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Coronavirus (COVID-19) – Gemeindemitteilung vom 11.12.2020

Der Bundesrat hat heute zusätzliche, verschärfte Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie beschlossen, die morgen Samstag, 12. Dezember 2020, in Kraft treten und bis 22. Januar 2021 gelten. Diese betreffen Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken, Freizeit- und Sporteinrichtungen, Veranstaltungen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten. In einer Kampagne rufen der Kanton und der Gesundheitsverband Aargau die Bevölkerung dringend auf, die Schutzmassnahmen strikte einzuhalten. Als kommunale Sofortmassnahmen werden die Schutzkonzepte für die Mehrzweckhalle, die Waldhütte und das Gemeindehaus angepasst und die bis 22. Januar 2021 nicht mehr erlaubten Veranstaltungen per sofort abgesagt.

National vereinheitlichte und verstärkte Massnahmen

Die Corona-Situation verschlechterte sich in den letzten Tagen zusehends. Die Anzahl Ansteckungen hat sich seit Anfang November verdoppelt. Die Betten auf den Intensivstationen sind weiterhin stark ausgelastet. Der Reproduktionswert liegt gegenwärtig über 1; im Schnitt stecken also 100 infizierte Personen mehr als 100 weitere Personen an. Damit stiegen die Fallzahlen wieder exponentiell an. Die zunehmende Kälte und das schlechte Wetter dürften das Infektionsgeschehen beschleunigt haben. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung folgende neue, weitergehende Einschränkungen mit Gültigkeit ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, bis Freitag, 22. Januar 2021, verfügt:

  • Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen
    Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben an Sonn- und landesweiten Feiertagen gänzlich geschlossen. Damit entfallen im Kanton Aargau auch die ursprünglich bewilligten Sonntagsverkäufe vom 13. und 20. Dezember 2020. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben. Ausnahme: Unter strengen Voraussetzungen ist es Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten; der Kanton Aargau erfüllt die klar definierten Kriterien gegenwärtig nicht.
  • Veranstaltungen verboten
    Öffentliche Veranstaltungen sind mit Ausnahme von religiösen Feiern bis maximal 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politischen Kundgebungen verboten.
  • Private Treffen: Weiterhin maximal 10 Personen
    Der Bundesrat verzichtet (in Abweichung zu seiner Ankündigung) auf weitere Beschränkungen von privaten Treffen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Die Landesregierung empfiehlt hingegen dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.
  • Sport und Kultur: Höchstens zu fünft
    Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt. Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt.

Sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 über weitere Verschärfungen entscheiden.

Einzelheiten zu den Schutzvorkehrungen finden sich in der heutigen Medienmitteilung des Bundesrats, auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG und auf der Homepage des Kantons Aargau. Eine einfache und rasche Gesamtübersicht bietet die nachstehende Zusammenfassung aller weiterhin und neu geltenden Massnahmen:

BAG: Übersicht der ab 12.12.2020 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus

BAG – Übersicht der ab 12.12.2020 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus

Kantonale Kampagne: Gemeinsam gegen Corona – auch über die Festtage

Kampagene Gesundheitsverband vaka und Kanton Aargau: Gemeinsam gegen Corona – auch über die Festtage

Der Verband der Aargauer Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (Gesundheitsverband Aargau vaka) sowie der Kanton Aargau lancierten gestern Donnerstag, 10. Dezember 2020, eine Sensibilisierungskampagne, die die Bevölkerung aufruft, in der Vorweihnachtszeit und über die Festtage die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Schutzmassnahmen einzuhalten, um das Gesundheitspersonal vor Überlastung zu schützen.

Die Mitarbeitenden der Aargauer Gesundheitsinstitutionen leisten wie schon in der ersten Welle einen grossen Beitrag in der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie. Umso wichtiger ist es, sie nicht zusätzlich zu belasten. Das Ziel der Kampagne ist deshalb, die Bevölkerung zu sensibilisieren. Es braucht die Mithilfe aller Aargauerinnen und Aargauer, um die Fallzahlen und damit die Hospitalisierungen nachhaltig zu senken. Der einfachste Weg dahin ist das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Reduktion der sozialen Kontakte allgemein. Zudem muss bei Symptomen rasch getestet werden, damit die Infektionsketten unterbrochen werden können.

vaka und Kanton AG – Kampagne «Gemeinsam gegen Corona – auch über die Festtage»

Kommunale Sofortmassnahmen: Revision der Schutzkonzepte und Absage nicht mehr zulässiger Anlässe

Die Covid-19-Schutzkonzepte der Gemeinde Eggenwil für die Schul-, Sport- und Mehrzweckanlage (Stand 30. Oktober 2020), für die Waldhütte «Cheserholz» (Stand 30. Oktober 2020) sowie für das Gemeindehaus bzw. die Verwaltung, das Bauamt und weitere Nutzer (Stand 19. Oktober 2020) werden per sofort an die neuen übergeordneten Vorschriften angepasst. Veranstaltungen, die selbst unter Schutzkonzept nicht mehr erlaubt sind, etwa die Koordinationssitzung mit den Vereinen, organisierten Gruppen und Behörden vom 13. Januar 2021 im grossen Sitzungszimmer OG des Gemeindehauses oder die Generalversammlung der Volkstanzgruppe vom 15. Januar 2021 in der Mehrzweckhalle, sind abgesagt.

Im Weiteren wird die Bevölkerung erneut ersucht, Verwaltung und technischen Dienst nur in dringenden Fällen aufzusuchen, die eine persönliche Anwesenheit zwingend erfordern. In allen anderen Fällen sind die Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, die Gemeindeverwaltung/Postagentur telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und/oder die digitalen Angebote auf der Gemeindehomepage zu nutzen. Die Mitarbeitenden der Verwaltung helfen gerne weiter.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, ebenso für Ihre Unterstützung, und wünschen Ihnen trotz allem eine weiterhin gefreute Adventszeit. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich! Ihre Gemeinde Eggenwil

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 11. Dezember 2020, 17.15 Uhr

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