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Gemeindemitteilung vom 22.01.2015

Punktlandung beim Gemeindesteuerertrag 2014; Verteilung des Vermögens der ehemaligen Theatergruppe an die Dorfvereine; Bezug des neuen Kindergartens in den Frühlingsferien; Zinskonditionen 2015 für die Einkommens- und Vermögenssteuern; Steuerbussen 2014; Neues Brandschutzrecht 2015; Sirenentest am 4. Februar

Punktlandung beim Gemeindesteuerertrag 2014

Mit 2,631 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2014 (Einkommens- und Vermögenssteuern, Aktien- und Quellensteuern) mit einer positiven Abweichung von 2500 Franken präzise im Rahmen des Budgets. Gegenüber dem Vorjahr wird ein Plus von sieben Prozent verzeichnet, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Steuerfuss aufgrund kostenintensiver Investitionen per 1. Januar 2014 um vier Prozentpunkte auf 102 Prozent erhöht werden musste. Unabhängig von der Steuerfusserhöhung ist die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 Prozent umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) von 2767 Franken im Jahr 2013 auf 2786 Franken gestiegen. Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) beträgt per Jahresende 237 000 Franken oder neun Prozent. Davon waren 45 Prozent nicht in Verzug. Für verspätete Steuerzahlungen wurden 3000 Franken Verzugszinsen erhoben. Auf der anderen Seite gewährte die Gemeinde Vergütungszinsen im Betrag von 4000 Franken.

Verteilung des Vermögens der ehemaligen Theatergruppe an die Dorfvereine

Im Juli 2004 beschloss die ausserordentliche Generalversammlung der Theatergruppe die Auflösung des Vereins. Nach der erfolgten Liquidation übergab der Vorstand im Dezember 2004 der Gemeindekanzlei die Rechnungsabschlüsse und Vereinsakten zur Aufbewahrung im Gemeindearchiv.

In den seinerzeitigen Vereinsstatuten war festgehalten, dass das vorhandene Vermögen und Inventar der Gemeinde zur Verwaltung übergeben werden müsse, bis ein neuer Theaterverein gegründet werde. Sollte dies innert zehn Jahren nicht geschehen, sei das Vermögen gleichmässig unter die Dorfvereine aufzuteilen. Demgemäss wurde das anfangs 2005 an die Gemeinde überwiesene Vereinsvermögen von 14 139.95 Franken in die Gemeindebuchhaltung integriert und seither durch den Gemeinderat treuhänderisch verwaltet. Der Saldo wurde jährlich verzinst. Im Gegenzug wurde eine jährliche Verwaltungsgebühr von zwei Prozent belastet, sodass sich der Stand des Depotkontos per Ende 2014 auf 12 820.55 Franken belief. Nachdem kein neuer Theaterverein gegründet wurde, hat der Gemeinderat die gleichmässige Aufteilung des Vermögens respektive die Auszahlung eines Betrags von je 1600 Franken an die acht heutigen Dorfvereine veranlasst.

Bezug des neuen Kindergartens in den Frühlingsferien

Aufgrund des durchgeführten Submissionsverfahrens hat der Gemeinderat folgende weitere Aufträge für die im August letzten Jahres begonnene Erweiterung und Sanierung der Schul- und Mehrzweckanlage vergeben: Metallbauarbeiten an die Bafento AG, Gebenstorf, zum Preis von netto 65 706 Franken inklusive Mehrwertsteuer. – Schreinereiarbeiten an die Hüsser Innenausbau AG, Bremgarten, zum Preis von 142 806 Franken. – Brandabschottungen und WC-Trennwände an die BID G. Millwater, Bremgarten, zum Preis von 10 375 Franken. – Bodenbeläge in Linoleum an die Wohnbedarf Duschén AG, Wohlen, zum Preis von 42 893 Franken. Malerarbeiten an die Erni AG, Bremgarten, zum Preis von 30 895 Franken. – Umgebungsarbeiten an die Emil Huber AG, Wohlen, zum Preis von 120 058 Franken.

Das Schulbauprojekt liegt weiterhin sowohl im Kreditrahmen als auch im Zeitplan. Vor Weihnachten wurden die Bodenheizung und die Unterlagsböden im neuen Kindergarten fertig eingebaut, sodass seither der Rohbau austrocknen kann. Diese Woche wurde der Kran entfernt. Während der Sportferien wird die Liftanlage im Schulhaus eingebaut. Gleichzeitig beginnen die Ausbauarbeiten im Anbau, damit in den Frühlingsferien der Um- respektive Bezug des Kindergartens erfolgen kann. Ebenfalls während der Frühlingsferien sind die Umgebungsarbeiten auf dem Vorplatz zwischen Schulhaus und Turnhalle sowie der Rohbau für die Erweiterung des Foyers des Mehrzweckgebäudes für den Mittagstisch vorgesehen. Im Anschluss daran werden die Sanierungen und Umbauten im Schulhaus und in der Turnhalle in Angriff genommen. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts wird im Herbst erwartet. Der Gemeinderat hat die Einweihungsfeier auf den 31. Oktober angesetzt.

Zinskonditionen 2015 für die Einkommens- und Vermögenssteuern

Der Regierungsrat hat den Vergütungszins für die natürlichen Personen gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen. Der Verzugszins wurde demgegenüber um 0,5 Prozent angehoben. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2015 beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5,5 Prozent für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Am 20. Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen 2015 verschickt. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Steuerbussen 2014

Gemäss Steuergesetz fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu. Aus dem Rechnungsjahr 2014 ergibt sich für Eggenwil ein Gemeindeanteil von 3732 Franken (Vorjahr: 2200 Franken).

Neues Brandschutzrecht 2015

Die Richtlinien zum vorbeugenden Brandschutz regeln auf Gesetzesstufe die baulichen, technischen und abwehrenden Massnahmen von Bauten zur Sicherstellung der Brandsicherheit in der Schweiz. Seit der letzten Revision sind zehn Jahre vergangen. Per 1. Januar 2015 traten nun die komplett überarbeiteten schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) in der Version 2015 – kurz BSV 2015 – in Kraft. Im Zuge dieser Totalrevision wurden auch die kantonale Brandschutzverordnung sowie die praxisbezogenen Vollzugshilfen der Aargauischen Gebäudeversicherung dem neuen Recht angepasst. Die VKF-Dokumente sowie die Vollzugshilfen sind unter www.agv-ag.ch/Brandschutz/Rechtserlasse oder über die Gemeindehomepage unter der Rubrik Bauen/Umwelt > Baugesuche/Baurecht abrufbar.

Sirenentest am 4. Februar

Sirenen können Leben retten – wenn sie richtig funktionieren und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 4. Februar, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen und Hinweise zu den Verhaltensregeln im Ernstfall können unter www.sirenentest.ch abgerufen werden.

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