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Gemeindemitteilung vom 16.04.2015

Ab kommenden Samstag «Dorfplatz-Märt»; Einbruchschutz im Wohnbereich; Einwandfreies Trinkwasser; Bewilligungen für die Wasserentnahme aus der Reuss erteilt; Eggenwil nimmt weiterhin Asylsuchende auf; Kennzahlen Ausstand und Verlust aus dem Steuerabschluss 2014 – grundsätzlich keine Löschung von Betreibungsregistereinträgen; hallo-aargau.ch: Gut informiert in 13 Sprachen – für einen guten Start am neuen Wohnort

Ab kommenden Samstag «Dorfplatz-Märt»

Der Gemeinderat hat der Hofgemeinschaft «Natur Manufaktur» aus Eggenwil unter Auflagen und Bedingungen die Bewilligung für die Benützung des Dorfplatzes zum Betrieb des «Dorfplatz-Märts» erteilt.

Ab kommenden Samstag, 18. April, werden jeweils jeden Samstag zwischen 9 und 12 Uhr Gemüse, Früchte, Eier, Brot, Most und vieles mehr zum Verkauf angeboten. Zur Eröffnung ist die Bevölkerung herzlich zu einem kleinen Apéro eingeladen. Bei schlechtem Wetter wird über dem Marktstand ein Regendach aufgestellt. Weitere Informationen zu diesem Angebot können dem nachstehenden Flyer entnommen oder unter www.natur-manufaktur.org abgerufen werden.

Natur Manufaktur Eggenwil - Flyer Dorfplatz-Märt 2015  [PDF, 680 KB]

Einbruchschutz im Wohnbereich

In der Schweiz werden jährlich über 52 000 Einbruchdiebstähle verübt. Dies bedeutet, dass zirka alle zehn Minuten irgendwo in der Schweiz eingebrochen wird. Leider war dies kürzlich auch in Eggenwil wieder der Fall.

Andere Länder (NL, GB) begegnen dem Übel mit Auflagen für Einbruchschutz bei Neubau und Renovation. Hierzulande bestehen keine rechtlichen Grundlagen für solche Anordnungen. Im März hat nun die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) die Broschüre «Riegel vor!» herausgegeben, welche sieben Tipps für den Einbruchschutz im Wohnbereich enthält. Die Broschüre ist bei jedem Polizeiposten erhältlich und kann auch als PDF-Datei unter www.skppsc.ch heruntergeladen werden.

Die Baubewilligungsbehörde Eggenwil unterstützt diese Bestrebungen, indem ab sofort mit einer Empfehlung an die Baugesuchsteller von Neu- und Umbauten auf die Möglichkeiten des Einbruchsschutzes hingewiesen und jeder Baubewilligung die genannte Broschüre beigelegt wird. Für Architekten, Schreiner, Tür- und Fensterbauer ist der Begriff «Widerstandsklasse 2 (RC2)» ein bekannter Begriff und kann in die Bau- oder Umbauplanung empfehlend miteinbezogen werden.

Einwandfreies Trinkwasser

Im Rahmen der diesjährigen Eigenkontrollen des Trinkwassers auf mikrobiologische Verunreinigung wurden am 30. März beim Grundwasserpumpwerk Erlismatt (vor und nach der UV-Anlage), beim Reservoir Bürgisserberg (vor und nach der UV-Anlage) und bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hohfoor) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.

Bewilligungen für die Wasserentnahme aus der Reuss erteilt

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern sind bewilligungspflichtig, sofern sie den Gemeingebrauch übersteigen. Die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau hat den in Eggenwil ansässigen Gemüsebau- und Landwirtschaftsbetrieben Barmettler, Bollinger, Frei und Guggisberg wiederum unter Auflagen und Hinweisen die Bewilligungen für die Entnahme von Wasser aus der Reuss mittels Pumpen zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen bis Ende 2024 erteilt.

Eggenwil nimmt weiterhin Asylsuchende auf

Frau Mhret Tesfahun und ihre beiden Kinder lebten seit Februar 2014 in Eggenwil. Die Familie aus Eritrea hat im November letzten Jahres vom Bundesamt für Migration einen positiven Asylentscheid erhalten und ist Anfang März nach Villmergen gezogen.

Die Gemeinde beherbergt seit 1990 nahezu ununterbrochen Asylsuchende in der Unterkunft neben dem Gemeindehaus. Da der Zustrom von Asylsuchenden in die Schweiz nach wie vor hoch und die Unterbringungssituation im Kanton Aargau angespannt ist, hat der Gemeinderat aus Gründen der Solidarität entschieden, wiederum Asylsuchende aufzunehmen. Folglich zog Anfang dieses Monats die angolanische Familie Campos, eine Mutter mit ihrem Sohn im Primarschulalter und ihrem soeben geborenen zweiten Sohn, in den Wohncontainer.

Mit weiterhin drei im Dorf wohnhaften Asylsuchenden erfüllt die Gemeinde ihre Aufnahmepflicht (Aufnahmequote von zwei Personen), weshalb dem Kanton nach wie vor keine Ersatzabgaben zu leisten sind.

Kennzahlen Ausstand und Verlust aus dem Steuerabschluss 2014;
grundsätzlich keine Löschung von Betreibungsregistereinträgen

Wie bereits im Januar publiziert, liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2014 (Einkommens- und Vermögenssteuern, Aktien- und Quellensteuern) mit 2,631 Millionen Franken präzise im Rahmen des Budgets (2,628 Mio. Franken, Rechnung 2013: 2,454 Mio. Franken). Inzwischen liegen nun auch die Kennzahlen Ausstand und Verlust aus dem Steuerabschluss 2014 des kantonalen Steueramts vor.

Demnach beläuft sich der Brutto-Ausstandswert (Netto-Ausstand zuzüglich Habensaldo), verglichen mit dem Sollbetrag des Rechnungsjahres 2014, in der Gemeinde Eggenwil auf 11,30 Prozent (Vorjahr: 10,57 %). Der Bezirk Bremgarten weist einen Ausstand von 16,49 Prozent (16,04 %) und der Kanton Aargau einen solchen von 16,18 Prozent (16,06 %) auf.

Der Verlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2014 beläuft sich in Eggenwil auf 0,30 Prozent (0,84 %), im Bezirk Bremgarten auf 0,51 Prozent (0,47 %) und über den gesamten Kanton berechnet auf 0,56 Prozent (0,58 %). Auch in den Berichtsperioden wurden in Eggenwil keine Steuererlasse bewilligt. Die erneute Reduktion der Verluste ist auf die Eingänge aus der Bewirtschaftung der alten Verlustscheine zurückzuführen.

Für die in Verzug stehenden Beträge bestehen vielfach Ratenzahlungsvereinbarungen. Bleiben Zahlungen dennoch aus, werden die Steuerforderungen nach erfolglosen Mahnungen konsequent betrieben. In den letzten Jahren erreichten die Gemeinde zunehmend Gesuche um Löschung von Einträgen im Betreibungsregister. Solche Begehren zur Löschung einer zu Recht erfolgten Betreibung werden in der Regel abgewiesen, auch dann, wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen worden ist. Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass Betreibungen in den Registern festzuhalten sind. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs kann jede Person über sich selbst oder – wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird – über eine andere Person bei der Abteilung Betreibungen Einsicht in das Betreibungsregister verlangen oder sich Auszüge daraus geben lassen. Dieses öffentliche Register soll Dritten als Informationsquelle zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person dienen (beispielsweise vor Abschluss eines Mietverhältnisses). Würden erledigte Betreibungen wieder gelöscht, würde Dritten gegenüber ein falsches Bild vermittelt und damit letztlich der Zweck des Betreibungsregisters unterlaufen.

hallo-aargau.ch: Gut informiert in 13 Sprachen – für einen guten Start am neuen Wohnort

Am 15. April ging die mehrsprachige Internetseite www.hallo-aargau.ch online. Dort finden sich Informationen zu zwölf verschiedenen Alltagsthemen wie Arbeit, Gesundheit oder Wohnen sowie Antworten auf Fragen wie «Wann und wo kann ich Abfall entsorgen?», «Wo kann ich Deutsch lernen?» oder «Wird mein ausländisches Diplom anerkannt?». Das alles in 13 Sprachen, einfach formuliert, mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen. Mit hallo-aargau.ch nimmt der Kanton Aargau eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein.

Das neue Angebot in der Integrationsförderung richtet sich an Menschen, die neu in den Aargau ziehen. Die vom Amt für Migration und Integration im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP lancierte Internetseite soll den Informationsstand von Migrantinnen und Migranten verbessern, um einen positiven Effekt auf die Integration zu erzielen und die Eigenverantwortung im Integrationsprozess zu stärken. Neuzuziehende, ob deutschsprachig oder nicht, erhalten über hallo-aargau.ch Zugang zu den wichtigsten Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort. Anfängliche Sprachbarrieren sollen so abgebaut und Erstinformationen in einer Quelle vereint werden. Zudem können die Inhalte im PDF-Format ausgedruckt werden, so dass künftig Informationsmaterial in mehreren Sprachen auch in Papierform zur Verfügung steht. Damit sich die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner leichter im Alltag zurechtfinden und sich am neuen Wohnort gut einleben können, wird die Abteilung Einwohnerdienste Neuzuziehende bei der Anmeldung künftig mit Informationsmaterial auf hallo-aargau.ch hinweisen.

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