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Gemeindemitteilung vom 18.02.2015

Abfallstatistik 2014; Erteilte Baubewilligungen; Öffentliche Auflage Baugesuche; Rechnung 2014 der Betreibungsämter Zufikon und Eggenwil; Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2015; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Abfallstatistik 2014

Im Jahr 2014 wurden in Eggenwil 137 Tonnen (Vorjahr: 135 Tonnen) Kehricht und Sperrgut eingesammelt und der Kehrichtverbrennungsanlage in Dietikon zugeführt. Das ergibt 147 (148) Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner, was im kantonalen Vergleich einem sehr guten Wert entspricht.

Weiter wurden letztes Jahr 130 (119) Tonnen biogene Abfälle aus den privaten Haushaltungen der Grüngut-Verwertung in Nesselnbach weitergeleitet. Hinzu kam die Entsorgung von 47 (50) Tonnen Altpapier/Karton, 35 (43) Tonnen Altglas, 5 (2) Tonnen Altmetall gemischt, 3 (2) Tonnen Aluminium/Weissblech, 12 (8) Kubikmeter mineralische Abfälle (Bauschutt), 560 (1050) Kilogramm Speise-/Motorenöl und Fette, 113 (115) Kilogramm Batterien/Akkus sowie 55 (51) Kilogramm Korkzapfen.

Bei dem im Juni 2014 zum vierten Mal durchgeführten Spezialsammelabend auf dem Dorfplatz wurden ausserdem 938 (815) Kilogramm Elektro- und Elektronikgeräte und 481 (234) Kilogramm Sonderabfälle wie Farben, Dispersionen, Säuren, Laugen, Lösungs- und Reinigungsmittel, Pestizide und Medikamente abgegeben.

Die in Eggenwil seit über 20 Jahren vollumfänglich nach dem Verursacherprinzip finanzierte Abfallwirtschaft schloss auch im vergangenen Jahr mit schwarzen Zahlen ab.

Erteilte Baubewilligungen

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen (im vereinfachten Verfahren) erteilt an:

Christoph und Michèle Lutz-Portmann, Eggenwil, für den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung auf der Südwestseite des EFH Gebäude Nr. 300, Parzelle Nr. 473, Im Rebhügel 39;

Ingrid Vitali-Oswald, Eggenwil, für den Anbau eines Vordachs über dem Hauseingang des EFH Gebäude Nr. 201, Parzelle Nr. 205, Rotrainstrasse 21.

Öffentliche Auflage Baugesuche

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) werden die nachstehenden publikationspflichtigen Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikationen im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 20.02.2015):

Baugesuch Nr.: 2015/05
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Claudio Zappacosta, Kuppelweg 12,
5445 Eggenwil
Projektverfasser: dito
Bauvorhaben: Errichtung Beton-Stützmauern mit Naturstein-Verblendern
(Ersatz Hangsicherung aus maroden Holzkonstruktionen)
Lage: Parzelle Nr. 148, südwestlich Wohngebäude Nr. 118,
Kuppelweg 12
Zone: Einfamilienhauszone E2
Zusatz-
bewilligung:
Kant. Abteilung für Baubewilligungen
(teilweise innerhalb Waldabstand)
   
Baugesuch Nr.: 2015/06 
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
MeiTreu und Partner AG, vertreten durch Raphael Meier,
Kochsmattstrasse 15, 5445 Eggenwil
Projektverfasser: dito
Bauvorhaben: Aussenwärmedämmung aller Fassaden, Installation
Solarstromanlage auf Flachdach, Errichtung Schaltschrank
(Elektrotableau für Solaranlage) auf Parkplatz, Abbruch
Zwischendecke beim Hauseingang 
Lage: Parzelle Nr. 174, Bürogebäude Nr. 229, Kochsmattstrasse 15

Zone:

Wohnzone W3

Die Baugesuche liegen vom 20. Februar bis 23. März 2015 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Rechnung 2014 der Betreibungsämter Zufikon und Eggenwil

Seit Anfang 2011 wird das Betreibungsamt Eggenwil im Rahmen eines Gemeindevertrages zentral im Gemeindehaus Zufikon durch die dortige Betreibungsbeamtin geführt. Diese ist von der Gemeinde Zufikon angestellt und erhält – im Unterschied zum Sportelnsystem – unabhängig der Anzahl Amtshandlungen eine feste Entlöhnung. Die Gebühren aus den Betreibungshandlungen fliessen – wie dies auch bei allen anderen Einnahmen der Kommunen der Fall ist – in die Gemeindekasse. Im Sinne einer Vollkostenrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge belastet respektive gutgeschrieben. Nettoertrag oder Nettoaufwand werden im Verhältnis der in den Gemeinden im Rechnungsjahr neu angehobenen Betreibungen verursachergerecht auf die Vertragsgemeinden aufgeteilt.

Im vergangenen Jahr waren für Zufikon und Eggenwil 1035 (Vorjahr: 993) Betreibungsbegehren zu bearbeiten, wovon 177 (142) auf Eggenwil entfielen. Es resultierte ein Nettoaufwand von 24 700 Franken (Nettoertrag: 5600 Franken). Der Eggenwiler Anteil belief sich auf 4200 Franken. Im Budget 2014 wurde mit einem Nettoaufwand von 6300 Franken gerechnet. Das gegenüber der Rechnung 2013 schlechtere Ergebnis ist durch die Anschaffung einer neuen Betreibungssoftware zum Preis von 28 000 Franken begründet.

Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2015

Am 20. Februar werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2015 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2015 beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5,5 Prozent für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 5. Februar führte die Regionalpolizei Bremgarten zum ersten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Bushaltestelle, Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 16.30 und 18.30 Uhr haben von 463 gemessenen Fahrzeugen deren 24 oder 5,2 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 22 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: eine Übertretung und zwischen 64 bis 68 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 65 km/h unterwegs. Es musste niemand an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.

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