Gemeindemitteilung vom 30.09.2015
Eidgenössische Wahlen vom 18. Oktober – Zustellung der Unterlagen; Rechnung 2014 durch Kanton genehmigt; Erteilte Baubewilligungen; Öffentliche Auflage Baugesuch; Höhere Schulgelder für die Oberstufe; Einwandfreies Trinkwasser; Feuerwehrhauptübung am 17. Oktober; Steuern 2015 bis Ende Oktober bezahlen; Racletteabend in der Waldhütte am 10. Oktober
Eidgenössische Wahlen vom 18. Oktober – Zustellung der Unterlagen
Diese Woche wurden den Eggenwiler Stimmberechtigten die Unterlagen für die Wahl von 16 aargauischen Mitgliedern des Schweizerischen Nationalrats und von zwei aargauischen Mitgliedern des Ständerats vom Sonntag, 18. Oktober 2015, zugestellt.
Die Möglichkeiten, die unser Wahlrecht bietet, machen das Wahlprozedere nicht ganz einfach. Welchen Zettel muss man verwenden? Wie geht das mit dem Kumulieren und Panaschieren? Was muss man tun, damit die Stimmabgabe gültig ist? Die den Wahlzetteln beigelegte Broschüre der Bundeskanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen und beinhaltet unter anderem auf Seite 14 eine gute Übersicht unter dem Titel «Goldene Regeln fürs richtige Wählen». Weiter werden die Wahlberechtigten gebeten, die auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises abgedruckte Anleitung für die stellvertretende und briefliche Stimmabgabe zu beachten. Bei den Wahlen vor vier Jahren musste das Wahlbüro wegen fehlender Unterschriften auf dem Stimmrechtsausweis und vor allem auch aufgrund der Eingabe von gesamten Wahlzettelgarnituren oder mehreren Wahlzetteln zahlreiche Wahlzettel für ungültig erklären. Selbstverständlich steht die Gemeindekanzlei bei Unklarheiten gerne zur Verfügung (056 641 90 90 oder gemeindekanzlei@eggenwil.ch).
Bei den eidgenössischen Wahlen 2011 gingen 51 Prozent der Eggenwiler Stimmberechtigten wählen. Schweizweit lag die Stimmbeteiligung bei 49 Prozent. Der Gemeinderat lädt die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, vor allem auch die jungen Wählerinnen und Wähler, herzlich ein, von ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch zu machen.
Rechnung 2014 durch Kanton genehmigt
Das kantonale Gemeindeinspektorat hat die Rechnungen 2014 der Einwohnergemeinde, der Spezialfinanzierungen (Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätswerk) sowie der Ortsbürgergemeinde geprüft und genehmigt. Auf eine Inspektion vor Ort mit den entsprechenden Prüfungshandlungen wurde verzichtet.
Wie aus dem vorliegenden Bericht zur Rechnungspassation hervorgeht, ist die gesetzliche Ausgabendeckung bei der Einwohnergemeinde erreicht. Die Kennzahlen der Leistungsfähigkeit liegen jedoch weiterhin unter den empfohlenen Mindestwerten. Dagegen ist das Haushaltgleichgewicht gemäss Gemeindegesetz erreicht und auch die Kennzahlen der Verschuldung sind in Ordnung. Der Gemeinderat wird die finanzielle Entwicklung weiterhin laufend beurteilen und das Ergebnis in die Finanz- und Aufgabenplanung einfliessen lassen.
Der Bestätigungsbericht der Finanzkommission sowie der Bericht der externen Bilanzprüfung liegen vor. Demnach gaben die Prüfungshandlungen zu keinen Beanstandungen Anlass. Weiter führte die Finanzkommission auch im vergangenen Jahr eine unangemeldete Revision des Geldverkehrs durch. Diesem Prüfungsbericht ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Kontrollergebnisse in Ordnung waren. Die Kennzahlen zur Rechnung 2014 mit Beurteilung können bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden.
Erteilte Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:
Paul und Sara Guggisberg-Keller, Bremgarten, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Parzelle Nr. 484, Pflanzerfeldstrasse 51;
Heinz Disler-Fuchs, Eggenwil, für die Errichtung eines Gartenhauses auf Parzelle Nr. 172, südöstlich Wohngebäude Nr. 274, Hübelgasse 3.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 2.10.2015):
| Baugesuch Nr.: | 2015/16 |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
August Hartmann-Martins Gomes,
Badenerstrasse 19, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | dito |
| Projektverfasser: | dito |
| Bauvorhaben: | Erstellung Kiesparkplatz mit 10 PW-Parkfeldern
und Terrainveränderungen |
| Lage: | Parzelle Nr. 501, nordöstlich MFH Gebäude Nr. 275,
Buechstrasse 1 |
| Zone: |
innerhalb der Bauzone, Spezialzone SP W2 «Tobel» /
|
Das Baugesuch liegt vom 5. Oktober bis 3. November 2015 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Höhere Schulgelder für die Oberstufe
An der obligatorischen Volksschule Eggenwil werden vier altersgemischte Abteilungen geführt: 1./2. Kindergarten, 1./2. Klasse (Unterstufe), 3./4. Klasse (untere Mittelstufe) und 5./6. Klasse (Mittelstufe). Nach zwei Jahren Kindergarten und sechs Jahren Primarschule besuchen die Eggenwiler Schülerinnen und Schüler die Oberstufenschulen in Bremgarten (Bezirks-, Sekundar-, Realschule) oder Zufikon (Sekundar-, Realschule).
Gemäss Mitteilung der Gemeindebehörden Bremgarten und Zufikon müssen die Schulgelder für die auswärtigen Schüler am Oberstufenzentrum aufgrund sinkender Schülerzahlen, tieferer Nutzungsdauer der Liegenschaften (Neuberechnung nach HRM2), höherer Betriebskosten (Wegfall Standortgunstabzug bei der Bezirksschule) und gestiegenem Personalaufwand für die Lehrpersonen wesentlich erhöht werden.
Demnach beträgt für das Schuljahr 2015/16 das Schulgeld inklusive Lehrerlohnanteil pro Schüler an der Bezirksschule 11 672 Franken (bisher 9 426 Franken), an der Sekundarschule 14 404 Franken (12 873 Franken) und an der Realschule 18 524 Franken (14 755 Franken). Folglich hat der Gemeinderat im Budget 2016 der Einwohnergemeinde Eggenwil ein Gesamtschulgeld für die Oberstufe in Höhe von 324 500 Franken berücksichtigt. Hinzu kommt der Gemeindebeitrag von 10 000 Franken an die Abonnementskosten für den Schulbus.
Einwandfreies Trinkwasser
Im Rahmen der diesjährigen Eigenkontrollen des Trinkwassers auf mikrobiologische Verunreinigung wurden am 16. September bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hohfoor) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.
Feuerwehrhauptübung am 17. Oktober
Die Feuerwehr Eggenwil scheut auch dieses Jahr keine Mühe, der Bevölkerung einen interessanten Einblick in ihre wichtigen Aufgaben zu gewähren. Die Bevölkerung ist herzlich zur diesjährigen Hauptübung am Samstag, 17. Oktober, eingeladen. Um 15 Uhr demonstriert die Feuerwehr beim Dorfplatz ihr Können und stellt die einzelnen Abteilungen vor. Anschliessend ist die Bevölkerung herzlich zu einem Apéro eingeladen, wo Verantwortliche der Feuerwehr auch gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Kommandant Thomas Hausherr, das Kader und die Mannschaft freuen sich auf eine zahlreiche Teilnahme. Der Einladungsflyer wurde diese Woche allen Haushaltungen zugestellt.
Steuern 2015 bis Ende Oktober bezahlen
Im September erhielten die Steuerpflichtigen die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern des laufenden Jahrs. Noch ausstehende Beträge sind bis 31. Oktober mit dem dafür zugestellten Einzahlungsschein zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,5 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2016 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung deutlich zu hoch sein, ist mit der Abteilung Steuern (056 641 90 95 oder steuern@eggenwil.ch) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen erfolgt eine Anpassung der Rechnung. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2015 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (056 641 90 94 oder finanzen@eggenwil.ch) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan ausgearbeitet werden kann.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2015 noch 0,5 Prozent – eine Senkung ab dem Jahr 2016 ist möglich.
Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.
Racletteabend in der Waldhütte am 10. Oktober
Die Musikgesellschaft Eggenwil lädt die Bevölkerung herzlich ein, am Samstag, 10. Oktober, ab 17 Uhr, in der Waldhütte Eggenwil einen gemütlichen Abend zu verbringen. Auf die Gäste warten eine Apérobar sowie ein frisch zubereitetes Raclette (nach Wunsch à discrétion). Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeit bis 2 Uhr erteilt und diese mit den üblichen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden. Reservationen nimmt Präsident Bruno Meier gerne unter 079 577 16 04 oder budmeier@bluewin.ch entgegen.