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Gemeindemitteilung vom 06.02.2015

Budgets 2015 durch den Kanton genehmigt; Grüngutvignetten 2014 sind nicht mehr gültig; Steuererklärung 2014 – EasyTax; Öffentliche Auflage Baugesuch; Sonderbewilligung an den Sportfischerverein; Konstante Nachfrage nach Postdienstleistungen; Statistik Zivilstandswesen 2014

Budgets 2015 durch den Kanton genehmigt

Das kantonale Gemeindeinspektorat hat die Budgets 2015 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde genehmigt. Laut dem vorliegenden Prüfungsbefund fehlen bei der Einwohnergemeinde 32 000 Franken oder ein Steuerprozent zur gesetzlichen Ausgabendeckung. Das kumulierte Haushaltsgleichgewicht respektive das mittelfristig kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung ist jedoch nachgewiesen. Nach Abschluss der Jahresrechnung 2014 wird der Aufgaben- und Finanzplan aktualisiert. Die Kennzahlenauswertung zum Budget 2015 kann bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden.

Grüngutvignetten 2014 sind nicht mehr gültig

Die Grüngutvignetten 2014 (blau) haben Ende Januar ihre Gültigkeit verloren. Behälter, die bei der kommenden Abfuhr vom 10. Februar nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert. Auch in diesem Jahr werden von März bis Oktober wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten November bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2015 sind auf dem im Dezember allen Haushalten zugestellten Beiblatt zum Abfallkalender ersichtlich. Die Jahres-Vignetten 2015 (rot) für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk «Grüngut» auf das Postkonto der Einwohnergemeinde Eggenwil, Finanzverwaltung, 5445 Eggenwil (CH62 0900 0000 5001 3141 8, 50-13141-8), wird die Vignette auch per Post zugestellt.

Steuererklärung 2014 – EasyTax

Kürzlich wurden die Formulare für die Steuererklärung 2014 zugestellt. Dieses Jahr erhalten die Steuerpflichtigen keine CDs mehr. Das EasyTax-Programm und die Wegleitung können von der Webseite wwww.ag.ch/steuern heruntergeladen werden. Steuerpflichtige, die über keinen Internetzugang verfügen, können die CD am Schalter der Gemeindeverwaltung kostenlos beziehen. Die Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis Ende März und für selbstständig Erwerbende sowie Aktionäre von Familiengesellschaften bis Ende Juni 2015 einzureichen. Weitere Informationen zu Easy-Tax finden sich auf dem nachstehenden Infoblatt. Bei Fragen steht auch die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.

EasyTax-Information StE 2014  [PDF, 667 KB]

Öffentliche Auflage Baugesuch

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 06.02.2015):

Baugesuch Nr.: 2015/02
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Josef und Brigitte Stutz-Ulmann, Wyderstrasse 5,
5445 Eggenwil
Projektverfasser: Rolf Rey, dipl. Architekt HTL/STV, Emausstrasse 19, 5621 Zufikon
Bauvorhaben: Einbau Holzfeuerung innerhalb des bestehenden Lagerraums,
Anbau Holzpellets-Lagerraum und Errichtung Kaminanlage
an der Nordostfassade
Lage: Parzelle Nr. 401, Gebäude Nr. 56, Wyderstrasse 5
Zone: Landwirtschaftszone, Weilerzone "Hohfoor"
Zusatz-
bewilligung:

Kant. Abteilung für Baubewilligungen
(ausserhalb Bauzone)

Das Baugesuch liegt vom 6. Februar bis 9. März 2015 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Sonderbewilligung an den Sportfischerverein

Am Samstag, 14. März, führt der Sportfischerverein Bremgarten die alljährliche Reinigung der Reussufer durch. Der Gemeinderat hat die erforderliche Sonderbewilligung für das Befahren von mit Fahrverbot belegten Zufahrtswegen in der Reussebene erteilt. Den Sportfischern wird für ihr wertvolles Engagement bestens gedankt.

Konstante Nachfrage nach Postdienstleistungen

Im Jahr 2014 wurden während der offiziellen Öffnungszeit von 32 Stunden pro Woche durchschnittlich 95 (Vorjahr: 91) Kunden am Schalter bedient. Davon beanspruchten 56 (54) Prozent ein Angebot der Post, 36 (37) Prozent ein solches der Gemeindeverwaltung. Acht (9) Prozent nahmen gleichzeitig Dienstleistungen von Post und Gemeinde in Anspruch.

Die Schalterfrequenz am Samstagmorgen liegt durchschnittlich bei 9 (9) Personen. Besonders geschätzt werden die Öffnungszeiten am Montagabend bis 18.30 Uhr. Mit durchschnittlich 24 (24) Kunden ist der Montag der am stärksten frequentierte Tag. Rund 39 (36) Prozent aller Postgeschäfte sind Sendungsabholungen, gefolgt von den Sendungsaufgaben mit 32 (35) Prozent. Somit machen die Sendungsabholungen den grössten Teil der Postgeschäfte aus. Die übrigen postalischen Dienstleistungen bewegen sich seit der Integration der Postagentur in die Gemeindeverwaltung am 1. September 2008 in einem konstanten Rahmen. Einzig die Verkäufe, insbesondere Autobahnvignetten, sind naturgemäss saisonalen Schwankungen unterworfen.

Während des vergangenen Jahres wurden bei der Postagentur Eggenwil insgesamt 10 820 (9 270) Briefe und Pakete mit Hilfe des Sendungsmoduls selbstbedient frankiert und anschliessend über die Schalterkasse der Gemeindeverwaltung abgerechnet. Hinzu kommt eine stattliche Anzahl bereits vorfrankierter Sendungen, die bei der Postagentur abgegeben werden (nicht transaktionsabhängige Leistungen). 292 (274) Personen machten vom Bargeldbezug Gebrauch und bezogen insgesamt 93 531 (77 175) Franken. Total 316 (277) oder durchschnittlich 26 (23) Personen pro Monat erledigten ihre Einzahlungen am Schalter.

Die Gemeinde erbringt die Postdienstleistungen im Namen der Post auf ihre eigene Rechnung. Die Abgeltung der Post für die Leistungen des Partners setzt sich aus fixen, variablen sowie Bonuskomponenten zusammen. Der fixe Teil der Abgeltung entschädigt für nicht transaktionsabhängige Leistungen. Der variable Teil wird in Abhängigkeit vom erzielten Umsatz und/oder der Anzahl durchgeführter Transaktionen ausgerichtet. Die Bonuskomponente wird bei Erfüllung der Qualitätsstandards ausbezahlt.

Die zu Beginn von der Schweizerischen Post prognostizierte Abgeltung von 19 000 Franken pro Jahr oder rund 1600 Franken pro Monat wurde seit der Integration der Post in die Verwaltung in jedem Monat übertroffen. Sie betrug 2014 durchschnittlich 1960 (1940) Franken pro Monat. Damit konnte die Postagentur auch im vergangenen Jahr kostendeckend betrieben werden. Der Gemeinderat dankt dem Verwaltungsteam für die ausgezeichnete Arbeit und den Verantwortlichen der Schweizerischen Post für die partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Statistik Zivilstandswesen 2014

Laut dem Regionalen Zivilstandsamt Bremgarten haben im Jahr 2014 3 (Vorjahr: 3) in Eggenwil wohnhafte Paare geheiratet. Zudem verzeichnete das Zivilstandsamt 1 (0) Todesfall, der in Eggenwil eingetreten ist. Eingetragene Partnerschaften und Hausgeburten wurden keine (0), Anerkennungen 3 (1) und Namenserklärungen 1 (2) registriert. Das Zivilstandsamt stellte für Personen mit Heimatort Eggenwil 3 (4) Personenstandsausweise, 9 (17) Heimatscheine, 0 (0) Familienscheine, 1 (0) internationale Eheurkunde, 0 (2) internationale Geburtsurkunden, 0 (3) Todesurkunden, keine (0) Anerkennungsurkunden, 3 (2) Familienausweise sowie 1 (3) Ausweis über den registrierten Personenstand aus. Im Weiteren wurde 2 (1) Trauung im Ausland, keine (0) Scheidungen im Ausland, keine (0) Geburten im Ausland, 1 (2) erleichterte Einbürgerung, keine (1) ordentliche Einbürgerungen, keine (0) Bürgerrechtsentlassungen und keine (0) Verschollenenerklärungen erfasst.

Die Nettokosten des Regionalen Zivilstandsamtes lagen unter dem Budget. Der Beitrag der Gemeinde Eggenwil betrug 2845 Franken oder 3.12 Franken pro Einwohner (Vorjahr: 3.36 Franken, Voranschlag: 4.06 Franken). Der Gemeinderat dankt den Verantwortlichen des Regionalen Zivilstandsamtes Bremgarten für ihre grosse und fachkundige Arbeit.

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