Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe verboten
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und des Kantonalen Führungsstabs haben eine weitere Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Hinsichtlich der 1.-August-Feiern werden ab heute Dienstag, 28. Juli 2015, offene Feuer und Feuerwerk mit weniger als 200 Meter Abstand zum Waldrand verboten. Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufrechterhalten.
Die Wetteraussichten für die kommenden Tage bedeuten weiterhin grosse Waldbrandgefahr im Aargau. Die punktuell angekündigten Regenschauer während dieser Woche werden gemäss Prognosen nicht die Niederschlagsmengen bringen, die für eine nachhaltige Entspannung der Lage der Aargauer Wälder benötigt würden. Damit bleibt das von der AGV gestützt auf das geltende Brandschutzrecht erlassene Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern bestehen (vgl. Mitteilung vom 16.7.2015). Das Verbot ist notwendig, weil der Waldboden ausgetrocknet und die Brandgefahr gross ist.
Darüber hinaus wird das Abbrennen von Feuerwerk und Entfachen von offenen Feuern mit weniger als 200 Metern Abstand vom Waldrand verboten. Ausgenommen sind von einer Gemeinde verantwortete 1.-August-Feuer und –Feuerwerksplätze mit geeigneten Sicherheitsvorkehrungen. Das von der Gemeinde Eggenwil an der Bundesfeier geplante Höhenfeuer oberhalb der Schulanlage wird durch die Feuerwehr überwacht.
Weiterhin erlaubt bleibt das Grillieren im Siedlungsgebiet.
Die Verbote bleiben bis auf weiteres in Kraft und werden erst nach ergiebigen Niederschlägen wieder aufgehoben.
Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.
Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Die Vertreter der AGV, der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, der Kantonspolizei und des Kantonalen Führungsstabs werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf kommunizieren.
Freundliche Grüsse und eine weiterhin schöne Sommer- und Ferienzeit
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 28.7.2015, 10.30 Uhr