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Gemeindemitteilung vom 15.05.2014

Regierungsrat weist Einwendungen gegen das Kantonsstrassenbauprojekt ab; Gratulation an Tatjana Maggiulli zum Prüfungserfolg; Erteilte Baubewilligungen; Ausnahmebewilligung für Baustellenverkehr auf der Eggenwilerstrasse; Wer ist am schnellsten?; Ökumenischer Gottesdient an Christi Himmelfahrt bei der Waldhütte; Krankenkassenprämienverbilligung 2015 - Ablauf der Anmeldefrist am 31.5.2014; Richtplananpassung Siedlungsgebiet aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes - Vernehmlassung/Mitwirkung bis 20.9.2014

Regierungsrat weist Einwendungen gegen das Kantonsstrassenbauprojekt ab

Im November 2012 genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit von 270 000 Franken für den Gemeindeanteil an das Zusatzprojekt Gehweg Badenerstrasse (52 Prozent der voraussichtlichen Bruttoaufwendungen von 510 000 Franken). Ein Jahr zuvor hiess der Souverän den Verpflichtungskredit über 530 000 Franken für den Gemeindeanteil an das kantonale Projekt Ausbau und Sanierung Kantonsstrasse K 271 mit Neubau des Rad-/Gehwegs zwischen Künten und Eggenwil inklusive Eingangspforte/Querungshilfe und Ausbau der Strassenbeleuchtung sowie für die gleichzeitige Sanierung und Erweiterung der kommunalen Werkleitungen gut. Dieser Kredit beinhaltet rund 100 000 Franken für den Anteil an das kantonale Strassenbauprojekt (ein Prozent der voraussichtlichen Bruttoaufwendungen von 10,01 Millionen Franken) und rund 430 000 Franken für die kommunalen Werkleitungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Elektrizitätsversorgung. Das Genehmigungsverfahren sowie die Realisierung der beiden Projekte werden gleichzeitig respektive koordiniert an die Hand genommen.

Kant. Strassenbauprojekt «Künten-Eggenwil AO/IO; K 271, Sanierung und Verbreiterung, Radweg R 522»; Projektperimeter   Kant. Strassenbauprojekt «Künten-Eggenwil AO/IO; K 271, Sanierung und Verbreiterung, Radweg R 522»; Normalprofil  Kant. Strassenbauprojekt «Eggenwil IO/AO; K 271, Gehweg Badenerstrasse»

Die Strassenbauprojekte lagen im April und Mai letzten Jahres öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist wurden drei Einwendungen erhoben. Die erste Einwendung betraf den Perimeter des sich in der Planung befindenden aber noch nicht öffentlich aufgelegten Strassenbauprojekts im Innerort. Diese konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen durch Rückzug erledigt werden. Die zweite Einwendung berührte verfahrens-, enteignungs- und lärmrechtliche Aspekte; zudem wurden die Löschung des talseitig entlang der Kantonsstrasse bestehenden öffentlichen Fusswegrechts zu Gunsten der Einwohnergemeinde Eggenwil sowie die Verschiebung der talseitigen Geschwindigkeitstafel vor die projektierte Eingangspforte beantragt. Die dritte Einwendung verlangte die Reduktion und Verschiebung des Strassenbauprojekts, konkret die Verlegung des geplanten Gehwegs ab Ende Radweg in Richtung Innerort auf die Talseite der Kantonsstrasse und die Verschiebung der K 271 um die Breite des Gehwegs zur Bergseite hin; ausserdem wurden der Verzicht auf die geplante Fussgängerquerung, die Erweiterung des Projekts bis zum Innerortsbereich sowie Hochwasserschutzmassnahmen beantragt.

Mit Entscheid vom 23. April 2014 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau nun die Projekte «Künten/Eggenwil AO/IO; Ausbau K 271, Neubau Radweg R 522» und «Eggenwil IO/AO; K 271, Gehweg Badenerstrasse» gemäss den Auflageakten, ergänzt durch die von allen Beteiligten unbestrittene Anpassung bezüglich der Verschiebung der Geschwindigkeitstafel, gutgeheissen. Im Übrigen wurden die Einwendungen abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Weiter hat der Regierungsrat die Bewilligung der kantonalen Abteilung Wald für die Rodung im Umfang von rund 4900 Quadratmetern Waldboden zwischen Eggenwil und Künten eröffnet und die genehmigten Strassenbauprojekte als Enteignungstitel erklärt.

Gegen den Entscheid des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. Der Landerwerb und die Entschädigungsfrage werden erst im Anschluss an die Projektgenehmigung behandelt.

Gratulation an Tatjana Maggiulli zum Prüfungserfolg

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs Grundlagen vor einem Jahr hat Tatjana Maggiulli, Leiterin Einwohnerdienste, inzwischen auch den berufsbegleitenden Zertifikatslehrgang Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Einwohnerkontrolleute absolviert. Am 8. Mai durfte sie das Certificate of Advanced Studies der Fachhochschule Nordwestschweiz entgegennehmen. Tatjana Maggiulli hat die anspruchsvollen fünf Modulprüfungen, bestehend aus insgesamt zehn Teilprüfungen, mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 5,2 bestanden. Gemeinderat und Verwaltung gratulieren ihr herzlich zu dieser ausgezeichneten Leistung.

Erteilte Baubewilligungen

Unter Auflagen und Bedingungen wurden Baubewilligungen erteilt an:

Oliver und Katja Hafner-Schwethelm, Eggenwil, für die Änderung der Stützmauer entlang der Pflanzerfeldstrasse und die Verlängerung der Gabionen-Einfriedung entlang der östlichen Grundstücksgrenze, Parzelle Nr. 169, Einfamilienhaus Gebäude Nr. 312, Pflanzerfeldstrasse 54 (Nachtragsbewilligung für Projektänderung gegenüber Baubewilligung vom 9.9.2013);

Reto und Sandra Hafner-Klauser, Eggenwil, für die Isolation des Estrichs und den Einbau von drei Dachflächenfenstern auf der Nordseite des Einfamilienhauses Gebäude Nr. 338, Parzelle Nr. 835, Tobelstrasse 3.

Ausnahmebewilligung für Baustellenverkehr auf der Eggenwilerstrasse

Die IGD Grüter AG, Dagmersellen LU, beabsichtigt, auf der Parzelle Nr. 2615, Eggenwilerstrasse, Gemeindegebiet Bremgarten, sechs Terrassenhäuser zu errichten. Das Baugrundstück grenzt unmittelbar an die Gemeinde Eggenwil. Aufgrund der engen Platzverhältnisse beim Bauplatz ist das Wenden von Fahrzeugen nicht möglich. Der Gemeinderat hat deshalb unter Auflagen und Bedingungen die Ausnahmebewilligung für das Befahren der im Grenzbereich Eggenwil/Bremgarten mit Fahrverbot belegten Eggenwilerstrasse während der Bauzeit erteilt. Die Durchfahrt von Bremgarten über die Eggenwilerstrasse in die Kantonsstrasse auf Eggenwiler Gemeindegebiet wird nur nach Bedarf für den Baustellenverkehr geöffnet. Bei Arbeitsschluss wird der Absperrpfosten jeweils wieder installiert. Die Ausnahmebewilligung wurde u.a. mit der Auflage verbunden, dass vor Baubeginn eine IST-Aufnahme über den Zustand der Gemeindestrasse zu erfolgen hat. Der Gemeinderat dankt der Anwohnerschaft für ihr Verständnis.

Wer ist am schnellsten?

Kommenden Samstag, 17. Mai, findet auf dem Sportplatz bei der Schulanlage der traditionelle Laufwettkampf um den oder die schnellste(n) Eggenwiler(in) statt. Anmeldungen werden ab 10 Uhr vor Ort entgegengenommen. Der Start erfolgt ab 10.30 Uhr. Alle Kinder der Jahrgänge 1999 bis 2008 sind eingeladen, um die Ehre des schnellsten Eggenwilers zu springen. Je nach Alter wird über 60 oder 80 Meter gestartet. Die kleineren Kinder ab Jahrgang 2009 oder jünger dürfen um «De schnellscht Heugümper» starten. Dieser Wettlauf wird über 50 Meter ausgetragen. Während der Veranstaltung führt der Sportverein Eggenwil eine Festwirtschaft mit gluschtigen Grilladen und feinem Kuchenbuffet. Der Anlass findet bei jedem Wetter statt. Der Einladungsflyer wurde allen Haushaltungen zugestellt.

Ökumenischer Gottesdient an Christi Himmelfahrt bei der Waldhütte

Das Katholische Pfarramt Eggenwil-Widen heisst die Bevölkerung herzlich zum Ökumenischen Gottesdienst mit Pfarrerin Rahel von Siebenthal und Gemeindeleiterin Edith Rey Kühntopf an Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 29. Mai, 10.45 Uhr bei der Waldhütte Eggenwil, willkommen. Der Anlass wird durch den Jodelklub «Echo vom Hasenberg» musikalisch begleitet. Anschliessend sind alle eingeladen zum gemütlichen Beisammensein vor oder in der Waldhütte. Es besteht die Möglichkeit, selber mitgebrachtes Fleisch, Fisch etc. auf den Grill zu legen. Getränke werden zum Kauf angeboten. Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Kirche Eggenwil statt.

Krankenkassenprämienverbilligung 2015 – Ablauf der Anmeldefrist am 31.5.2014

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben auch im Jahr 2015 Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die aufgrund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wurde das Anmeldeformular zugestellt. Das Anmeldeformular sowie das entsprechende Merkblatt können auch bei der Gemeindeverwaltung (Zweigstelle SVA) bezogen werden. Im Weiteren besteht die Möglichkeit, via Homepage der SVA Aargau (www.sva-ag.ch) die Daten beschreibbar zu erfassen und auszudrucken.

Die ausgefüllten Formulare sind mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar) und der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Richtplananpassung Siedlungsgebiet aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes – Vernehmlassung/Mitwirkung bis 20.9.2014

Der Bundesrat hat auf den 1. Mai 2014 das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft gesetzt. Die an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und der Auftrag des Grossen Rats des Kantons Aargau, eine neue Gesamtlösung für das Siedlungsgebiet zu erarbeiten, erfordern eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Umfassend überarbeitet wird das Kapitel S 1.2 Siedlungsgebiet, ganz neu ist das Richtplankapitel S 1.9 Wohnschwerpunkte (WSP). Im Zuge dieser Änderungen sind verschiedene kleinere Anpassungen an weiteren Richtplankapiteln notwendig.

Die Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung erfolgt gemäss den §§ 3 und 9 des Baugesetzes. Der Entwurf der Richtplananpassung Siedlungsgebiet kann ab Montag, 19. Mai bis Samstag, 20. September 2014, bei den Gemeinden sowie der kantonalen Abteilung Raumentwicklung in Aarau während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Vorlage ist auch auf dem Internet unter www.ag.ch/raumentwicklung (Klick auf Richtplan-Anpassungen) aufgeschaltet.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können zur Anpassung des Richtplans Stellung nehmen.

Für die Stellungnahme ist das Online-Formular auf der genannten Website zu verwenden. Alternativ sind Stellungnahmen in schriftlicher Form an die Gemeinde oder direkt an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, möglich. Die Eingaben sind bis spätestens Samstag, 20. September 2014, einzureichen. Auskünfte erteilt die Abteilung Raumentwicklung unter 062 835 32 90.

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