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Gemeindemitteilung vom 18.03.2015

Nächste Woche Totalsperrung der Kantonsstrasse zwischen Eggenwil und Künten; Gratulation an Schulleiterin Franziska Pedersen zum Prüfungserfolg; Bauarbeiten für das Hochwasserschutzprojekt vergeben – Baubeginn im April; Kommenden Samstag Jahreskonzert der Musikgesellschaft; Papier/Karton-Strassensammlung am 28. März – Bitte Regeln der Bereitstellung beachten; Stadt- und Regionalbibliothek Bremgarten wird weiterhin rege benützt; Gemeindebeitrag für den Ferienpass; Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit

Nächste Woche Totalsperrung der Kantonsstrasse zwischen Eggenwil und Künten

Mit Entscheid vom 23. April 2014 hat der Regierungsrat die kantonalen Strassenbauprojekte «Künten/Eggenwil AO/IO; Ausbau K 271, Neubau Radweg R 522» und «Eggenwil IO/AO; K 271, Gehweg Badenerstrasse» gutgeheissen. Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist sind die Einwendungsentscheide, die Projektgenehmigung sowie die Rodungsbewilligung im Juni 2014 in Rechtskraft erwachsen. Die Projekte umfassen im Wesentlichen die Verbreiterung der Fahrbahn sowie den Bau eines Rad- und Gehwegs zwischen Eggenwil und Künten, die Realisierung einer Eingangspforte respektive Querungshilfe beim nördlichen Dorfeingang, die Erstellung eines zwei Meter breiten Trottoirs auf der Bergseite der Badenerstrasse sowie die gleichzeitige Sanierung und Erweiterung der kommunalen Werkanlagen.

Im September letzten Jahres fanden die Landerwerbsverhandlungen mit den betroffenen Landeigentümern und die Informationsveranstaltung für die Waldeigentümer statt. Inzwischen stehen die Ausführungsplanung sowie das Submissionsverfahren kurz vor Abschluss. Der Baustart ist auf den 4. Mai terminiert. Um dies zu gewährleisten, sind die erforderlichen Rodungsarbeiten samt Sicherheitsholzschlag im Waldgebiet zwischen Eggenwil und Künten während der kommenden Arbeitswoche vorgesehen.

Folglich wird von Montag, 23. März, 8 Uhr bis Freitag, 27. März, 18 Uhr, die Kantonsstrasse K 271 ab der Liegenschaftszufahrt Badenerstrasse 32 in Eggenwil bis zur Sulzerstrasse in Künten für jeglichen Motorfahrzeugverkehr gesperrt. Es besteht eine signalisierte Umleitung. Die Postautokurse werden während der Rodungsarbeiten über die Oberdorfstrasse, Alte Badenerstrasse und den Käserholzweg umgeleitet, weshalb ab Verzweigung Alte Badenerstrasse/Rütistrasse bis Künten ein Fahrverbot für Personenwagen und Motorräder herrscht. Für den Zweiradverkehr sowie für Fussgänger sind die Alte Badenerstrasse sowie der Käserholzweg mit Rücksichtnahme auf die Postautokurse jederzeit benutzbar.

Waldrodung K 271 Eggenwil-Künten vom 23. bis 27.03.2015 - Plan Busumleitung

Die Totalsperrung der K 271 bringt für alle Verkehrsteilnehmenden Vorteile: Einerseits kann der Kanton die Rodungsarbeiten sicher und mit hoher Effizienz ausführen lassen, andererseits profitieren die Strassenbenutzer von einer minimalen Behinderungszeit. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Gemeinderat bitten die Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für das Verständnis.

Gratulation an Schulleiterin Franziska Pedersen zum Prüfungserfolg

Seit 1. Juni 2011 ist Franziska Pedersen als Schulleiterin mit einem 40 %-Pensum für die Gemeinde tätig. In dieser Funktion obliegt ihr die pädagogische, personelle und organisatorische/administrative Führung der Volksschule Eggenwil (Kindergarten und Primarschule). Pedersen verfügt über eine pädagogische Grundausbildung sowie eine Zusatzausbildung als Schulleiterin. Daneben hat sie verschiedene Weiterbildungen in den Bereichen Qualitätsmanagement im Schulbereich, Projektmanagement, Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Deutsch und Englisch absolviert. Diesen Monat nun durfte Franziska Pedersen nach einem eineinhalb Jahre dauernden berufsbegleitenden Studium vom Schweizerischen Dachverband für Mediation das Zertifikat als Mediatorin SDM-FSM entgegennehmen. Schulpflege, Lehrerschaft, Gemeinderat und Verwaltung gratulieren herzlich zu dieser ausgezeichneten Leistung.

Bauarbeiten für das Hochwasserschutzprojekt vergeben – Baubeginn im April

An der Referendumsabstimmung vom 26. September 2010 bestätigte das Eggenwiler Stimmvolk an der Urne den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 18. Juni 2010 und hiess für die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts einen Verpflichtungskredit von brutto 2,15 Millionen Franken (Nettobelastung der Gemeinde von 610 000 Franken nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton), zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten und höherer Mehrwertsteuerbelastung ab 1. Januar 2011, gut.

Das vierteilige Wasserbauprojekt hat zum Ziel, das Siedlungsgebiet und Bauerwartungsland bis zu einem Jahrhunderthochwasser (HQ100) zu schützen und sämtliche in der kantonalen Gefahrenkarte Hochwasser aufgeführten Schutzdefizite zu beheben. Gleichzeitig entfallen kostenintensive Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) sowie durch die Grundeigentümer zu finanzierende Objektschutzmassnahmen an zahlreichen privaten und öffentlichen Liegenschaften im Falle von Um-, An- und Neubauten. Durch die Öffnung respektive Revitalisierung des Ibisguetbachs wird auch den Anliegen des Landschafts- und Naturschutzes entsprochen.

Mit Entscheid vom 23. April 2014 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Aargau das Projekt «Gemeinde Eggenwil; Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung». Gleichzeitig wurden die drei Einwendungen gegen das Teilprojekt «Offenlegung und Renaturierung des Ibisguetbachs, Eg04/04a» abgewiesen, soweit sie nicht durch unbestrittene und ohnehin übliche Auflagen teilweise gutgeheissen wurden. Weiter übertrug der Regierungsrat die Bauherrschaft der Einwohnergemeinde Eggenwil, erklärte das genehmigte Wasserbauprojekt als Enteignungstitel und beschloss den kantonalen Verpflichtungskredit. Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist sind die Einwendungsentscheide sowie die Projektgenehmigung im Juni 2014 in Rechtskraft erwachsen. Die Entschädigungsfrage kann bei solchen Vorhaben erst im Anschluss an die rechtskräftige Projektgenehmigung behandelt werden. Die entsprechenden Landerwerbsverhandlungen im Zusammenhang mit dem Teilprojekt «Ibisguetbach», verbunden mit der Detailbereinigung der Ausführungsplanung, sind derzeit noch im Gange.

Aufgrund des nun durchgeführten Submissionsverfahrens (Einladungsverfahren nach Submissionsdekret), bei welchem frist- und formgerecht sechs Angebote mit bereinigten Beträgen von netto 442 353 Franken (100 Prozent) bis 543 127 Franken (123 Prozent) eingingen, hat der Gemeinderat die Baumeisterarbeiten für die drei Teilprojekte «Durchlass Kreuzweidbach Hofor, Eg02», «Feinrechen Junebach Buechstrasse, Eg06» und «Durchlass Junebach Unterdorf, Eg07» an die Firma Granella AG, Würenlingen, zum Preis von netto 442 353 Franken inklusive Mehrwertsteuer vergeben. Im Rahmen des weiteren Submissionsverfahrens (Offenes Verfahren) für das Teilprojekt «Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach, Eg04/04a», bei welchem sieben Offerten mit Beträgen von 678 222 Franken (100 Prozent) bis 1 095 625 (162 Prozent) Franken eingingen, hat der Gemeinderat den Zuschlag für die Bauarbeiten (Aushub, Blockwurf, Sauberwasserleitung, Kies/Sand, Beton, Belag) der Firma Hoppler AG, Zufikon, zum Preis von netto 678 222 Franken inklusive Mehrwertsteuer erteilt.

Damit liegen die Kosten für das Gesamtprojekt innerhalb des vom Souverän bewilligten Kreditrahmens. Dies, obschon die Arbeiten für das Teilprojekt «Durchlass Junebach Unterdorf, Eg07» nebst der ursprünglich geplanten Sohlenabsenkung des Junebachs auch den Ersatz der beiden Brücken der Unterdorfstrasse durch einen Rechteckkanal umfassen. Im Zuge der Projektierung hatte sich herausgestellt, dass die zur Gemeindestrasse gehörenden Bauwerke und deren Fundamente einen derart schlechten Zustand aufweisen, dass die alten Übergänge sowieso demnächst durch die Gemeinde hätten ersetzt werden müssen. Geschieht dies nun – ebenso wie der Einbezug der GEP-Massnahmen – im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts, subventionieren Bund und Kanton auch die Brücken, wodurch die Gemeinde alleine diesbezüglich rund 300 000 Franken einsparen wird.

Die Bauarbeiten im Weiler Hofor beginnen im April. Der Start der Massnahmen im Unterdorf ist im Mai vorgesehen. Die betroffenen Grundeigentümer und Anstösser werden demnächst wiederum persönlich über die Details informiert. Den Ausführungstermin für die Arbeiten am Ibisguetbach hat der Gemeinderat aufgrund des noch andauernden Landerwerbsverfahrens auf das kommende Jahr zwischen Anfang März und Ende September angesetzt.

Kommenden Samstag Jahreskonzert der Musikgesellschaft

Am kommenden Samstag, 21. März, findet um 20.15 Uhr im Mehrzweckgebäude das Jahreskonzert der Musikgesellschaft Eggenwil statt. Unter der Leitung ihres Dirigenten Daniel Fankhauser wurde ein abwechslungsreiches Programm unter dem Motto «Nacht der Solisten» einstudiert. Ab 18.30 Uhr sind die Besucher herzlich eingeladen, den Abend mit einem feinen Nachtessen zu beginnen.

Musikgesellschaft Eggenwil - Programm Jahreskonzert 2015

Papier/Karton-Strassensammlung am 28. März – Bitte Regeln der Bereitstellung beachten

Am Samstag, 28. März, führt wiederum der Sportverein Eggenwil im Auftrag der Gemeinde die Papier/Karton-Strassensammlung durch. Nachdem bei der letzten Sammlung erneut mehrfach eine nicht korrekte Bereitstellung festgestellt werden musste, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, die Vorschriften des Abfallreglements respektive die entsprechenden Hinweise im Abfall-Kalender zu beachten. Demnach ist Altpapier wie Zeitungen, Illustrierte, Verpackungspapier ohne Kunststoff zu handlichen, gut tragbaren Bündeln zu höchstens fünf Kilogramm Gewicht zusammengeschnürt (nicht in Tragtaschen oder Kartonschachteln, keine Verwendung von Klebeband) spätestens bis 8 Uhr am Strassenrand zu deponieren. Unbeschichteter Karton wie Schachteln oder Früchte-/Gemüsekartons ist getrennt vom übrigen Altpapier zerlegt und gebündelt bereitzustellen. Beschichtete Papiere und Kartons (Verbundstoffe) wie beispielsweise Tetrapackungen gehören in den Kehricht. Sammelgut, das den genannten Vorgaben nicht entspricht, wird nicht mehr abgeführt. Der Gemeinderat dankt für die Kooperation und das Verständnis.

Stadt- und Regionalbibliothek Bremgarten wird weiterhin rege benützt

Die Stiftung Stadtbibliothek Bremgarten hat die Bedeutung einer Regionalbibliothek und stellt einen wichtigen Bestandteil des Kultur-, Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsangebotes der Stadt wie auch der Region Bremgarten dar. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eggenwil schätzen das Angebot und nehmen dieses rege in Anspruch. Wie dem Jahresbericht 2014 entnommen werden kann, haben 86 (Vorjahr: 86) in Eggenwil wohnhafte Personen, darunter 12 Schülerinnen und Schüler, Kundenausweise (Jahresabonnemente) bezogen und insgesamt 4985 (5137) Printmedien und Nonbooks ausgeliehen.

Eggenwil unterstützt diese Dienstleistung alljährlich mit einem Gemeindebeitrag von 2000 Franken. Damit sind die in Eggenwil wohnhaften Benutzer denjenigen von Bremgarten gleichgestellt. Eggenwiler Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten das Jahresabonnement für Printmedien gratis (Nicht-Beitragsgemeinden 10 Franken). Erwachsene leisten eine Jahres-Mitgliedergebühr (Abo Printmedien) von 35 Franken (Nicht-Beitragsgemeinden 50 Franken).

Gemeindebeitrag für den Ferienpass

Der Ferienpassverein Region Mutschellen–Bremgarten–Wohlen möchte das umfang- und abwechslungsreiche Programm mit den Angeboten für den Ferienpass in den Sommerschulferien 2015 weiterführen. Damit der Pass für die Kinder und ihre Eltern attraktiv bleibt, aber auch um den finanziellen Aufwand zu reduzieren, sind für 2015 einige Neuerungen wie etwa ein separates Generalabonnement für die A-Welle, die Erweiterung der teilnahmeberechtigten Schulstufen oder die bessere Vermarktung der freien Kurse geplant. Um eine ausgeglichene Rechnung erzielen zu können, ist der Ferienpassverein jedoch weiterhin auch auf die Hilfe von Sponsoren angewiesen. Der Gemeinderat hat für dieses Jahr wiederum einen Gemeindebeitrag von 300 Franken bewilligt. Vom beliebten und sinnvollen Angebot profitieren zahlreiche Kinder aus Eggenwil und der ganzen Region.

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

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