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Gemeindemitteilung vom 05.03.2015

Mittagstisch war auch 2014 gefragt; Aus der Gemeinde-Statistik 2014; Jahreskonzert der Musikgesellschaft am 21. März; Häckseldienst am 28. März; Krankenkassenprämienverbilligung 2016 – Ablauf der Anmeldefrist am 31. Mai; Hundekontrolle 2015

Mittagstisch war auch 2014 gefragt

Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem vorangegangenen einjährigen Pilotprojekt sprach sich die Gemeindeversammlung im Sommer 2010 für die definitive Einführung des Mittagstisches aus. Gleichzeitig wurde das seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 bestehende Angebot an Betreuungsstunden und Aufgabenhilfe erweitert, so dass bei genügenden Anmeldungen in Kombination mit dem Mittagstisch an zwei Tagen in der Woche eine Ganztagesbetreuung angeboten werden kann. Für dieses Gesamtpaket an familienergänzenden Tagesstrukturen genehmigte der Souverän einen Verpflichtungskredit von jährlich 30 000 Franken als maximales Kostendach im Sinne einer Defizitgarantie.

Die bedarfsgerechte Verpflegungsmöglichkeit im Foyer des Mehrzweckgebäudes wird – koordiniert mit dem Schulstundenplan und unterrichtsunabhängigen Betreuungs- und Förderangebot – ausserhalb der Unterrichtszeiten sichergestellt. Das Angebot steht an drei beziehungsweise seit August 2014 an vier Tagen pro Woche allen in Eggenwil wohnhaften Kindern, die den Kindergarten oder die Volksschule besuchen, offen. Gelegentlich nehmen auch Schulleitung und Lehrerschaft teil. Jeweils am Montag sind ebenso die Eggenwiler Seniorinnen und Senioren herzlich willkommen. Während der Schulferien und an Feiertagen findet der Mittagstisch nicht statt.

Im vergangenen Jahr wurden an insgesamt 131 Tagen (Vorjahr: 109 Tage) total 2249 (2057) Mittagessen zubereitet. Durchschnittlich wurden 17 (19) Personen verpflegt.

Für das leibliche Wohl sorgten Melanie Ferreira de Almeida, Köchin und dipl. Ernährungsberaterin SHS und Maria Christen bis Juli. Seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 ist Riikka Franz, gelernte Grossküchenleiterin, für die Zubereitung der Essen zuständig. Zudem werden die Kinder während des Mittagstisches durch Betty Kisoso Pascali als leitende Betreuerin und bei Bedarf zusätzlich durch Erna Ravicini und Michaela Waltisberg betreut. Für das ergänzende Betreuungs- und Förderangebot zeichnen Astrid Schumacher und seit August 2014 zusätzlich Michaela Waltisberg verantwortlich.

Den Eltern wurde pro Mittagessen ein Beitrag von 13 Franken bei fixer Anmeldung und 15 Franken bei sporadischer Inanspruchnahme des Angebots in Rechnung gestellt. Die Pauschalbeiträge sind für alle Eltern, unabhängig ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, gleich.

Wie die Rechnung 2014 zeigt, ergab sich für den Mittagstisch bei einem Aufwand von 50 253 (39 742) Franken gegenüber einem Ertrag von 26 954 (23 625) Franken ein Defizit von 23 299 (16 117) Franken. Für die Betreuungsstunden/Aufgabenhilfe resultierte bei einem Aufwand von 1855 (3155) Franken gegenüber keinem Ertrag (660 Franken) ein Fehlbetrag von 1855 (2495) Franken. Damit wurden die Kosten für Löhne, Verbrauchsmaterial und Administration zu rund 52 (57) Prozent durch Elternbeiträge gedeckt. Mit der Übernahme des Gesamtdefizits von 25 154 (18 612) Franken durch die Gemeinde wurde das bewilligte Kostendach um 4 846 (11 388) Franken unterschritten. Raumnutzung und Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. wurden nicht berechnet respektive blieben in der Abrechnung Tagesstrukturen unberücksichtigt.

Gemeinderat und Schulpflege danken allen an der Organisation und Durchführung des Mittagstischs sowie der Betreuungsstunden beteiligten Personen für die engagierte und kompetente Mitarbeit.

Aus der Gemeinde-Statistik 2014

Im Dezember 2014 waren 19 (Ende 2004: 21, 2005: 18, 2006: 13, 2007: 5, 2008: 12, 2009: 9, 2010: 23, 2011: 11, 2012: 16, 2013: 13) Stellensuchende, davon 15 Schweizer Bürger, beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet. Von den 9 Frauen und 10 Männern erzielte am Stichtag eine Person Zwischenverdienst oder absolvierte eine Weiterbildung.

Im Jahr 2014 führte die Regionalpolizei Bremgarten 7 (6) Geschwindigkeitskontrollen auf der Hauptstrasse durch. Von 2362 (1553) gemessenen Fahrzeugen haben deren 592 (453) oder 25,1 Prozent (29,2 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 386 (290) Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 154 (112) Übertretungen, zwischen 64 bis 68 km/h: 35 (37) Übertretungen, zwischen 69 bis 77 km/h: 16 (12) Übertretungen und über 78 km/h: 1 (3) Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 78 km/h (79 km/h) unterwegs, was eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln darstellt. Insgesamt mussten 17 (15) Automobilisten an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.

Auf den Gemeindestrassen führte die Regionalpolizei im vergangenen Jahr 2 (4) Geschwindigkeitskontrollen durch. Von 66 (184) gemessenen Fahrzeugen haben deren 7 (63) oder 10,6 Prozent (34,2 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben folgendes Bild: Zwischen 34 bis 38 km/h: 7 (35) Übertretungen, zwischen 39 bis 43 km/h: 0 (19) Übertretungen, zwischen 44 bis 48 km/h: 0 (5) Übertretungen und über 49 km/h: 0 (1) Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit netto 38 km/h (51 km/h) unterwegs. Es mussten keine (2) Automobilisten verzeigt werden.

Jahreskonzert der Musikgesellschaft am 21. März

Am Samstag, 21. März, findet um 20.15 Uhr im Mehrzweckgebäude das traditionelle Jahreskonzert der Musikgesellschaft Eggenwil statt. Unter der Leitung ihres Dirigenten Daniel Fankhauser hat sie ein abwechslungsreiches Konzertprogramm einstudiert. Unter dem Motto «Nacht der Solisten» warten zahlreiche Überraschungen auf die Besucher. Ab 18.30 Uhr ist die warme Küche geöffnet und die Besucher sind herzlich eingeladen, den Abend mit einem feinen Nachtessen zu beginnen.

Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit sowie die Verlängerung der Öffnungszeit bis Sonntag, 22. März, 4 Uhr, erteilt. Wie bei allen grösseren Anlässen wurde die Bewilligung mit verschiedenen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden.

Häckseldienst am 28. März

Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 28. März, ab 8 Uhr, durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. 10 Minuten reine Häckselzeit sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis 27. März, 16 Uhr, unter 056 641 90 90 oder tatjana.maggiulli@eggenwil.ch entgegen.

Krankenkassenprämienverbilligung 2016 – Ablauf der Anmeldefrist am 31. Mai

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben auch im Jahr 2016 Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die aufgrund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Den entsprechenden Personen wird in diesen Tagen das Anmeldeformular zugestellt. Das Anmeldeformular sowie das entsprechende Merkblatt können auch bei der Gemeindeverwaltung (Zweigstelle SVA) bezogen werden. Im Weiteren besteht die Möglichkeit, die neutralen Formulare 2016 und die Zusatzformulare auf der Homepage der SVA Aargau (www.sva-ag.ch) auszufüllen und auszudrucken.

Die ausgefüllten Formulare sind mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar 2015) und der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Hundekontrolle 2015

Seit dem 1. Mai 2012 ist das neue kantonale Hundegesetz in Kraft. Gestützt darauf sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder Hundeausweis (ausgestellt durch die ANIS) oder gelber Impfpass, Sachkundenachweis und Haltebewilligung (sofern nötig).

Sofern im letzten Jahr die Dokumente eingereicht wurden und keine Änderungen eingetreten sind, wird den Haltern bis Mitte April die Rechnung für die Hundetaxe 2015 im Betrag von 115 Franken zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht erforderlich.

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis Ende März der Abteilung Einwohnerdienste, 056 641 90 97 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch, zu melden. Die Verwaltung kann so die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.

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