Gemeindemitteilung vom 02.05.2014
Regierungsrat weist Einwendungen gegen das Hochwasserschutzprojekt ab; Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 6. Juni 2014; Bericht über die Dienstbereitschaft der Feuerwehr im Jahre 2013; Erteilte Baubewilligungen; Schule sucht per 1. August Fachperson für Zahnprophylaxe; Feuerungskontrolle in der Messperiode 2013; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse; Hofgemeinschaft «Natur Manufaktur» eröffnet morgen Samstag ihren «Hof-Märt»
Regierungsrat weist Einwendungen gegen das Hochwasserschutzprojekt ab
An der Referendumsabstimmung im September 2010 bestätigte das Eggenwiler Stimmvolk den Gemeindeversammlungsbeschluss vom Juni 2010 und hiess für die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts einen Verpflichtungskredit von brutto 2,15 Millionen Franken (Nettobelastung der Gemeinde von 610 000 Franken nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton) gut. Das Wasserbauprojekt hat zum Ziel, das Siedlungsgebiet und Bauerwartungsland bis zu einem Jahrhunderthochwasser (HQ100) zu schützen und sämtliche in der kantonalen Gefahrenkarte Hochwasser aufgeführten Schutzdefizite zu beheben. Gleichzeitig entfallen kostenintensive Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) sowie durch die Grundeigentümer zu finanzierende Objektschutzmassnahmen an zahlreichen privaten und öffentlichen Liegenschaften im Falle von Um-, An- und Neubauten. Durch die Öffnung respektive Revitalisierung des Ibisguetbachs wird auch den Anliegen des Landschafts- und Naturschutzes entsprochen.
Das vierteilige Gesamtprojekt lag im September und Oktober 2012 öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist wurden vier Einwendungen erhoben. Drei Einwendungen richten sich gegen die geplante Offenlegung und Renaturierung des Ibisguetbachs inklusive GEP-Massnahmen (Behebung Schutzdefizite Eg04 und Eg04a). Eine inzwischen zurückgezogene Einwendung betraf den geplanten Einbau von zwei Grobrechen am Junebach vor der Dolung Liegenschaft Buechstrasse 1 zur Retention von Schwemmholz (Behebung Schutzdefizit Eg06). Mitte Oktober 2012 überwies der Gemeinderat die Auflageakten samt den Einwendungen dem Kanton. Im Juli und August 2013 führte die Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Augenscheine mit Einwendungsverhandlungen durch, wobei einzig bezüglich des erwähnten Teilprojekts Eg06 Einigung erzielt werden konnte.
Mit Entscheid vom 23. April 2014 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau nun das Projekt «Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung» gemäss den Auflageakten, ergänzt durch die Änderung bezüglich des Teilprojekts Eg06, unter Auflagen und Bedingungen genehmigt. Gleichzeitig wurden die drei Einwendungen gegen das Teilprojekt Eg04/04a «Offenlegung und Renaturierung des Ibisguetbachs» abgewiesen, soweit sie nicht durch die vom Gemeinderat unbestrittenen und ohnehin üblichen Auflagen teilweise gutgeheissen wurden. Weiter hat der Regierungsrat die Bauherrschaft der Einwohnergemeinde Eggenwil übertragen, das genehmigte Wasserbauprojekt als Enteignungstitel erklärt und den kantonalen Verpflichtungskredit beschlossen. Die Entschädigungsfrage wird erst im Anschluss an die Projektgenehmigung im Rahmen des Anordnungs- und Enteignungsverfahrens behandelt.
In seiner Beurteilung gelangt der Regierungsrat im Wesentlichen zum Schluss, dass sich das Projekt mit Blick auf die angestrebten, im öffentlichen Interesse liegenden Ziele sowie in Würdigung der Stellungnahmen der kantonalen Fachinstanzen und dem Ergebnis der Einwendungsbehandlungen als recht- und verhältnismässig erweist. Demnach sind die Voraussetzungen für eine Revitalisierung des Ibisguetbachs gegeben. Die mit der Realisierung des Projekts verbundene geringfügige Einschränkung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Grundstücke der Einwendenden ist vertretbar. Die öffentlichen Interessen an einem funktionierenden Hochwasserschutz sowie an der Renaturierung überwiegen das Interesse der Einwendenden an der Beibehaltung der bisherigen Bewirtschaftungsmöglichkeit. Überdies kann der durch das Projekt bedingte Landverlust angemessen entschädigt werden. Auch das vorgesehene Bachgefälle von streckenweise lediglich 0,5 Prozent stellt kein Problem dar, sofern ein sorgfältiger Bachunterhalt sichergestellt wird. Der von den Einwendenden kritisierte technische Bericht gibt die wesentlichen Fakten vollständig und korrekt wieder. Die von den Einwendenden beantragten Alternativvarianten werden abgelehnt, da diese gegenüber der gewählten Linienführung diverse Nachteile sowohl in ökologischer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht aufweisen.
Gegen den Entscheid des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. Um keine weitere Zeit zu verlieren, wird der Gemeinderat im Falle einer Beschwerde dem Verwaltungsgericht den Baubeginn für die nicht bestrittenen und selbstständig realisierbaren Teilprojekte betreffend die Kalibervergrösserung der Dolung des Kreuzweidbachs im Weiler Hofor (Eg02), den Einbau eines Einlaufrechens am Junebach vor der Dolung Liegenschaft Buechstrasse 1 (Eg06) sowie den Ersatz der Brücke und die Sohlenabsenkung am Junebach im Unterdorf (Eg07a) beantragen.
Es ist somit derzeit nicht absehbar, wie und wann das Teilprojekt «Offenlegung und Renaturierung des Ibisguetbachs» realisiert werden kann. Folglich ist der übergeordnete Hochwasserschutz zugunsten der Schulanlage gegenwärtig rechtlich noch nicht gesichert. Der Gemeinderat hat deshalb das Schulbauprojekt und die durch die genannten Einwendungen blockierten übergeordneten Hochwasserschutzmassnahmen Mitte März 2014 vor Ort mit der Fachstelle Elementarschadenprävention der Aargauischen Gebäudeversicherung besprochen. Dabei konnten in Anbetracht der besonderen Umstände und aus Gründen der Verhältnismässigkeit provisorische Objektschutzmassnahmen für einen reduzierten Schutz der Schulbauten vor einer Überflutung bis HQ30 (anstatt HQ100) während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Rechtskraft der Baubewilligung für die Erweiterung und Sanierung der Schul- und Mehrzweckanlage ausgehandelt werden. Die entsprechenden Kosten von mehreren 10 000 Franken gehen zu Lasten der Gemeinde. Immerhin wurde dem Gemeinderat unter den genannten Bedingungen der volle Versicherungsschutz zugesichert, falls trotz dieser provisorischen Objektschutzmassnahmen Schäden am Mehrzweckgebäude und/oder Schulhaus durch Hochwasserereignisse eintreten sollten. Für den Fall, dass das übergeordnete Hochwasserschutzprojekt «Offenlegung und Renaturierung des Ibisguetbachs» innerhalb der zweijährigen Frist nicht realisiert werden kann, ist die Gemeinde als Eigentümerin der Schulanlage verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen HQ100-Objektschutzmassnahmen zu treffen.
Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 6. Juni 2014
Der Gemeinderat hat die Vorlagen für die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 6. Juni verabschiedet. Es werden dem Souverän folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet:
1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 29. November 2013
2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates pro 2013
3. Beschlussfassung über das Gesuch von Bonnemeier Frank, 1964, dessen Ehefrau Bonnemeier geb. Hinrichs Martina, 1966, sowie deren Kinder Leonie, 1999, und Maximilian, 2001, alle deutsche Staatsangehörige, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
4. Genehmigung der Kreditabrechnung «Sanierung der Wasserversorgungsanlagen, 2005 – 2007»
5. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013
6. Verschiedenes und Umfrage
Die Ortsbürgergemeindeversammlung behandelt folgende Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 4. Dezember 2013
2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates bzw. der Forstkommission pro 2013 (mündlich)
3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013
4. Verschiedenes und Umfrage
Die Broschüre (Einladung mit den Berichten und Anträgen zu den einzelnen Sachgeschäften) wird bis 22. Mai zugestellt. Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen vom 23. Mai bis 6. Juni bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Im Anschluss an die Versammlung sind die Bürgerinnen und Bürger zum traditionellen Apéro im Foyer der Mehrzweckhalle eingeladen.
Bericht über die Dienstbereitschaft der Feuerwehr im Jahr 2013
Wie dem Bericht der Feuerwehrkommission entnommen werden kann, wurden während des vergangenen Jahres insgesamt 66 (Vorjahr: 66) Übungen durchgeführt. Die Alarmübung fand am 25. September statt, wobei sämtliche Anforderungen gemäss Norm-Kataster Ernstfall-Anforderungen erfüllt wurden. Die Hauptübung erfolgte am 19. Oktober. Die Inspektion des Atemschutzes durch die Aargauische Gebäudeversicherung vom 24. Oktober wurde ebenfalls in allen Bereichen erfüllt.
Im Jahr 2013 mussten 6 (4) Ernstfalleinsätze geführt werden. Per Ende Februar 2014 leisteten total 48 (53) Leute aktiv Dienst. Ende 2012 waren 168 (169) Personen ersatzpflichtig. Am 7. November erfolgte die Rekrutierung neuer Feuerwehrleute.
Die persönliche Ausrüstung und das Korpsmaterial (Feuerwehrgeräte) befinden sich in einem vollständigen, zweckmässigen und einwandfreien Zustand.
Das Feuerwehr-Aussendepot an der Wyderstrasse im Weiler Hohfoor ist zweckmässig und befindet sich in einem guten Zustand. Die Kontrollen der Alarmeinrichtungen (mindestens monatlich) sowie der Wasserbezugsorte (Hydranten jährlich, Auslösung der Löschreserve monatlich) gaben ebenfalls zu keinen Beanstandungen Anlass.
Erteilte Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen wurden Baubewilligungen erteilt an:
Sommerhaus AG, Steinhausen, für den Neubau eines Einfamilienhauses und Doppeleinfamilienhauses mit 3 Carports auf Parzelle Nr. 451, Pflanzerfeldstrasse 2/4/6;
Johann und Marietta Stutz-Stutz, Berikon, für die Errichtung eines Gerätehauses auf Parzelle Nr. 855, westlich des Einfamilienhauses Gebäude Nr. 365, Badenerstrasse 14;
Einwohnergemeinde Eggenwil, für den Einbau einer seitlichen Einengung (begrünte "Insel") auf der Kirchrainstrasse, Parzelle Nr. 783, rechte Strassenseite, Höhe Liegenschaft Kirchrainstrasse 2 A/B (bei Tempo-30-Signaltafel) als verkehrsberuhigende Massnahme und zur Gewährleistung der Sichtzone.
Schule sucht per 1. August Fachperson für Zahnprophylaxe
Die Schule Eggenwil (Kindergarten und 1. bis 6. Primarklasse) sucht per 1. August 2014 oder nach Vereinbarung eine Fachperson für Zahnprophylaxe. Interessenten melden sich bitte bei Schulleiterin Franziska Pedersen unter 076 443 10 89 oder franziska.pedersen@eggenwil.ch.
Feuerungskontrolle in der Messperiode 2013
Im vergangenen Jahr wurden gestützt auf die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) 128 Ölheizungen sowie 80 Holzfeuerungsanlagen in der Gemeinde Eggenwil kontrolliert. Vier Öl- und zwei Holz-Anlagen mussten aus lufthygienischen Gründen (Russzahl, Ölanteile etc.) beanstandet werden. Energetische Mängel (Abgasverluste) wies keine Anlage auf.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Am 15. April führte die Regionalpolizei Bremgarten zum ersten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Fahrtrichtung bergwärts, durch. Zwischen 10.30 und 12.30 Uhr haben von 28 gemessenen Fahrzeugen deren zwei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 36 km/h unterwegs.
Hofgemeinschaft «Natur Manufaktur» eröffnet morgen Samstag ihren «Hof-Märt»
Die Hofgemeinschaft «Natur Manufaktur» aus Eggenwil besteht aus erfahrenen Landwirten und innovativen Jungbauern. Zusätzlich zu ihrem kürzlich lancierten Lieferangebot von «Gemüsetaschen» frei Haus eröffnen sie morgen Samstag, 3. Mai, um 9 Uhr ihren «Hof-Märt», wo künftig saisonales Gemüse und eigene Produkte direkt ab Hof erhältlich sind. Gestartet in die Saison wird mit verschiedenen Salaten, Radieschen, Spinat und weiteren Gemüsen. Informationen zum «Hof-Märt» können unter www.natur-manufaktur.orgabgerufen werden.