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Gemeindemitteilung vom 06.08.2015

Bundesfeier 2015 – ein herzliches Dankeschön!; Gratulation an Ursula Staubli zum 20-jährigen Arbeitsjubiläum; Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig; Erteilte Baubewilligung; Öffentliche Auflage Baugesuch; Verfallsanzeigen Steuern; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse; Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia; Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bundesfeier 2015 – ein herzliches Dankeschön!

Bundesfeier Eggenwil 2015  Bundesfeier Eggenwil 2015 - Festredner NR Ulrich Giezendanner

170 Eggenwiler EinwohnerInnen und Gäste folgten am 1. August der Einladung zur Bundesfeier und erfreuten sich am reichhaltigen Programm. Der Gemeinderat dankt der Jubla Eggenwil-Widen und allen Helfern für die ausgezeichnete Bewirtung, der Musikgesellschaft Eggenwil für die musikalische Umrahmung und der Feuerwehr Eggenwil für den Aufbau und die Überwachung des Höhenfeuers. Ein besonderes Dankeschön gebührt Nationalrat Ulrich Giezendanner für seine eindrücklichen und offenen Worte.

Gratulation an Ursula Staubli zum 20-jährigen Arbeitsjubiläum

Ursula Staubli, Leiterin Finanzen Eggenwil

Am 1. August 1995 trat Ursula Staubli als Nachfolgerin von Martha Dobler in den Dienst der Gemeinde Eggenwil ein. Staubli leitet die Abteilungen Finanzen sowie Soziale Dienste und hat die Stellvertretung des Gemeindeschreibers inne. Während ihrer bisherigen Amtszeit hat sie sich stetig weitergebildet und alle höheren Ausbildungen mit Erfolg abgeschlossen. Besonders zu erwähnen sind die zweijährige Fachausbildung für Führungspersonal der Gemeinden, Fachrichtung Finanzverwalterin, sowie das darauf aufbauende einjährige Intensivstudium Public Management, welches sie zusammen mit Gemeindeschreiber Walter Bürgi im Jahre 2002 abgeschlossen hat. Über die Gemeindegrenzen hinweg engagiert sich Staubli seit Jahren als Prüfungsleiterin im Fachbeirat der Finanzfachleute und als Mitglied der Kommission Lehrabschlussprüfungen der Branche Öffentliche Verwaltung Aargau. Gemeinderat und Verwaltungspersonal danken Ursula Staubli von Herzen für ihren unermüdlichen Einsatz, ihre stets pflichtbewusste, treue und äusserst kompetente Mitarbeit zum Wohle der Gemeinde Eggenwil und wünschen ihr weiterhin viel Freude und Genugtuung bei ihren verantwortungsvollen Tätigkeiten.

Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni am 3. August in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.

Erteilte Baubewilligung

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Yvette Aeschlimann und Michael Becker, Eggenwil, die Baubewilligung für die Windschutzverglasung des Balkons der Eigentumswohnung Nr. A8 im MFH-Gebäude Nr. 357, Parzelle Nr. 445.8, Kochsmattstrasse 31A, erteilt.

Öffentliche Auflage Baugesuch

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 07.08.2015):

Baugesuch Nr.: 2015/09
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Paul und Sara Guggisberg-Keller,
Ringstrasse 12, 5620 Bremgarten
Grundeigentümer: Hans Guggisberg-Dummermuth,
Unterdorfstrasse 12, 5445 Eggenwil
Projektverfasser: Koch AG, Architektur, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Carport
Lage: Parzelle Nr. 484, Pflanzerfeldstrasse 51

Zone/Sonder-
nutzungsplan:

Dorfzone D / Kommunaler Überbauungs-/Baulinienplan
«Hübelgasse-Pflanzerfeld»

Das Baugesuch liegt vom 7. August bis 7. September 2015 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Verfallsanzeigen Steuern

Das bisherige Informationsblatt zu den Verfallsanzeigen Steuern wurde von kantonaler Seite abgeschafft. Steuerpflichtige erhalten im September eine Anzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Damit wird angezeigt, welche Beträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober 2015 zur Zahlung fällig.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2015 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,5 Prozent berechnet. Im November werden offene Steuern gemahnt. Besteht im Januar 2016 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit der Abteilung Steuern (Telefon 056 641 90 95 oder steuern@eggenwil.ch) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2015 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Telefon 056 641 90 94 oder finanzen@eggenwil.ch) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan ausgearbeitet werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2015 noch 0,5 Prozent – eine Senkung ab dem Jahr 2016 ist möglich. Für die Bezahlung der Steuern 2015 sind nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Am 27. Juli führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 16.45 und 19 Uhr haben von 83 gemessenen Fahrzeugen deren 34 oder 41 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben folgendes Bild: Zwischen 34 bis 38 km/h: 20 Übertretungen, zwischen 39 bis 43 km/h: zehn Übertretungen, zwischen 44 bis 48 km/h: eine Übertretung und zwischen 49 bis 52 km/h: drei Übertretungen. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 49 km/h unterwegs. Dieser und zwei weitere Automobilisten mussten an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.

Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia

Zwischen Ende Juli und Mitte August ist erneut der Feuerbrand- und Ambrosiakontrolleur der Gemeinde, Roland Belser, unterwegs. Er kontrolliert die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und gleichzeitig auf das gefährliche Unkraut Ambrosia. Weitere Informationen können dem allen Haushaltungen und Liegenschaftsverwaltungen zugestellten Flyer entnommen oder unter der Rubrik Natur/Landschaft abgerufen werden.

Flyer Kontrolle Feuerbrand und Ambrosia 2015  [PDF, 90.0 KB]

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht). Über Gehwegen hat die Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.

Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94, 079 241 61 40 oder per E-Mail forstbetrieb@jonen.ch erhältlich.

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