneingeschränkte zonenkonforme Nachnutzung (Landwirtschaftszone, Waldzone) möglich und das Grundstück kann aus dem Kataster der belasteten Standorte entlassen werden. Gleichzeitig mit der Bodensanierung werden auch der Zeigergraben und die Prallplatte zurückgebaut.

Auf vier Parzellen um den Erdkugelfang sind Waldrodungen erforderlich. Die temporär gerodeten Flächen von insgesamt 181 m⊃2; werden nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder aufgeforstet. Somit entstehen keine langfristigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.

Für den Rückbau, Aushub und Transport wird eine Baupiste benötigt. Diese ermöglicht die Zufahrt vom Käserholzweg zum Kugelfang. Zudem ist ein Umschlagplatz für die Zwischenlagerung des Aushubes je nach Schadstoffkonzentration notwendig.

Schiessanlage Eggenwil - Situationsplan  [PDF, 207 KB]
Schiessanlage Eggenwil - Sanierungsplan  [PDF, 258 KB]

Der Gemeinderat sieht vor, das im Zusammenhang mit den Arbeiten am nahen Ibisguetbach anfallende Erdmaterial für die Auffüllung der Baugrube respektive Rekultivierung der sanierten Schiessanlage im Sommerhalbjahr 2016 zu verwenden. Dementsprechend ist geplant, die beiden Projekte «Sanierung Kugelfang» und «Hochwasserschutzmassnahmen, Teilprojekt Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach» im Sinne eines möglichst hohen Synergienutzens koordiniert beziehungsweise gleichzeitig zu realisieren.

Nachdem das Sanierungsprojekt gemäss der kantonalen Sektion Abfälle und Altlasten die Vorgaben bezüglich Sanierungsbedürftigkeit, Stand der Technik, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit einhält, kann mit Bundes- und Kantonsbeiträgen von 70 Prozent gerechnet werden. Damit beläuft sich die Nettobelastung der Gemeinde voraussichtlich auf rund 105 000 Franken.

Öffentliche Auflage Bau- und Rodungsgesuch

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 18.9.2015): 

Baugesuch vom 9.9.2015 (BG Nr. 2015/01; BVUAFB.15.2069-1)
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Eggenwil, vertreten durch den Gemeinderat,
Kustergasse 1, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Eggenwil (Parzellen Nrn.
357 und 311), Einwohnergemeinde Künten (Parzelle Nr. 358 in
Eggenwil und Parzelle Nr. 326 in Künten), Paul Leuenberger
sowie Paul und Claudia Wertli-Leuenberger, Eggenwil
(Parzelle Nr. 307)
Projektverfasser: Ing.-Büro Porta AG, Neumarkt 1, 5201 Brugg
Bauvorhaben: Totalsanierung Kugelfang samt Umgelände (Kulturland und Wald)
inkl. Rückbau Scheibenstand (Zeigergraben und Prallplatte) der
Ende 1999 stillgelegten 300-Meter-Schiessanlage «Holzmatt»
Lage: vorgenannte Parzellen auf den Gemeindegebieten Eggenwil
und Künten; Schwerpunkt-Lage: Parzelle Nr. 357, Gebäude Nr. 219,
Flurgebiet «Holzmatt/Chäserholz» (Kugelfang und Scheibenstand)
Zone: ausserhalb der Bauzone; Landwirtschaftszone und teilweise im Wald
Zusatz-
bewilligungen:

baurechtliche Zustimmung der kant. Abteilung für Baubewilligungen
und Rodungsbewilligung der kant. Abteilung Wald

Das Baugesuch liegt vom 21. September bis 20. Oktober 2015 bei den Gemeindeverwaltungen Eggenwil und Künten öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Gleichzeitig wird gestützt auf § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) das nachstehende publikationspflichtige Rodungsgesuch veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger und im Amtsblatt des Kantons Aargau, Ausgaben vom 18.9.2015):

Rodungsgesuch vom 9.9.2015 (zu BG Nr. 2015/01; BVUAFB.15.2069-1)
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Eggenwil, vertreten durch den Gemeinderat,
Kustergasse 1, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Eggenwil (Parzellen Nrn.
357 und 311), Einwohnergemeinde Künten (Parzellen Nrn. 358
und 326)
Projektverfasser: Ing.-Büro Porta AG, Neumarkt 1, 5201 Brugg
Bauvorhaben: Totalsanierung Kugelfang samt Umgelände (Kulturland und Wald) der
Ende 1999 stillgelegten 300-Meter-Schiessanlage «Holzmatt»;
temporäre Rodungen (die Waldflächen werden nach Abschluss
der Sanierungsarbeiten an Ort und Stelle wieder aufgeforstet)
Lage:

Parzelle Nr. 357, Eggenwil: temporäre Rodung von 70 m⊃2;;
Parzelle Nr. 311, Eggenwil: temporäre Rodung von 27 m⊃2;;
Parzelle Nr. 358, Eggenwil: temporäre Rodung von 14 m⊃2;;
Parzelle Nr. 326, Künten: temporäre Rodung von 70 m⊃2;;
Waldgebiete «Holzmatt», «Chäserholz» und «Hau»

Das für das obige Baugesuch erforderliche Rodungsgesuch liegt ebenfalls vom 21. September bis 20. Oktober 2015 bei den Gemeindeverwaltungen Eggenwil und Künten öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

Übersetzübungen des Militärs vom 22. bis 24. September

Während der Zeit vom 22. bis 24. September führt das Geniebataillon 6 Übersetzübungen beim Brückenkopf Eggenwil durch.

Vollsperrung der Unterdorfstrasse vom 25. bis 27. September

Die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem im Mai begonnenen Hochwasserschutz-Teilprojekt «Durchlass Junebach Unterdorf, Eg07», welches den Ersatz der alten Brücken der Unterdorfstrasse durch einen Rechteckkanal, die Sohlenabsenkung des Junebachs sowie weitere bauliche Schutzmassnahmen umfasst, sind weit fortgeschritten. Die Tragschicht der Strasse konnte diese Woche unter Gewährleistung einer einseitigen Verkehrsführung eingebaut werden.

Für den nun noch folgenden Einbau des Deckbelags muss die Unterdorfstrasse im Baustellenbereich vom Freitag, 25. September, 17 Uhr, bis Sonntag, 27. September, 12 Uhr, aus Qualitätsgründen für Motorfahrzeuge vollständig gesperrt werden. Für den Grossteil der Anwohnerschaft ist die Zu- und Wegfahrt durch Personenwagen und Motorräder über die Hübelgasse/Pflanzerfeldstrasse möglich. Die übrigen Anwohner wurden durch die Bauleitung gebeten, ihre Fahrzeuge in den nach wie vor zugänglichen Bereichen (Vorplätze der Familie Bollinger mit Zu-/Wegfahrmöglichkeit via Kirchrainstrasse) abzustellen. Gemeinderat und Bauleitung bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und Unannehmlichkeiten und danken für das Verständnis.

HWS-Projekt Eggenwil - Baustellen-Info Anwohner Unterdorf  [PDF, 37.0 KB]
HWS-Projekt Eggenwil - Baustellen-Info Unterdorf - Situationsplan  [PDF, 242 KB]

Eggenwil erfüllt die Aufnahmequote für Asylsuchende

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat im Mai die Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes mit den Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte verabschiedet. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2016 vorgesehen. Anstelle der bisherigen Ersatzabgabe von zehn Franken pro nicht aufgenommene Person und Tag, welche sich nicht bewährt hat und eine solidarische Verteilung auf alle Gemeinden verhinderte, wird das Prinzip der Ersatzvornahme eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass eine Gemeinde, die ihrer Aufnahmepflicht nicht nachkommt, die daraus entstehenden Kosten zu übernehmen hat. Die ab 2016 dem Kanton zu leistende Pauschale beträgt 110 Franken pro nicht aufgenommene Person und Tag, was einer elfmal höheren Abgabe als bislang entspricht.

Die Gemeinde Eggenwil beherbergt und betreut seit 1990 nahezu ununterbrochen Asylsuchende in der Unterkunft neben dem Gemeindehaus. Mit gegenwärtig drei im Dorf wohnhaften Asylsuchenden erfüllt die Gemeinde nach wie vor ihre Aufnahmepflicht (Aufnahmequote von zwei Personen), weshalb auch weiterhin keine kommunalen Steuergelder an den Kanton abzuführen sind.

Gemeindebeitrag 2015 an den öffentlichen Verkehr

Die Gemeinden haben sich mit 40 Prozent an den Kosten des allgemeinen Angebots des öffentlichen Verkehrs zu beteiligen. Die Verteilung unter den Gemeinden bemisst sich nach der Anzahl der Bahn- und Busabfahrten sowie nach der Einwohnerzahl. Für das Rechnungsjahr 2015 hat Eggenwil einen Gemeindebeitrag von 29 247 Franken zu leisten (Vorjahr: 29 037 Franken).

Fit durch den Winter – Start Fitnessturnen Eggenwil am 15. Oktober

Vom 15. Oktober bis 17. März findet wiederum jeweils am Donnerstagabend von 20.15 bis 22 Uhr in der Turnhalle das Fitnessturnen Eggenwil statt. Das Fitnessturnen ist eine gute Vorbereitung für jeglichen Wintersport und offen für alle Generationen. Teilnehmen können alle, ob Frau oder Mann, ab 16. Altersjahr. Zur Deckung der Unkosten wird ein kleiner Beitrag von vier Franken pro Lektion und Teilnehmer erhoben. Die Teilnahme hat keinerlei Verpflichtungen zur Folge. Detailinformationen können dem nachstehenden Einladungsflyer entnommen werden.

Fitnessturnen Eggenwil - Einladung 2015  [PDF, 19.0 KB]

Gültigkeit von Reisedokumenten

Die Herbstferien stehen vor der Türe. Die Einwohner werden gebeten, die Gültigkeit ihrer Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen. Ein Pass oder ein Kombi (Pass und ID) müssen direkt beim Pass- und Patentamt in Aarau bestellt werden. Identitätskarten können weiterhin bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Für die Ausstellung neuer Reisedokumente wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Da an das Foto hohe Anforderungen gestellt werden, empfiehlt es sich, dieses bei einem Fotohändler herstellen zu lassen. Bei Fragen geben die Abteilung Einwohnerdienste, Telefon 056 641 90 97, oder das Pass- und Patentamt in Aarau gerne Auskunft.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 26. August führte die Regionalpolizei Bremgarten zum vierten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Badenerstrasse 19, Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 6 und 8.30 Uhr haben von 354 gemessenen Fahrzeugen deren 6 oder 1,7 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Alle gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen lagen zwischen 54 und 58 km/h. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 55 km/h unterwegs.

zur Liste