Gemeindemitteilung vom 15.10.2015
Vollendung Schulbauprojekt – Herzliche Einladung zum Einweihungsfest am 31. Oktober; Gratulation an Bruno Meier zum Prüfungserfolg; Herbstfest der Volkstanzgruppe; Öffentliche Auflage Baugesuch; Es gibt wieder Birnel; Pilzkontrollen noch bis Ende Oktober; Bäume und Sträucher bis 24. Oktober zurückschneiden; Häckseldienst am 24. Oktober; Gartenholzereien durch das Forstamt; Geschwindigkeitskontrolle auf der Pflanzerfeldstrasse
Vollendung Schulbauprojekt – Herzliche Einladung zum Einweihungsfest am 31. Oktober

Das Projekt «Erweiterung und Sanierung der Schul- und Mehrzweckanlage» konnte nach den Herbstferien weitgehend abgeschlossen und dem Schulbetrieb übergeben werden. Die Schulkinder und Lehrpersonen, die Schul- und Gemeindebehörden sowie alle Dorfvereine laden die Bevölkerung herzlich zum Einweihungsfest am Samstag, 31. Oktober, 13.30 Uhr, ein. Nähere Informationen können dem heute allen Haushaltungen zugestellten und nachstehend auch als PDF-Dokument abrufbaren Einladungsflyer entnommen werden.
Einladungsflyer Einweihungsfest Schulanlage vom 31.10.2015 [PDF, 3.00 MB]
Gratulation an Bruno Meier zum Prüfungserfolg
Im April 2004 trat Bruno Meier in den Dienst der Gemeinde Eggenwil ein. Per Dezember 2005 wurde er zum Leiter technische Betriebe befördert. Zu seinen umfangreichen Aufgaben gehört unter anderem auch die technische Leitung der Wasserversorgung. Nach der berufsbegleitenden Weiterbildung hat der gelernte Schreiner soeben die anspruchsvolle Eidgenössische Berufsprüfung für Brunnenmeister erfolgreich bestanden. Gemeinderat und Verwaltung gratulieren ihm herzlich zu dieser ausgezeichneten Leistung.
Herbstfest der Volkstanzgruppe
Am Samstag und Sonntag, 24. und 25. Oktober, findet das traditionelle Herbstfest der Volkstanzgruppe Eggenwil in der Mehrzweckhalle statt. Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeit bis 4 Uhr am Sonntag erteilt und diese ebenfalls mit Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie des Alkoholausschanks verbunden.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 16.10.2015):
| Baugesuch Nr.: | 2015/12 (BVUAFB.15.1971-1) |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Ortsbürgergemeinde Eggenwil, vertreten durch den Gemeinderat,
Kustergasse 1, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | dito |
| Projektverfasser: | Rolf Rey, dipl. Architekt HTL/STV, Emausstrasse 19, 5621 Zufikon |
| Bauvorhaben: | Gebäudeinterne Erweiterung des bestehenden Lagerraums
in der Waldhütte «Cheserholz» |
| Lage: | Parzelle Nr. 311, Gebäude Nr. 102, Rütistrasse 1 |
| Zone: | ausserhalb der Bauzone im Wald |
| Zusatzbewilligung: |
Zustimmung der kant. Abteilung für Baubewilligungen
|
Das Baugesuch liegt vom 19. Oktober bis 17. November 2015 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Es gibt wieder Birnel
Auch dieses Jahr führt die Schweizerische Winterhilfe eine Birnel-Aktion durch. Die Abgabe des Birnendicksaftes dient der Förderung der brennlosen Verwertung von Obstüberschüssen und versteht sich zugleich als Aufgabe im Dienste der Volksgesundheit. In diesen Tagen wurde allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt, welches Auskunft über Preise und Gebinde gibt. Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis 29. Oktober unter 056 641 90 90 oder tatjana.maggiulli@eggenwil.ch entgegen.
Pilzkontrollen noch bis Ende Oktober
Die Pilzkontrollen finden noch bis Ende Oktober im Werkhof Bremgarten jeweils am Mittwoch, Samstag und Sonntag von 17 bis 18 Uhr statt. Auskünfte erteilen Yolanda Guglielmo, Bremgarten, 079 670 60 81 oder Ewald Wagner, Zufikon, 079 407 42 00. Kontrollen ausserhalb der offiziellen Zeiten sind nach telefonischer Vereinbarung mit den erwähnten Pilzexperten möglich. Weitere Informationen zur Pilzkontrolle können unter www.vapko.ch abgerufen werden.
Bäume und Sträucher bis 24. Oktober zurückschneiden
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Über Gehwegen muss die Höhe 2.50 Meter betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Bei Ausfahrten sind die Sichtzonen unbedingt einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens 24. Oktober zu erfolgen. Nach Ablauf des Termins sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.
Häckseldienst am 24. Oktober
Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 24. Oktober, ab 8 Uhr, durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. 10 Minuten reine Häckselzeit sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis 23. Oktober, 16 Uhr, unter 056 641 90 90 oder tatjana.maggiulli@eggenwil.ch entgegen.
Gartenholzereien durch das Forstamt
Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Das Forstamt kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden
Geschwindigkeitskontrolle auf der Pflanzerfeldstrasse
Am 28. September führte die Regionalpolizei Bremgarten eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Pflanzerfeldstrasse, Fahrtrichtung einwärts, durch. Zwischen 16.15 und 18.10 Uhr haben von 43 gemessenen Fahrzeugen deren sieben die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 35 km/h unterwegs.